Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Informationen (Unterlagen) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (als Anlage zum Teilnahmeantrag) beizubringen.
Es sind grundsätzlich Eigenerklärungen ausreichend. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren.
Die geforderten Unterlagen sind vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen kann ein Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften nachzufordern (§ 56 VgV) und zur Auftragserteilung zusätzlich zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise oder behördliche Bestätigungen zu fordern. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter besteht hierauf nicht.
Hinweis: Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Die Angebote sind erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bietern einzureichen, die gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Für den Fall einer sog. Eignungsleihe im Sinne des § 47 VgV ist Folgendes zu beachten: Beabsichtigt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle bzw. die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, müssen mit dem Teilnahmeantrag auch sämtliche vom jeweiligen Eignungsleihgeber beizubringenden Unterlagen vollständig eingereicht werden und zudem vom Bewerber durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/ Bieters und des Eignungsleihgebers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
Arbeits- und Bietergemeinschaften:
Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag:
-ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
-eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall sowie
-eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird.
Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen. Für die Beurteilung der Eignung wird eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen angestellt.
Die nachfolgend genannten Unterlagen (1.a) bis 1.c) und 2.) sind jedoch zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen
1. Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb: Einfache Kopien folgender Unterlagen:
a) Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
c) Eigenerklärung Bezug Russland. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung (127/L127/III.27).
d) Verpflichtungserklärung Tariftreue Mindestentgelt. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
2. Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadresse, Standorte und Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualitfikations- Nachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer
elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.