Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bieter nimmt an Werktagen innerhalb von 24 Stunden nach Anforderung durch die Universität an Ortsterminen zur Klärung technischer Belange (z.B. Zylinderaufmaß, Ermittlung technischer Daten) teil.
Für die Ortstermine aus Punkt 1 im LV stellt der Bieter ausschließlich qualifizierte Fachkräfte (fundierte Kenntnisse in
den Bereichen: Schließanlagen, Schloss- und Beschlagtechnik, Fluchtwegtechnik sowie Rauch- und Brandschutztüren) bereit. Für Aufmaß-, Montage und Demontagearbeiten beschäftigt der Bieter dauerhaft mindestens 3 Techniker (qualifizierte Fachkräfte) mit den o.g. Kenntnissen. Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Bieter stellt sicher, dass die Schließanlage spätestens 6 Wochen nach Erteilung des Auftrags und Freigabe des Schließplans an die Universität geliefert und montiert wird.
Der Bieter benennt der Universität Stuttgart einen festen Ansprechpartner, welcher telefonisch und per E-Mail für die Klärung von Rückfragen zur Verfügung steht. Im Falle von Krankheit- oder Urlaub wird unverzüglich eine
entsprechende Stellvertretung benannt.
Es ist zwingend gefordert und nachzuweisen, dass es sich um werksgefertigte Schließanlagen handelt, deren Nachlieferungen nach Registrierung der Sicherungskarte in einem Webportal des Herstellers über jeden beliebigen Fachhändler oder Schlüsseldienst im Werk geordert werden können. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Bestätigungsschreiben) durch den Hersteller ist mit Abgabe des Angebotes zwingend einzureichen.
Es ist zwingend gefordert und nachzuweisen, dass Neuanlagen und Nachlieferungen bis 100 Stück Zylinder zur anzubietenden Schließanlage (Schlüsselbestellungen, Zylinderbestellungen in mindestens den folgenden Standardausführungen: Profilhalbzylinder, Profildoppelzylinder und Knaufzylinder) innerhalb von 48 Stunden (nach Auftragseingang beim Hersteller) produziert und durch den Hersteller abgesendet werden. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Bestätigungsschreiben) durch den Hersteller ist mit Abgabe des Angebotes zwingend einzureichen. Die von Ihnen eingetragenen Preise gelten 180 Tage ab Lieferung der ersten Komponenten für alle Nachbestellungen zur jeweiligen Schließanlage.
Es ist zwingend gefordert und nachzuweisen, dass zur anbietenden werksgefertigten Schließanlage (Schlüsselbestellungen, Zylinderbestelungen) keine zusätzlichen Gebühren in Form von Archivierungs-, Altanlagenzuschläge oder eine Servicegebühr aufgrund des Anlagenalters entstehen. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Bestätigungsschreiben) durch den Hersteller ist mit Abgabe des Angebotes zwingend einzureichen.
Es ist zwingend gefordert und nachzuweisen, dass zur anzubietenden werksgefertigten Schließanlage der Hersteller im Sinne der Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit die Möglichkeit bietet, einzelne Schließzylinder einer Schließanlage so zu planen und auszuführen, dass die Codierung eines Schließzylinders mit dem Einstecken eines Folgeschlüssels einer Schließung der zweiten Generation umcodiert wird und Schlüssel der ersten Generation ungültig werden bzw. deren ursprüngliche Schließberechtigung verlieren, ohne dass hierzu ein neuer Schließzylinder gefertigt werden muss. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Bestätigungsschreiben) durch den Hersteller ist mit Abgabe des Angebotes zwingend einzureichen.
Urkunden (in Kopie) des Deutschen Patentamtes über die Eintragung eines Patentes, aus der ersichtlich ist, dass das angebotene System gesetzlich geschützt ist, sind mit Abgabe des Angebotes zwingend einzureichen.
Qualitätsstandards und Sicherheitsanforderungen
Dieser Ausschreibung und der Ausführung liegen sämtliche zutreffenden Normen zugrunde, insbesondere DIN 18252 und EN 1303 in jeweils aktuellem Stand.
Der Hersteller der angebotenen Schließanlage muss ein Qualitäts-Managementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 unterhalten. Der Nachweis ist durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates einer akkreditierten Zertifizierungsorganisation mit Abgabe des Angebotes zwingend einzureichen.
Die Schließzylinder müssen über eine gültige Umwelt-Produkt Deklaration (EPD) gemäß ISO 14025 verfügen. Eine Ökobilanz nach DIN /ISO 14040/44 entsprechend den Anforderungen des Leitfadens zu Typ III Deklarationen z.B. des Instituts Bauen und Umwelt e.V. (IBU) ist mit Abgabe des Angebotes zwingend einzureichen.
Schlüssel und Zylinder müssen der DIN 18252 und EN 1303 entsprechen. Die Schlüssel der Schließanlagen müssen gegen unerlaubte Reproduktion gesichert sein. Für die Profilzylinder müssen Prüfzeugnisse entsprechend DIN 18252 und EN 1303 mit Abgabe des Angebotes zwingend eingereicht werden.
Schlüssel sind grundsätzlich in Neusilberlegierung (nach EN 12163) nur in erhöhter Materialstärke auszuführen. Der Schlüsselhals muss mindestens 14 mm lang sein, abgestimmt auf handelsübliche Schutzbeschläge. Die Schlüssel müssen über Auflaufschrägen, zusammenwirkend mit verschiedenen, differenzierten Radien, geführt werden. Zur formschlüssigen Übertragung des Schlüssel-Drehmomentes muss der Zylinderkern über den gesamten Durchmesser mit einer Führungsnute ausgestattet sein. Ein Nachweis bezüglich der aufgeführten Kriterien muss mit Abgabe des Angebots zwingend eingereicht werden. Entsprechende Muster müssen nur nach gesonderter Aufforderung der Universität zur Verfügung gestellt werden.
Die Profilzylinder müssen für den Einsatz in Feuerschutztüren der Feuerwiderstandsklassen T30 bis T90 zugelassen sein. Nachweise (z.B. Prüfzeugnisse) müssen mit Abgabe des Angebots zwingend eingereicht werden.
Vorbehaltlich zwingend erforderlicher technischer Änderungen garantiert der Hersteller auf mechanische Zylinder eine Nachlieferfrist von 20 Jahren ab Erstlieferung.