Beschreibung der Beschaffung
Die auszuschreibende Leistung umfasst jährlich ca. folgendes Volumen (2022)
Briefsendungen:
Standard: 56.000
Kompakt: 8.300
Groß: 13.800
Maxi: 100
Postkarten: 20
International (alle Formate) 80
Einschreiben (alle Formate):
Einschreiben Einwurf: 10
Einschreiben Standard: 3.950
Einschreiben Eigenhändig: 50
Einschreiben Rückschein: 90
Einschreiben International: 15
PZA: 4.450
Die tatsächlichen Mengen können in der Zukunft abweichen. Das Aufkommen schwankt im Verlauf eines Jahres und der AN hat zu gewährleisten, dass auch vom Jahresdurchschnitt deutlich abweichende Mengen ordnungsgemäß abgeholt, bearbeitet und zugestellt werden.
Die Briefsendungen werden verschiedenen Kostenstellen zugeordnet. Dies ist bei der Rechnungsstellung entsprechend zu berücksichtigen
a) Abholung
Der Auftragnehmer holt die adressierten und kuvertierten Postsendungen in der Poststelle des Auftraggebers arbeitstäglich (Montag bis Freitag; außer an gesetzlichen Feiertagen) ab.
Die Abholung erfolgt frühestens ab 15:30 Uhr – 16:00 Uhr (Ein späterer Zeitpunkt ist nach Rücksprache mit dem AG möglich)
b) Postbehälter
Sämtliche erforderlichen Postbehälter und evtl. Transportwagen sind vom Auftragnehmer ohne gesonderte Vergütung (kostenneutral), jederzeit in ausreichender Menge und dem Transportgut angepasster Größe zur Verfügung zu stellen. Der AN hat die Postsendungen in wetterfesten Behältern zu transportieren.
c) Freimachung, Beförderung und Zustellung
Jede abgehende Sendung ist vom AN zu frankieren /freizumachen (unter Berücksichtigung der kostengünstigsten Variante)
Die abgeholten Postsendungen des Auftraggebers sind entweder selbst oder unter Einbindung eines Dritten (Nachunternehmer, Drittunternehmer) zuzustellen.
Bei Zustellung an die in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse muss die Briefsendung in die dafür vorgesehene Empfangsvorrichtung eingeworfen oder dem Empfänger persönlich ausgehändigt werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Briefsendungen spätestens am dritten Werktag, der auf den Einlieferungstag folgt, zugestellt werden. Dies ist auch einzuhalten, wenn die Zustellung an das Postfach durch Weitergabe der Sendung an einen anderen Versanddienstleister erfolgt. Auf § 2 Nr. 3 PUDLV wird verwiesen.
Der von der AG geforderte Zustellbereich umfasst, sofern bei den einzelnen Sendungsarten nichts Abweichendes geregelt ist, die weltweite Beförderung bzw. Zustellung aller genannten Sendungsarten an die Empfänger. Er darf weder räumlichen Einschränkungen unterliegen, noch darf es – über gesetzliche Vorgaben hinausgehende — Ausschlussgründe für die Beförderung bzw. Zustellung der Sendungen an die Empfänger geben.
d) Nachweispflichtige Sendungen
Bei Einschreiben erhält die AG einen Nachweis zur Einlieferung der Sendung. Der Einlieferungsbeleg wird von der AG ausgefüllt und zusammen mit dem Einschreiben dem AN übergeben. Spätestens am dritten Werktag (national) / am achten Werktag (international) nach Übergabe bekommt die AG den Einlieferungsbeleg zurück.
e) Postzustellungsauftrag
Die förmliche Zustellung von Schriftstücken hat, unabhängig von Größe und Gewicht gemäß §§ 177 ff. der ZPO und des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) zu erfolgen.
Der AN hat über die übergebenen Postzustellungsaufträge eine tagesgenaue Einlieferungsübersicht zu erstellen, aus der die Anzahl der übernommenen Postzustellungsaufträge ersichtlich wird. Diese Einlieferungsübersicht ist Grundlage für die monatliche Abrechnung und wird der Rechnung beigefügt.
f) Formulare und Labels
Die erforderlichen Labels und Formulare für Einlieferungslisten, Einschreiben / Rückschein, Nachnahme, Postzustellungsurkunden, Pakete, Express-Sendungen etc. stellt der AN der AG unentgeltlich zur Verfügung.