Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bieter haben folgende Erklärungen abzugeben bzw. über die Präqualifikation nachzuweisen:
- Bieterangaben (Name/Anschrift/Rechtsform/Eintrag Handels-/Berufsregister, Ansprechpartner mit
Kontaktdaten),
- über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den
Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat,
- unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die
von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte
richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen
anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich
gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen
Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter
handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den
Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
Zudem haben die Bieter die Sanktionserklärung Russland mit dem Angebot abzugeben.