Vergabe Landschaftsbau LALux Juli 2026

Stadtwerke Hürth AöR

Vergabe von Landschaftsbaumaßnahmen bei der Luxemburger Straße in Hürth

Deadline

Deadline 2026-09-07

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Landschaftsbau LALux Juli 2026
Referenznummer: SWH-2026-07-011
Kurze Beschreibung: Vergabe von Landschaftsbaumaßnahmen bei der Luxemburger Straße in Hürth
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: SWH-2026-07-011
Beschreibung der Beschaffung: Generalunternehmervertrag Bauleistungen Landschaftsbau LA Lux
Stadt: Hürth
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-12 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-27 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderungsfristen werden kurz sein. Bei Nichtbeantwortung oder nicht rechtzeitigere Beantwortung droht der Ausschluss vom Verfahren.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
E_08_Nachweis Zertifizierung nach DVGW GW 301 W3 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflagen zur persönlichen Lage - 1) Zuverlässigkeit im Sinne von § 123 ff GWB (vgl. Art. 57 RL 2014/24/EU). Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung i.S. von § 125 GWB sind in der Anlage E-02, ersatzweise im Formblatt "Europäische Eigenerklärung der Eignung (EEE)",soweit keine Präqualifikation durch Angabe der Registrierungsnummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation on Bauunternehmern e.V. nachgewiesen wird, zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung i.S. des § 125 GWB erfolgte,vgl. Anlage E-03, (fakultatives Ausschlusskriterium); 2) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsstaates (aufgelistet im Anhang XI der RL 2014/24/EU) verzeichnet; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedsstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium). 3) bestimmte Berechtigung erforderlich Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat erbringen zu können? Soweit ja, hat diese vorzuliegen (Ausschlusskriterium). 4) Nachweise zu 1. bis 3.: Eigenerklärung sowie Auszug aus dem Handels- oder Gewerbezentralregister oder vergleichbares Dokument (zum Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate); auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen. Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Angebot einzureichen. Bei Einsatz in Argen hat jedes Argenmitglied die vorstehenden Nachweise elektronisch (siehe oben) vorzulegen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls nachzuweisen, allerdings bei einer im Nachunternehmerauftrag zu vergebenden Bauleistung in angemessener Höhe, mindestens jedoch über Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro, zweifach maximiert je Jahr. Im Fall von ARGE bleibt es bei der Regelung, dass jedes ARGE-Mitglied die geforderten Eignungskriterien wie angegeben nachweisen muss.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - 1) Jahresumsatz Der Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3 Geschäftsjahren muss angegeben werden. Weiter sind die Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Projekten, die mit dem vorliegenden grundsätzlich vergleichbar sind, anzugeben. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Geschäftsabschlüsse mit Prüfberichten. Der Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 bis 2025), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, muss mindestens je Jahr in EUR (netto): 3.500.000 EUR betragen - Ausschlusskriterium! 2) Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung/PflichtversicherungenDer Wirtschaftsteilnehmer hat sich zu verpflichten, folgende Versicherung mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss der Leistung vorzulegen und aufrecht zu erhalten: Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen mindestens für Personenschäden: 3 000 000 EUR, für Sachschäden: 3 000 000 EUR. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann. 3) Bauleistungsversicherung Der Wirtschaftsteilnehmer hat sich zu verpflichten, folgende Versicherung vor Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss der Leistung vorzulegen und aufrecht zu erhalten: Bauleistungsversicherung, in welcher neben den Bauherrenrisiko auch die Leistungen Dritter mit einem geschätzten Volumen von 3.000.0000,00 Euro (in Worten: drei Millionen Euro) eingeschlossen sind. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann. 4) In Argen hat jedes Arge-Mitglied die vorstehenden Nachweise vorzulegen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls nachzuweisen, allerdings bei einer im Nachunternehmerauftrag zu vergebenden Bauleistung in angemessener Höhe, mindestens jedoch über Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro, zweifach maximiert je Jahr. Im Fall von ARGE bleibt es bei der Regelung, dass jedes ARGE-Mitglied die geforderten Eignungskriterien wie angegeben nachweisen muss. 5) Zu 1.bis 4.: Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Angebot einzureichen
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen - 1) In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens 2 Projekte der Größenordnung Bausumme (Rechnungswert in EUR netto) ab 1.000.000,00 EUR netto als Generalunternehmer mit mindestens 15 Großbaumanpflanzungen (STU > 25/30), Staudenpflanzungen > 500 qm und Ausstattungsmerkmalen durchgeführt (Nachweis erforderlich). Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer zusätzlich (und!) mindestens ein weiteres Referenzprojekt für individuell ausgestaltete Spielplätze in der Größenordnung mindestens 100.000 Euro vorzulegen. Vorstehende Beträge sind netto Beträge. Es ist vom Wirtschaftsteilnehmer ferner eine Liste der vom Wirtschaftsteilnehmer erbrachten Projekte, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Die Liste hat möglichst die Projekte anzugeben, die Kosten, den Auftraggeber, die Leistungsarten und Leistungszeiträume sowie die Referenzen von Ansprechpartnern zu enthalten. Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Angebot einzureichen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Weitere Einzelheiten regelt die Anlage E_02
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Fachkunde - 2) Der Wirtschaftsteilnehmer muss für die Ausführungen der Leistungen über die erforderliche Fachkunde verfügen. Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Angebot einzureichen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Weitere Einzelheiten regelt die Anlage E_02
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Angabe ständige Erreichbarkeit - Angabe der ständigen Erreichbarkeit Näheres siehe Anlage E_02
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschäftigtenzahl - Angabe der Beschäftigtenanzahl mit Qualifizierungsangaben; Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Angebot einzureichen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Weitere Einzelheiten regelt die Anlage E_02
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Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheiten für Vertragserfüllung und für Mängelansprüche
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
In Hinblick auf 1) Zuverlässigkeit im Sinne von § 123 ff GWB (vgl. Art. 57 RL 2014/24/EU). 2) Eintragung in Berufs- oder Handelsregister 3) bestimmter Berechtigungen 4) Jahresumsatz mit Mindestumsatz im Bereich, der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. 5) Berufshaftpflicht 6) Bauleistungsversicherung 7) Referenzen 8) Fachkunde 9) Angabe ständige Erreichbarkeit 10 Beschäftigtenzahl mit Qualifikationen sind Ausschlusskriterien festgelegt. Die Nachweise und die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den weiter aufgeführten Eignungskriterien-Katalog dieser Ausschreibung und ergänzend aus Anlage E_02
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtwerke Hürth AöR
Nationale Registrierungsnummer: DE214368470
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 40
Postleitzahl: 50354
Postort: Hürth
Region: Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@stadtwerke-huerth.de 📧
Telefon: 02233-53414 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYMYTTQ94X0R/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYMYTTQ94X0R 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYMYTTQ94X0R 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXT2YYMYTTQ94X0R# Der AG wird für eine Nachforderung von Unterlagen zur Eignung kurze Ausschlussfristen setzen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 0515-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: 0221-1470 📞
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1. Der AG wird für eine Nachforderung von Unterlagen zur Eignung kurze Ausschlussfristen setzen. 2. Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Stadtwerke Hürth AöR weist auf die besonderen Vorschriften des deutschen Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere die Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin. Es sind anzuwenden: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. weiter: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 149-541829 (2026-08-04)