Die Gemeinde Ruppichteroth benötigt ab dem Schuljahr 2026/2027, mithin zum 02.09.2026, einen Fahrdienstleister für die Beförderung von Schülern und Schülerinnen zu und von den Schulen Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth; Grundschulverbund Winterscheid-Schönenberg, Hauptstandort Winterscheid; Grundschulverbund Winterscheid-Schönenberg, Teilstandort Schönenberg und Sekundarschule Nümbrecht-Ruppichteroth, Standort Ruppichteroth. Der Vertrag kann um maximal vier weitere Jahre also bis zum Ende des Schuljahres 2030/31 verlängert werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Schülerspezialverkehr in der Gemeinde Ruppichteroth
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Ruppichteroth benötigt ab dem Schuljahr 2026/2027, mithin zum
02.09.2026, einen Fahrdienstleister für die Beförderung von Schülern und...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Ruppichteroth benötigt ab dem Schuljahr 2026/2027, mithin zum
02.09.2026, einen Fahrdienstleister für die Beförderung von Schülern und Schülerinnen zu und von den Schulen
Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth; Grundschulverbund Winterscheid-Schönenberg,
Hauptstandort Winterscheid; Grundschulverbund Winterscheid-Schönenberg, Teilstandort
Schönenberg und Sekundarschule Nümbrecht-Ruppichteroth, Standort Ruppichteroth. Der
Vertrag kann um maximal vier weitere Jahre also bis zum Ende des Schuljahres 2030/31
verlängert werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Ruppichteroth benötigt ab dem Schuljahr 2026/2027, mithin zum
02.09.2026, einen Fahrdienstleister für die Beförderung von Schülern und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Ruppichteroth benötigt ab dem Schuljahr 2026/2027, mithin zum
02.09.2026, einen Fahrdienstleister für die Beförderung von Schülern und Schülerinnen zu und von den Schulen
Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth; Grundschulverbund Winterscheid-Schönenberg,
Hauptstandort Winterscheid; Grundschulverbund Winterscheid-Schönenberg, Teilstandort
Schönenberg und Sekundarschule Nümbrecht-Ruppichteroth, Standort Ruppichteroth. Der
Vertrag kann um maximal vier weitere Jahre also bis zum Ende des Schuljahres 2030/31
verlängert werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-02 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-26 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz in € netto des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Für die Erklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gesamtumsatz in € netto des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Für die Erklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Handelsregisterauszug oder ein Registerauszug gleichwertiger Art, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestbedingungen: Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens € 10.000.000,00 für Personen-,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestbedingungen: Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens € 10.000.000,00 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen.
Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung bzw. entsprechende Versicherungen auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und die Erklärung eines Versicherers in Kopie, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bzw. entsprechender Versicherungen mit dem Bieter bereit ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Angabe von mindestens drei Referenzen zu Leistungen im Bereich des Schülerspezialverkehrs, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Angabe von mindestens drei Referenzen zu Leistungen im Bereich des Schülerspezialverkehrs, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind und die zugrundeliegende Leistung in den letzten drei Jahren erbracht wurde.
Für die Erklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“GbR”
“Für Bietergemeinschaften (1), Eignungsleihe (2) und
Nachunternehmer (3) gelten die nachfolgenden Regelungen zum Nachweis der Eignung:...”
Für Bietergemeinschaften (1), Eignungsleihe (2) und
Nachunternehmer (3) gelten die nachfolgenden Regelungen zum Nachweis der Eignung: (1)
Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem
Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des
bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine
von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte
Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der
Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für
Bietergemeinschaften (Anlage 6) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise gemäß dieser Bekanntmachung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
(2) Eignungsleihe: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw.
sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese andere(n) Unternehmen unter
Verwendung des Formblatts „Formblatt Eignungsleihe“ (Anlage 8) zu benennen und die
Verpflichtungserklärung (Anlage 8a) mit dem Angebot einzureichen. Zudem sind für das bzw.
die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Angebot
einzureichen. Die unter "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und
"technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Unterlagen hat der Bieter
bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot für diese Dritten in
dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die
Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. (3) Nachunternehmer: Beabsichtigt ein
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen
und will der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und
/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die
Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich
zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche
Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im „Formblatt Einbeziehung von
Unterauftragnehmern“ (Anlage 7) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in Anlage 7 die
vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und die Verpflichtungserklärung des
Unterauftragnehmers (Anlage 7a) mit dem Angebot abzugeben. Sofern die Nachunternehmer
nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren
Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 7 die
Unterauftragnehmer zu benennen und unter Verwendung der Verpflichtungserklärung in
Anlage 7a nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die
Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der
Unterauftragnehmer(s) vorliegen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 081-286432 (2026-04-23)