Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu A) Eigenerklärung über eine Referenz
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme und den Transport von Abfällen (z. B. Restmüll, Biomüll, Altpapier oder Gartenabfälle) für öffentliche oder private Auftraggeber für mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 200 Mg pro Jahr.
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung von Metallschrott für öffentliche oder private Auftraggeber für mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 200 Mg pro Jahr.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen.
Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.
zu B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Befördern", "Lagern", "Behandeln" oder "Verwerten" der leistungsgegenständlichen Abfallart.
Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.
Vom Bieter ist dann jedoch sicherzustellen, dass die Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb für das/die Unternehmen bis spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- das/die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en)
Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für die Beförderung des Abfalls ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Beförderung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.