Vergabe UfL

Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH

Der Gesamtauftrag umfasst die Erstellung, Installation und endgültige Überlassung einer Reihe von digitalen Exponaten sowie als Nebenleistung die architektonische und grafische Gestaltung der Ausstellung United for Land einschließlich des PR-Hauptmotivs. Der Umfang des Auftrags begründet sich mit der Zielsetzung, ein einheitliches Erscheinungsbild zu erreichen, um das Thema der ökologischen Wiederherstellung von Land überzeugend voranzubringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Museumsausstellungen
Referenznummer: 227/23
Kurze Beschreibung:
Der Gesamtauftrag umfasst die Erstellung, Installation und endgültige Überlassung einer Reihe von digitalen Exponaten sowie als Nebenleistung die architektonische und grafische Gestaltung der Ausstellung United for Land einschließlich des PR-Hauptmotivs. Der Umfang des Auftrags begründet sich mit der Zielsetzung, ein einheitliches Erscheinungsbild zu erreichen, um das Thema der ökologischen Wiederherstellung von Land überzeugend voranzubringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Museumsausstellungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH
Postanschrift: Helmut-Kohl-Allee 4
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundeskunsthalle.de/ 🌏
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M6WNC/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M6WNC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-27 📅
Datum des Beginns: 2023-11-13 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 186-583229
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M6WNC

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 770 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungen:
Einleitendes interaktives Display (Raum A)
Panoramakino als immersives Erlebnis (Raum A)
Multimedia-Globus (Raum A )
Immersive Landschaften: 3 digitale, interaktive Bodenprojektionen (Räume B-D)
Immersive Landschaften: 9 Monitore oder Projektionslösungen, davon 3 interaktiv (Räume B-D)
AR-Companions (Onboarding-Videostationen mit Umsetzung als App) (Räume A-E)
Interaktive Station mit digitalem Take Away (Raum E)
Content Creation Leitung
Ausstellungsarchitektur Planung
Ausstellungsgrafik und Entwurf PR-Hauptmotiv
Über die räumlichen und technischen Gegebenheiten vor Ort kann sich der Bieter anhand von Anlage C.4 informieren und die Räumlichkeiten innerhalb der Angebotsfrist (nach vorheriger Anmeldung über die Vergabestelle) besichtigen.
Über die inhaltlichen Vorstellungen und den Stand der Vorbereitungen, ohne dass diese für das einzureichende Konzept verbindlich wären, kann sich der Bieter anhand von Anlagen C.1, C.2 und C.3 informieren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 770 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Die o.g. Zeitangabe meint nur die Dauer der Ausstellung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Helmut-Kohl-Allee 4 53113 Bonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer
muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
- Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
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- Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
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- Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit branchenüblicher, sich auf Personen- und Sachschäden erstreckender Deckung nachweisen. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält.Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
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Mindeststandards: Wie vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens zwei (2), höchstens drei (3) Referenzaufträge Referenzaufträge aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn digitale Exponate für eine Ausstellung hergestellt wurden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer
müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein (Russland-Erklärung). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
- Eigenerklärung zu BVB TVgG NRW. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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- Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigengesellschaft des Bundes
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M6WNC/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB
Postanschrift: Lessingstraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Telefon: +49 34123820-300 📞
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.abante.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472-889 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211473-055 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrif-ten vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ab-lauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2023/S 186-583229 (2023-09-22)