Vergabe von Dienstleistungen zur Gehölzpflege am Rheinufer auf Flächen des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 558-25
Im Zuge dieser Ausschreibung werden Gehölzpflege-, Fäll- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer ausgeschrieben. - Die Leistung wird in drei Gebietslose aufgeteilt: Los 1: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Duisburg, Los 2: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Wesel, Los 3: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Emmerich. - Im Rahmen dieser Ausschreibung sind Arbeiten zur Beseitigung möglicher Schifffahrtshindernisse bzw. Gefahrenquellen auszuführen. Die durchzuführende Arbeiten sind entsprechend der Lage der Flächen entlang des Rheinufers in drei Losen aufgeteilt. Die Arbeiten sind überwiegend zwischen dem 01.10. bis 28.02 eines Jahres durchzuführen. Abweichungen hiervon sind möglich. Die Auftragnehmerin (AN) hat dafür Sorge zu tragen das die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt, während der Maßnahme, nicht beeinträchtigt wird. Bei allen Arbeiten müssen die Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder eingehalten werden. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) müssen beachtet werden. Mit Erschwernissen ist bei allen durchzuführenden Arbeiten zu rechnen, so können z.B. kleinere Schüttsteinhaufen (Feuerstellen) angetroffen werden. Auch mit Tau- und Drahtresten sowie Müll und sonstigem Unrat ist auf den Arbeitsflächen zu rechnen. Maschinen- und Geräteräteschäden bzw. Stillstand, auch witterungsbedingt, gehen zu Lasten der Auftragnehmerin. Die genannten Erschwernisse werden nicht gesondert vergütet. Bitte, beachten Sie: eine eingehende Ortsbesichtigung vor jeder Maßnahme wird dringend empfohlen. Ansprüche der AN, die auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Vor Beginn der Maßnahme führt die AG eine Übergabe der Maßnahmenfläche mit einem Vertreter der AN durch, wobei der Urzustand der Fläche dokumentiert wird (Einweisungsprotokoll). Alle durch die Arbeiten auftretenden Schäden sind von der AN zu beheben. Eine Vergütung hierfür wird nicht gewährt. Die Arbeitsflächen sind Teil eines Flora-Fauna-Habitats, Naturschutzgebiets, Vogelschutzgebiets und ein gesetzlich geschützter Biotop. Die sich daraus ergebenden Natur- und Landschaftsschutzrechtlichen Vorgaben sind den jeweils geltenden Gebietsverordnungen zu entnehmen und einzu-halten. Siehe Anlagen C-03a „Schutzgebiete“ der jeweiligen Losen. - Die Böschungen und Rampen haben teilweise Neigungen von 1:1. - Je nach Witterungsverhältnissen kann es zu erheblichen Wasserstandsschwankungen und Risikowasserständen kommen. Dies kann verschiedene Komplikationen zur Folge haben: a) Verschieben bzw. Unterbrechen der Arbeit für einen längeren Zeitraum; b) neuerliche oder sogar mehrfache Baustelleneinrichtung. Zu a): Diese Vorkommnisse sind zu berücksichtigen und in den Einheitspreis mit einzurechnen. Eine permanente Wasserstandsbeobachtung ist durch die AN durchzuführen. Siehe hierzu auch die Pegelganglinien der jeweiligen Losen. Aufgrund des beschränkten Zeitraums für die Ausführung sind die Zeiten günstiger Wasserstände (durch erhöhten Arbeitsansatz) entsprechend zu nutzen, wobei immer die geltenden Arbeitszeitschutzgesetzte zu beachten sind. Zu b): Eine permanente Wasserstandsbeobachtung ist durch die AN durchzuführen. Sollte eine erneute Baustelleneinrichtung aus Sicht der AN nötig sein, beantragt sie dies rechtzeitig bei der AG. - Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Dienstleistungen zur Gehölzpflege am Rheinufer auf Flächen des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 558-25
Referenznummer: VOEK 558-25
Kurze Beschreibung:
Im Zuge dieser Ausschreibung werden Gehölzpflege-, Fäll- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer ausgeschrieben.
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Die Leistung wird in drei Gebietslose aufgeteilt:
Los 1: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Duisburg,
Los 2: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Wesel,
Los 3: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Emmerich.
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Im Rahmen dieser Ausschreibung sind Arbeiten zur Beseitigung möglicher Schifffahrtshindernisse bzw. Gefahrenquellen auszuführen. Die durchzuführende Arbeiten sind entsprechend der Lage der Flächen entlang des Rheinufers in drei Losen aufgeteilt.
Die Arbeiten sind überwiegend zwischen dem 01.10. bis 28.02 eines Jahres durchzuführen. Abweichungen hiervon sind möglich.
Die Auftragnehmerin (AN) hat dafür Sorge zu tragen das die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt, während der Maßnahme, nicht beeinträchtigt wird.
Bei allen Arbeiten müssen die Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder eingehalten werden.
Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) müssen beachtet werden.
Mit Erschwernissen ist bei allen durchzuführenden Arbeiten zu rechnen, so können z.B. kleinere Schüttsteinhaufen (Feuerstellen) angetroffen werden. Auch mit Tau- und Drahtresten sowie Müll und sonstigem Unrat ist auf den Arbeitsflächen zu rechnen.
Maschinen- und Geräteräteschäden bzw. Stillstand, auch witterungsbedingt, gehen zu Lasten der Auftragnehmerin.
Die genannten Erschwernisse werden nicht gesondert vergütet.
Bitte, beachten Sie: eine eingehende Ortsbesichtigung vor jeder Maßnahme wird dringend empfohlen. Ansprüche der AN, die auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
Vor Beginn der Maßnahme führt die AG eine Übergabe der Maßnahmenfläche mit einem Vertreter der AN durch, wobei der Urzustand der Fläche dokumentiert wird (Einweisungsprotokoll). Alle durch die Arbeiten auftretenden Schäden sind von der AN zu beheben. Eine Vergütung hierfür wird nicht gewährt.
Die Arbeitsflächen sind Teil eines Flora-Fauna-Habitats, Naturschutzgebiets, Vogelschutzgebiets und ein gesetzlich geschützter Biotop. Die sich daraus ergebenden Natur- und Landschaftsschutzrechtlichen Vorgaben sind den jeweils geltenden Gebietsverordnungen zu entnehmen und einzu-halten. Siehe Anlagen C-03a „Schutzgebiete“ der jeweiligen Losen.
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Die Böschungen und Rampen haben teilweise Neigungen von 1:1.
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Je nach Witterungsverhältnissen kann es zu erheblichen Wasserstandsschwankungen und Risikowasserständen kommen. Dies kann verschiedene Komplikationen zur Folge haben:
a) Verschieben bzw. Unterbrechen der Arbeit für einen längeren Zeitraum;
b) neuerliche oder sogar mehrfache Baustelleneinrichtung.
Zu a): Diese Vorkommnisse sind zu berücksichtigen und in den Einheitspreis mit einzurechnen.
Eine permanente Wasserstandsbeobachtung ist durch die AN durchzuführen. Siehe hierzu auch die Pegelganglinien der jeweiligen Losen.
Aufgrund des beschränkten Zeitraums für die Ausführung sind die Zeiten günstiger Wasserstände (durch erhöhten Arbeitsansatz) entsprechend zu nutzen, wobei immer die geltenden Arbeitszeitschutzgesetzte zu beachten sind.
Zu b): Eine permanente Wasserstandsbeobachtung ist durch die AN durchzuführen. Sollte eine erneute Baustelleneinrichtung aus Sicht der AN nötig sein, beantragt sie dies rechtzeitig bei der AG.
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Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Im Zuge dieser Ausschreibung werden Gehölzpflege-, Fäll- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer ausgeschrieben.
-
Die Leistung wird in drei Gebietslose aufgeteilt:
Los 1: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Duisburg,
Los 2: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Wesel,
Los 3: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Emmerich.
-
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind Arbeiten zur Beseitigung möglicher Schifffahrtshindernisse bzw. Gefahrenquellen auszuführen. Die durchzuführende Arbeiten sind entsprechend der Lage der Flächen entlang des Rheinufers in drei Losen aufgeteilt.
Die Arbeiten sind überwiegend zwischen dem 01.10. bis 28.02 eines Jahres durchzuführen. Abweichungen hiervon sind möglich.
Die Auftragnehmerin (AN) hat dafür Sorge zu tragen das die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt, während der Maßnahme, nicht beeinträchtigt wird.
Bei allen Arbeiten müssen die Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder eingehalten werden.
Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) müssen beachtet werden.
Mit Erschwernissen ist bei allen durchzuführenden Arbeiten zu rechnen, so können z.B. kleinere Schüttsteinhaufen (Feuerstellen) angetroffen werden. Auch mit Tau- und Drahtresten sowie Müll und sonstigem Unrat ist auf den Arbeitsflächen zu rechnen.
Maschinen- und Geräteräteschäden bzw. Stillstand, auch witterungsbedingt, gehen zu Lasten der Auftragnehmerin.
Die genannten Erschwernisse werden nicht gesondert vergütet.
Bitte, beachten Sie: eine eingehende Ortsbesichtigung vor jeder Maßnahme wird dringend empfohlen. Ansprüche der AN, die auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
Vor Beginn der Maßnahme führt die AG eine Übergabe der Maßnahmenfläche mit einem Vertreter der AN durch, wobei der Urzustand der Fläche dokumentiert wird (Einweisungsprotokoll). Alle durch die Arbeiten auftretenden Schäden sind von der AN zu beheben. Eine Vergütung hierfür wird nicht gewährt.
Die Arbeitsflächen sind Teil eines Flora-Fauna-Habitats, Naturschutzgebiets, Vogelschutzgebiets und ein gesetzlich geschützter Biotop. Die sich daraus ergebenden Natur- und Landschaftsschutzrechtlichen Vorgaben sind den jeweils geltenden Gebietsverordnungen zu entnehmen und einzu-halten. Siehe Anlagen C-03a „Schutzgebiete“ der jeweiligen Losen.
-
Die Böschungen und Rampen haben teilweise Neigungen von 1:1.
-
Je nach Witterungsverhältnissen kann es zu erheblichen Wasserstandsschwankungen und Risikowasserständen kommen. Dies kann verschiedene Komplikationen zur Folge haben:
a) Verschieben bzw. Unterbrechen der Arbeit für einen längeren Zeitraum;
b) neuerliche oder sogar mehrfache Baustelleneinrichtung.
Zu a): Diese Vorkommnisse sind zu berücksichtigen und in den Einheitspreis mit einzurechnen.
Eine permanente Wasserstandsbeobachtung ist durch die AN durchzuführen. Siehe hierzu auch die Pegelganglinien der jeweiligen Losen.
Aufgrund des beschränkten Zeitraums für die Ausführung sind die Zeiten günstiger Wasserstände (durch erhöhten Arbeitsansatz) entsprechend zu nutzen, wobei immer die geltenden Arbeitszeitschutzgesetzte zu beachten sind.
Zu b): Eine permanente Wasserstandsbeobachtung ist durch die AN durchzuführen. Sollte eine erneute Baustelleneinrichtung aus Sicht der AN nötig sein, beantragt sie dies rechtzeitig bei der AG.
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Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: VOEK 558-25 - Los 1
Titel: Los 1: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Duisburg
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Auszuführende Leistungen:
- Aufwuchsbeseitigung: geschätzte Arbeitsmenge pro Jahr 5.000 qm
- Baumbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 19 Stk
- Rodungsarbeiten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 8 Stk
- Totholzbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 15 Rm
- Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk
- Entasten von Bäumen: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk
- Mechanische Schwächung mit fachgerechter Entsorgung invasiver Neophyten:
geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 100 qm Eindämmung Japanischer Staudenknöterich und Bekämpfung Herculesstaude
---
Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Auszuführende Leistungen:
- Aufwuchsbeseitigung: geschätzte Arbeitsmenge pro Jahr 5.000 qm
- Baumbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 19 Stk
- Rodungsarbeiten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 8 Stk
- Totholzbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 15 Rm
- Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk
- Entasten von Bäumen: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk
- Mechanische Schwächung mit fachgerechter Entsorgung invasiver Neophyten:
geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 100 qm Eindämmung Japanischer Staudenknöterich und Bekämpfung Herculesstaude
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Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 3-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 3-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: VOEK 558-25 - Los 2
Titel: Los 2: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Wesel
Beschreibung der Beschaffung:
Auszuführende Leistungen:
- Aufwuchsbeseitigung: geschätzte Arbeitsmenge pro Jahr 10.000 qm
- Baumbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 19 Stk
- Rodungsarbeiten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 8 Stk
- Totholzbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 15 Rm
- Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk
- Entasten von Bäumen: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk
- Mechanische Schwächung mit fachgerechter Entsorgung invasiver Neophyten:
geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 100 qm Eindämmung Japanischer Staudenknöterich und Bekämpfung Herculesstaude
---
Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Auszuführende Leistungen:
- Aufwuchsbeseitigung: geschätzte Arbeitsmenge pro Jahr 10.000 qm
- Baumbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 19 Stk
- Rodungsarbeiten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 8 Stk
- Totholzbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 15 Rm
- Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk
- Entasten von Bäumen: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk
- Mechanische Schwächung mit fachgerechter Entsorgung invasiver Neophyten:
geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 100 qm Eindämmung Japanischer Staudenknöterich und Bekämpfung Herculesstaude
---
Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Ort der Leistung: Wesel
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: VOEK 558-25 - Los 3
Titel: Los 3: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Emmerich
Beschreibung der Beschaffung:
Auszuführende Leistungen:
- Aufwuchsbeseitigung: geschätzte Arbeitsmenge pro Jahr 20.000 qm
- Baumbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 19 Stk
- Rodungsarbeiten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 8 Stk
- Totholzbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 15 Rm
- Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk
- Entasten von Bäumen: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk
- Mechanische Schwächung mit fachgerechter Entsorgung invasiver Neophyten:
geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 100 qm Eindämmung Japanischer Staudenknöterich und Bekämpfung Herculesstaude
---
Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Auszuführende Leistungen:
- Aufwuchsbeseitigung: geschätzte Arbeitsmenge pro Jahr 20.000 qm
- Baumbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 19 Stk
- Rodungsarbeiten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 8 Stk
- Totholzbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 15 Rm
- Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk
- Entasten von Bäumen: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk
- Mechanische Schwächung mit fachgerechter Entsorgung invasiver Neophyten:
geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 100 qm Eindämmung Japanischer Staudenknöterich und Bekämpfung Herculesstaude
---
Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung: Kleve
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Beschreibung
Ort der Leistung:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-07 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 85 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 10 Mio. €;
Sachschäden mindestens 10 Mio. €;
Vermögensschäden mindestens 500.000 €;
Umweltschäden mindestens 5 Mio €.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 10 Mio. €;
Sachschäden mindestens 10 Mio. €;
Vermögensschäden mindestens 500.000 €;
Umweltschäden mindestens 5 Mio €.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal (Forstwirt/in oder vergleichbar) zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Vergleichbar sind u.a. folgende Qualifikationen:
• Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung
• Forstwirtschaftsmeister/in
• Forstwirt/in (FH)
• Arborist
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers,
Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
jährlicher Leistungsumfang (in Anzahl der Bäume an denen Pflegemaßnahmen durchgeführt wurden, optional: in bearbeitete Grundfläche in qm),
Leistungszeitraum,
Leistungsart (Gehölzpflege an Bundeswasserstraßen),
Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Mindestanforderung:
Mindestens zwei Referenzen müssen die Leistungsart Gehölzpflege an Bundeswasserstraßen und
eine Referenz die Leistungsart Gehölzpflege an vergleichbaren Gewässern mit erhöhten Anforderungen an den Gewässerschutz
umfassen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal (Forstwirt/in oder vergleichbar) zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Vergleichbar sind u.a. folgende Qualifikationen:
• Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung
• Forstwirtschaftsmeister/in
• Forstwirt/in (FH)
• Arborist
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers,
Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
jährlicher Leistungsumfang (in Anzahl der Bäume an denen Pflegemaßnahmen durchgeführt wurden, optional: in bearbeitete Grundfläche in qm),
Leistungszeitraum,
Leistungsart (Gehölzpflege an Bundeswasserstraßen),
Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Mindestanforderung:
Mindestens zwei Referenzen müssen die Leistungsart Gehölzpflege an Bundeswasserstraßen und
eine Referenz die Leistungsart Gehölzpflege an vergleichbaren Gewässern mit erhöhten Anforderungen an den Gewässerschutz
umfassen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen.
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 24.06.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4) Die Rahmenvereinbarung endet auch vor dem Erreichen ihrer maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen je Los erreicht wurden. Die Höchstabrufmengen der einzelnen Lose stellen sich wie folgt dar:
Los 1:
Aufwuchsbeseitigung: 20.000 m²
Baumbeseitigung: 80 Stk.
Rodung: 40 Stk.
Totholzbeseitigung: 60 Fm
Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: 20 Stk.
Entasten von Bäumen: 20 Stk.
Los 2:
Aufwuchsbeseitigung: 40.000 m²
Baumbeseitigung: 80 Stk.
Rodung: 40 Stk.
Totholzbeseitigung: 60 Fm
Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: 20 Stk.
Entasten von Bäumen: 20 Stk.
Los 3:
Aufwuchsbeseitigung: 80.000 m²
Baumbeseitigung: 80 Stk.
Rodung: 40 Stk.
Totholzbeseitigung: 60 Fm
Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: 20 Stk.
Entasten von Bäumen: 20 Stk.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 24.06.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4) Die Rahmenvereinbarung endet auch vor dem Erreichen ihrer maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen je Los erreicht wurden. Die Höchstabrufmengen der einzelnen Lose stellen sich wie folgt dar:
Los 1:
Aufwuchsbeseitigung: 20.000 m²
Baumbeseitigung: 80 Stk.
Rodung: 40 Stk.
Totholzbeseitigung: 60 Fm
Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: 20 Stk.
Entasten von Bäumen: 20 Stk.
Los 2:
Aufwuchsbeseitigung: 40.000 m²
Baumbeseitigung: 80 Stk.
Rodung: 40 Stk.
Totholzbeseitigung: 60 Fm
Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: 20 Stk.
Entasten von Bäumen: 20 Stk.
Los 3:
Aufwuchsbeseitigung: 80.000 m²
Baumbeseitigung: 80 Stk.
Rodung: 40 Stk.
Totholzbeseitigung: 60 Fm
Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: 20 Stk.
Entasten von Bäumen: 20 Stk.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 099-354568 (2026-05-22)