Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1:
- Erklärung über Referenzen: Übersicht mindestens einer vergleichbaren Leistung der letzten 3 Jahre unter Nennung des Auftragsgegenstandes, des Auftraggebers sowie der Leistungszeit. Mindestanforderung ist eine Referenz über die Sammelmenge von 18.000 Tonnen Restabfall pro Jahr.
- Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) oder gleichwertiger Nachweis/Qualifikation bei ausländischen Bietern für Sammlung und Beförderung der folgenden Abfallschlüsselnummern:
gemischte Siedlungsabfälle (20 03 01),
biologisch abbaubare Abfälle (20 02 01),
Pappe und Papier (20 01 01) sowie Verpackungen aus Papier und Pappe (15 01 01),
- Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte),
- Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl, Fahrzeugtyp (Heck-/Front-/Seitenlader), Fahrzeugachsen, zul. Gesamtgewicht/Nutzlast, Hersteller, Antrieb) sowie der personellen Besatzung der Fahrzeuge (Festland + Wangerooge),
- Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Abfallabfuhrlogistik (Festland):
- Fahrzeugtyp
- kalkulierte Anzahl der Fahrzeuge (auf 0,5 Fahrzeuge genau)
- kalkulierte tägliche Betriebszeit
- bei Wechselbehälterbetrieb: kalkulierte Anzahl Transportfahrzeuge.
- Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Abfallabfuhrlogistik (Wangerooge):
- Fahrzeugtyp,
- kalkulierte Anzahl der Fahrzeuge (auf 0,5 Fahrzeuge genau),
- kalkulierte tägliche Betriebszeit
- Darstellung, wie Standplätze mit Einschränkungen bei der Sammlung (kein Einsatz herkömmlicher Drei-Achs-Fahrzeuge möglich) entsorgt werden sollen.
- Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Logistik und zur vorgesehenen Papier-verwertungskette
- etwaige Behandlungsanlagen und Logistikkette bis zur Papierfabrik
- Angabe der Papierfabrik
- Ausfallkonzept Altpapierverwertung: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption, wie bei Anlagenstillständen (z. B. bei Revision) die weitere kontinuierliche Abnahme der Abfälle gewährleistet bleibt. Dabei ist auch anzugeben, ob eine Mitgliedschaft in einem Ausfallverbund für Behandlungsanlagen besteht, welche Mitglieder dem Verbund angehören und welche Abfallannahmeka-pazitäten vorhanden sind (vom Bieter selbst bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher beizubringen)
Los 2
- Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) oder gleichwertiger Nachweis/Qualifikation bei ausländischen Bietern für Sammlung und Beförderung der folgenden Abfallschlüsselnummern:
Sperrmüll (20 03 07),
Metalle (20 01 40),
gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21*, 20 01 23* und 20 01 35* fallen (20 01 36).
gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile 66) enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen (20 01 35*)
- Erklärung über Referenzen: Übersicht mindestens einer vergleichbaren Leistung der letzten 3 Jahre unter Nennung des Auftragsgegenstandes, des Auftraggebers sowie der Leistungszeit
- Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte),
- Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl, Fahrzeugtyp (Heck-/Front-/Seitenlader), Fahrzeugachsen, zul. Gesamtgewicht/Nutzlast, Hersteller, Antrieb) sowie der personellen Besatzung der Fahrzeuge,
- Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Logistik
- Grundzüge der Logistik: Einsammlung (Fraktionen), etwaiger Umschlag, Ziel-anlagen,
- Angabe zu allen vorgesehenen Sperrmüll‐Behandlungsanlagen und ihren Betreibern:
- Efb‐Zertifikat des Betreibers: Tätigkeit: „Behandeln“ für den Abfallschlüssel 20 03 07; für ausländische Anlagen ist ein gleichwertiger Nachweis vorzulegen
- kurze technische Beschreibung der vorgesehenen Behandlung (die wichtigs-ten Schritte sowie die entstehenden Behandlungsfraktionen mit %‐Angaben).
- Ausfallkonzept: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption, wie bei Anlagenstillständen (z. B. bei Revision) die weitere kontinuierli-che Abnahme der Abfälle gewährleistet bleibt. Dabei ist auch anzugeben, ob eine Mitgliedschaft in einem Ausfallverbund für Behandlungsanlagen besteht, welche Mitglieder dem Verbund angehören und welche Abfallannahmekapazitäten vorhanden sind (vom Bieter selbst bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher beizubringen).
Los 3:
- Erklärung über Referenzen: Übersicht mindestens einer vergleichbaren Leistung der letzten 3 Jahre unter Nennung des Auftragsgegenstandes, des Auftraggebers sowie der Leistungszeit
- Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte ),
- Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die Tätigkeiten „Einsammeln“ und „Befördern“ für alle Abfallschlüssel gemäß Preisblatt für Los 3. Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen
- Darstellung der im Auftragsfall vorgesehenen logistischen Durchführung des Auf-tragsgegenstandes mit Angaben zu
- der für die Erfassung vorgesehenen Fahrzeugarten und Größe (mit Abbil-dungen/Fotos),
- Standort des Fahrzeugs (von dem aus die Sammeltouren durchgeführt wer-den sollen) und Zielanlage (Zwischenlager),
- Art und Ort des vorgesehenen Handlings (Vorsortierung/Verpackung, ggf. Nachsortierung, Umfüllung u. Ä.).
- Nachweis der Einhaltung der Anforderungen der TRGS 520 durch das bzw. die vorge-sehene(n) Sammelfahrzeug(e) oder Nachweise gleichwertiger Art; Nachweise der Fahrzeugprüfung/Abnahme nach TRGS 520 – Prüfbericht nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung,
- Nachweis der Fahrzeugzulassung gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) für das bzw. die vorgesehene(n) Sammelfahr-zeug(e),
- Angaben und Nachweise zu den vorgesehenen Mitarbeitern für die Sammlung und Beförderung sowie Annahme von Problemstoffen
- Angabe der Anzahl und des Tätigkeitsbereiches der vorgesehenen Mitarbeiter für die Sammlung und Beförderung von Schadstoffen mit folgenden An-gaben für jeden Mitarbeiter: Tätigkeitsbereich, Qualifikation.
- Nachweis der Ausbildung des verantwortlichen Mitarbeiters für das vorgese-hene Sammelfahrzeug oder die vorgesehenen Sammelfahrzeuge als Fachkraft gemäß TRGS 520 und Nachweis der erforderlichen Fortbildungen gemäß TRGS 520 sowie Nachweis der Schulung als beauftragte Personen gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung oder Nachweise gleichwertiger Art.
- Nachweis der Schulung des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführer gemäß der einschlägigen Gefahrgutvorschriften (GGVSEB/ADR) beispielsweise durch Vorlage der gültigen ADR-Bescheinigung des Fahrzeugführers oder Nachweise gleichwertiger Art.
- Darstellung der weiteren Entsorgungswege ab Zwischenlager: je Abfallart Angaben zur weiteren Entsorgungskette bis zur letztlich abnehmenden Anlage, in welcher die betreffenden Abfälle behandelt oder abgelagert werden sollen.
- Benennung der vorgesehenen Anlage bzw. Anlagen zur Entsorgung von Schadstoffen. Insbesondere sind Angaben zu Zwischenlagern, Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen zu machen.
- Nachweis der Eignung der Anlage bzw. Anlagen zur Entsorgung von Schadstoffen (vorgesehene Zwischenlager, Verwertungs- bzw. Beseitigungsanla-gen) mit folgenden Angaben zu jeder angegebenen Anlage: Nachweis der Betriebsgenehmigung, Nachweis der für die Entsorgung zugelassenen Abfallarten, Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder Nachweise gleichwertiger Art für die Entsorgung von Schadstof-fen.
- Nachweis der Verfügbarkeit der in den genannten, vorgesehenen Anlage bzw. Anlagen zur Entsorgung von Schadstoffen zum Leistungsbeginn durch Annahmeerklärungen von Entsorgungsanlagen bzw. Verträge mit Entsor-gungsanlagen, vorhandene Zuweisungsbescheide der NGS oder gleichwerti-ge Nachweise.
- Befindet sich eine vorgesehene Anlage zur Beseitigung außerhalb des Landes Niedersachsen, ist eine schriftliche Zustimmung der Zuweisungsfähigkeit zu dieser Anlage der NGS einzureichen.
- Ausfallkonzept: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption, wie bei Anlagenstillständen (z. B. bei Revision) die weitere kontinuierli-che Abnahme der Abfälle gewährleistet bleibt. Dabei ist auch anzugeben, ob eine Mitgliedschaft in einem Ausfallverbund für Behandlungsanlagen besteht, welche Mitglieder dem Verbund angehören und welche Abfallannahmekapazitäten vorhan-den sind (vom Bieter selbst bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher beizubringen).