Die Leistung umfasst die Übernahme, den Transport sowie die Verwertung von Restabfällen, Resten aus der Sortierung von Sperrmüll und haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen sowie von Bio- und Grünabfällen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-24.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Entsorgungsleistungen in der Stadt Frankfurt (Oder)
FDH 02/2023 EU
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung umfasst die Übernahme, den Transport sowie die Verwertung von Restabfällen, Resten aus der Sortierung von Sperrmüll und haushaltsähnlichen...”
Kurze Beschreibung
Die Leistung umfasst die Übernahme, den Transport sowie die Verwertung von Restabfällen, Resten aus der Sortierung von Sperrmüll und haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen sowie von Bio- und Grünabfällen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme, Transport und Verwertung von Restabfällen sowie Resten aus der Sortierung von Sperrmüll und haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Ort der Leistung: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Übernahme der Restabfälle und Resten aus der Sortierung von Sperrmüll und haushaltsähnlichem Gewerbeabfall. Die übernommen Abfälle...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Übernahme der Restabfälle und Resten aus der Sortierung von Sperrmüll und haushaltsähnlichem Gewerbeabfall. Die übernommen Abfälle sind zu einer Verwertungsanalge zu transportieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber kann gemäß § 16 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der vorlie-genden Ausschreibungsunterlagen) den Vertrag einmalig um zwei Jahre,...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber kann gemäß § 16 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der vorlie-genden Ausschreibungsunterlagen) den Vertrag einmalig um zwei Jahre, bis zum 31. Dezem-ber 2029, verlängern (einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers). Die Inanspruch-nahme der Verlängerungsoption ist durch den Auftraggeber spätestens sechs Monate vor Ende des Leistungszeitraums, also bis zum 30. Juni 2027, gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Übernahme, den Transport sowie der Verwertung der Bioabfälle (Biotonne) aus der Stadt Frankfurt (Oder).”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von Grünabfällen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Grünabfällen aus der Stadt Frankfurt (Oder).”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB,
- Vereinbarung zur Einhaltung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB,
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Teil II der Ausschreibungsunterlagen, Anlage 1 zum Ange-botsschreiben)
- Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (An-lage 2 zum Angebotsschreiben)
- Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
- Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl.
Unfallkasse und Beitragsleistungen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-31
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-31
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“An der Öffnung nehmen ausschließlich der Auftraggeber und dessen Berater teil. Bieter sind nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YU3695Z
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 144-461679 (2023-07-24)