Auftragsbekanntmachung (2026-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Erdarbeiten für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen (Hockey und Tennis)
Referenznummer: HTCU-1-1
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Erdarbeiten für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen (Hockey und Tennis).”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der ehrenamtlich geführte Hockey- und Tennisclub Uhlenhorst Mülheim ("HTCU" / "Auftraggeber") betreibt den Aus- und Umbau seines Vereinsgeländes. Es wird...”
Beschreibung der Beschaffung
Der ehrenamtlich geführte Hockey- und Tennisclub Uhlenhorst Mülheim ("HTCU" / "Auftraggeber") betreibt den Aus- und Umbau seines Vereinsgeländes. Es wird zum einen daran gearbeitet, eine Zweifach-Hockeyhalle nebst Athletikzentrum als Bundesstützpunkt Hockey neu zu errichten (nachfolgend "Bundesstützpunkt"). Zum anderen soll eine bestehende Hockey- und Tennishalle in einer Dreifach-Tennishalle umgebaut werden (nachfolgend "Tennishalle"). Beide Projekte sind zeitgleich zu verwirklichen, da zwischen den Gebäudeteilen enge bauliche Wechselwirkungen bestehen. Die Kosten müssen allerdings punktgenau auseinandergehalten werden, um zuwendungskonform vorzugehen. Bundestützpunkt - Hockeyhallen (Bauteile B und D / Förderung durch den Bund und das Land NRW) Diese Maßnahme umfasst den Neubau einer Zweifeldhockeyhalle, die Errichtung eines Fitnessbereichs mit Umkleiden und Sanitärbereichen sowie die Errichtung von Büro- und Seminarbereichen und einer neuen Feuerwehrzufahrt. Daneben bedarf es eines Sanitätsraums und eines Kraftraums, welcher aufgrund der benötigten Fitness- und Kraftgeräte sowie der Anzahl der Kaderathletinnen und -athleten eine Größe von ca. 2x 180 m² haben wird. Der Büro- und Seminarbereich soll einen Videoanalysebereich erhalten, der vom Bundesstützpunkt u.a. für Mannschaftsbesprechungen genutzt wird. Tennishalle (Gebäudeteile A und C / EFRE-Förderung beantragt) Der Projektteil Tennishalle besteht aus dem Umbau und der Erweiterung der aktuell vom Auftraggeber genutzten Hockey- und Tennishalle hin zu einer reinen Dreifeld-Tennishalle. Die neue Tennishalle erhält ihrerseits einen Umkleide- und Sanitärbereich. Sie soll insbesondere genutzt werden, um den Spielbetrieb im Tennis nach den Corona-bedingten Abgängen und zuletzt verlustig gegangener Mitgliedschaften im Tennis wieder zu beflügeln. Für das Vereinsgeschehen ist die neue Tennishalle daher als äußerst wichtig einzuschätzen. Die beiden Projekte werden mit Mitteln des Bundes, des Landes NRW und voraussichtlich aus EFRE-Mitteln gefördert. Die Anforderungen der Fördermittelgeber an die auszuführenden Leistungen zu berücksichtigen. Wechselwirkungen in baulicher Hinsicht Beide Projekte weisen mannigfaltige bauliche Wechselwirkungen auf. In der bestehenden Hockey- und Tennishalle, welche zukünftig als Dreifeld-Tennishalle genutzt werden soll (Gebäudeteil A), befindet sich aktuell ein teilunterkellerter Bereich mit Technikräumen, Umkleiden und Sanitärräumen sowie ein Mannschaftsraum im oberen Geschoss. Der durch den ehemals größeren Hockeyteil freiwerdende Platz soll zusammen mit dem vorhandenen Mannschaftsraum als Büro- und Seminarbereich ausgebaut werden und damit dem Bundesprojekt dienen (Gebäudeteil C). Auf der clubeigenen Fläche der Außentennisplätze 11 und 12 soll der Fitnessbereich mit Umkleiden und Sanitärbereich des Bundesprojekts entstehen (Gebäudeteil B). Auf einer zusätzlich arrondierten Fläche des benachbarten Reitvereins soll sodann die Zweifeldhockeyhalle des Bundesprojekts (Gebäudeteil D) entstehen mit einer angegliederten Freifläche, die der Feuerwehr als Anfahrts- und Aufstellfläche dient. Aktueller Stand und Leistungsgegenstand der Ausschreibung Die bauliche Umsetzung hat mit vorbereitenden Rodungsarbeiten und einigen Erdarbeiten begonnen. Im Zuge der geplanten Erweiterung der Tennishalle und Errichtung der insgesamt drei neuen Hallen sind nun umfassende Erdarbeiten zu leisten. Denn alle Bauteile sollen zeitgleich begonnen und errichtet werden. Der Start der Leistungserbringung ist für Mitte Juni 2026 terminiert. Die Abnahme der Erdarbeiten ist für den 26. November 2026 geplant. Näheres ist dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Es wird um Verständnis für die kurze Bauzeit geworben. Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zwingend auf diese kurzen Bauzeiten angewiesen. Der Auftraggeber rechnet mit einer Auftragserteilung am 9. Juni 2026. Die Tätigkeiten müssen im Anschluss an die Beauftragung sofort aufgenommen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zeitgleich Vergabeverfahren zur Erbringung der Gewerke Rohbauarbeiten und Erdungsanlage veröffentlicht worden sind. Hierbei handelt es sich um separate Vergaben / Aufträge, die bei Interesse (ohne Verknüpfung im Hinblick auf den Zuschlag) bepreist werden können.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦
Ort der Leistung: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 6 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden; 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" erbracht werden; 3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. 4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden. 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die unter diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die unter diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in das Handelsregister" ausgeführte. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Sachschäden, 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die unter diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die unter diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in das Handelsregister" ausgeführte. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zum Umsatz" zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mindestanforderung: Ein Mindestgesamtumsatz von 2 Mio. EUR (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die unter diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die unter diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in das Handelsregister" ausgeführte. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: Es sind Eigenerklärungen über mindestens 3 unterschiedliche Referenzen über Erdarbeiten innerhalb der letzten 5 Jahre mit einem Auftragsvolumen von mind. je 1,2 Mio. EUR (netto) inklusive jeweils einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Es werden nur Referenzen gewertet, die schlussabgenommen sind. Hierfür sind die Formulare VII "Unternehmens-Referenz" zu verwenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Ein Bieter kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular VIII...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Ein Bieter kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular VIII zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Eignung zur Berufsausübung des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eintragung in das Handelsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt "Eintragung in das Handelsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular IX. Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt "Eintragung in das Handelsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X. Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Auftraggeber auf den Erhalt von öffentlichen Zuwendungen angewiesen ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Auftraggeber auf den Erhalt von öffentlichen Zuwendungen angewiesen ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich während des Verlaufs des Vergabeverfahrens Maßgaben des Zuwendungsgebers oder der Zuwendungsgeber ergeben, die zu beachten sind. Dies kann auch die Versagung von Zuwendungen bedeuten. In diesem Fall wäre das Vergabeverfahren unter Umständen aufzuheben.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMAHU#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49251 411-1604📞
Fax: +49251 411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 076-267117 (2026-04-16)