Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, erfolgt anhand der unter Ziff. 6.1 und 6.2 der Anlage 1-VgV-TNW - Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages i. V. m. der Anlage 3 (Bewertungsmatrix Eignung) und in dieser Anlage dargestellten Auswahlkriterien und Gewichtungsfaktoren.
Es bestehen zwei wertungsrelevante (Haupt-)Eignungskriterien mit dem jeweils in Klammer angegebenen Gewichtungsfaktoren:
- Gesamtumsatz (Gewichtungsfaktor 30)
- Referenzen (Gewichtungsfaktor 70)
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Eignungskriterien im Rahmen der Bewertungsmatrix (Anlage 3-VgV-TNW) einschl. dieser Anlage.1.
Hinsichtlich des Kriteriums Gesamtumsatz erfolgt keine Aufgliederung in weitere Unterkriterien. Es erfolgt eine Bepunktung des Gesamtumsatzes je Jahr. Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und mit dem Gewichtungsfaktor je Jahr (jeweils 10%) multipliziert.
Konkreter Bewertungsmaßstab:
Gesamtumsatzbereich: 300.000 - 600.000 Euro
- Ein Gesamtumsatz unter 300.000 Euro wird nicht bewertet.
- Ein Gesamtumsatz von 300.000 Euro erreicht den Erfüllungsgrad 1
- Über 300.000 Euro und unter 600.000 Euro wird linear interpoliert (vgl. zuvor).
- Ab und über 600.000 Euro wird der Erfüllungsgrad 3 erreicht.
2. Bei dem Kriterium Referenzen werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 70 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt.
Das Hauptkriterium "Referenzen" untergliedert sich seinerseits in zwei folgende Unterkriterien mit den jeweils angegebenen (Unter-)Gewichtungsfaktoren:
a) Hardwarelösung (Gewichtungsfaktor 25) aufgeteilt in:
aa) Referenz Lieferung von Personal-Computern mit speziellen Anforderungen (Gewichtungsfaktor 5)
Als vergleichbare Leistung sieht der Auftraggeber Referenzprojekte an, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- es wurden mind. 2 PC-Arbeitsplätze geliefert
- die PC waren abgestimmt auf ein CAD-System
- mind. 16 GB Arbeitsspeicher
- Prozessor mit einer Leistungsfähigkeit höher als 3,5 GHz
- SSD-Festplatte,
- Mind. Windows 11
- Netzwerkanschlüsse
- Mind. 4 USB-3.0 Anschlüsse
- Maus und Tastatur sind Bestandteil und für die Nutzung von CAD-Anwendung geeignet
bb) Referenz Lieferung von Monitoren mit speziellen Anforderungen (Gewichtungsfaktor 5)
Als vergleichbare Leistung sieht der Auftraggeber Referenzprojekte an, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- es wurden mind. 2 Monitore geliefert
- die Monitoren waren abgestimmt auf ein CAD-System
- mind. 27´´ Bilddiagonale
- mind. 1 Monitor mit einer höheren Bilddiagonale (mind. 32´´ Diagonale)
cc) Referenz Lieferung von Tablets mit speziellen Anforderungen (Gewichtungsfaktor 5)
Als vergleichbare Leistung sieht der Auftraggeber Referenzprojekte an, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- es wurden mind. 2 mobile Endgeräte (Tablets) geliefert
- diese verfügen jeweils über Ein- und Ausgabemöglichkeiten
- mind. 13´´ Monitor
- Möglichkeit zur Darstellung von Zeichnungen und 3-D-Modellen
dd) Referenz Lieferung von Server, Netzwerktechnikkomponenten und Einrichtung (Gewichtungsfaktor 10)
Als vergleichbare Leistung sieht der Auftraggeber Referenzprojekte an, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es wurde mindestens 1 Serverinstallation mit ausfallsicherer Backuplösung aufgebaut und konfiguriert
- Es wurde eine umfangreiche WLAN-Ausbaumaßnahme innerhalb eines Gebäudes umgesetzt (großflächig größer 600 m²), wobei eine volle WLAN-Abdeckung erreicht wurde
Es muss je Unterkriteriumsbereich aa)-dd) mind. eine vergleichbare Referenz vorgelegt werden.
b) Softwarelösung (Gewichtungsfaktor 45)
Als vergleichbare Leistung sieht der Auftraggeber Referenzprojekte an, die die Vernetzung von Maschinen und Anlagen im CAD und CAM Bereich (Softwarelösung): Beschaffung von Software (MS Office, CAD Software, CAM Software PAL Software, PLM/CAQ), Softwareeinbindung der Maschinen sowie Beschaffung einer Serverlizenz umfassen.
Es muss mind. eine vergleichbare Referenz vorgelegt werden.
Werden die Mindestkriterien bzgl. Referenzen unter a) und b) nicht erreicht, erfolgt ein Ausschluss.Bei den jeweiligen Kriterien findet sodann eine quantitative Referenzbewertung wie folgt statt:
Wird eine geeignete und vergleichbare Referenz vorgelegt, erfolgt eine Einordnung in den Erfüllungsgrad 1.
Werden mehr als eine aber weniger als fünf geeignete und vergleichbare Referenzen vorgelegt erfolgt die Bestimmung des Erfüllungsgrades anhand der oben geschilderten linearen Interpolation.
Werden mehr als fünf geeignete und vergleichbare Referenzen vorgelegt, erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3.
Dieser Bewertungsmaßstab gilt sowohl für die Referenzen hinsichtlich der Hardwarelösung als auch der Softwarelösung.
Es gelten folgende Anforderungen an die Wertbarkeit der Referenzen. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, dann erfolgt ein Ausschluss aus dem Verfahren.
- Es gelten nur Referenzen, die im Bearbeitungszeitraum - mithin in den letzten drei Jahren - liegen. Noch nicht abgeschlossene Leistungen können auch taugliche Referenzen darstellen, soweit dies mind. 12 Monate bereits angedauert haben. Hierbei gilt zu beachten, dass die 12 Monate im 3-Jahres-Korridor liegen. Als Referenzzeitpunkt für die Bewertung des 3-Jahres-Korridors gilt der Ablauf der Teilnahmefrist. Es kommt mithin darauf an, dass das vertragliche Leistungsende nach dem bezeichneten Referenzzeitpunkt liegt.
- Zuletzt müssen mit der Referenzangabe die Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers ausgewiesen werden.
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beizubringenden Referenzen nicht beschränkt, lediglich die maximale Punktevergabe ist beschränkt. Bei mehr als 5 Referenzen zu einem Kriterium wird eine Priorisierung der eingereichten Referenzen erbeten.