Das Forstamt Schlemmin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Los zur Erbringung von Leistungen der maschinellen und motormanuellen Holzernte für den Zeitraum vom 04.01.2027 bis zum 31.12.2027. Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforstanstalt MV statt. Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen: •Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) im Forstamt Schlemmin mit ca. 6.615 fm und im Forstamt Bad Doberan mit ca. 1.100 fm •Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) im Forstamt Schlemmin mit 4.715 fm Näheres regeln die Leistungsbeschreibungen. (Datei 13..0 und 14.0. der Vergabeunterlagen) Leistungsorte sind die Reviere des Forstamtes Schlemmin und des Forstamtes Bad Doberan der Landesforstanstalt M-V Die genaue örtliche Lage der Reviere kann unter https://www.wald-mv.de/landesforst-mv/struktur-und-organisation/forstaemter/ eingesehen werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Leistungen der Holzernte 2027 im Forstamt Schlemmin
Referenznummer: LAFO-2026-0107
Kurze Beschreibung:
Das Forstamt Schlemmin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Los zur Erbringung von Leistungen der maschinellen und motormanuellen Holzernte für den Zeitraum vom 04.01.2027 bis zum 31.12.2027. Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforstanstalt MV statt.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
•Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) im Forstamt Schlemmin mit ca. 6.615 fm und im Forstamt Bad Doberan mit ca. 1.100 fm
•Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) im Forstamt Schlemmin mit 4.715 fm
Näheres regeln die Leistungsbeschreibungen. (Datei 13..0 und 14.0. der Vergabeunterlagen)
Leistungsorte sind die Reviere des Forstamtes Schlemmin und des Forstamtes Bad Doberan der Landesforstanstalt M-V
Die genaue örtliche Lage der Reviere kann unter https://www.wald-mv.de/landesforst-mv/struktur-und-organisation/forstaemter/ eingesehen werden.
Das Forstamt Schlemmin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Los zur Erbringung von Leistungen der maschinellen und motormanuellen Holzernte für den Zeitraum vom 04.01.2027 bis zum 31.12.2027. Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforstanstalt MV statt.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
•Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) im Forstamt Schlemmin mit ca. 6.615 fm und im Forstamt Bad Doberan mit ca. 1.100 fm
•Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) im Forstamt Schlemmin mit 4.715 fm
Näheres regeln die Leistungsbeschreibungen. (Datei 13..0 und 14.0. der Vergabeunterlagen)
Leistungsorte sind die Reviere des Forstamtes Schlemmin und des Forstamtes Bad Doberan der Landesforstanstalt M-V
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Los 1.1:Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) ca. 6.615 fm Reviere Schlemmin Reviere Tarnow, Rosenow, Qualitz, Schlemmin und Warin
Beschreibung der Beschaffung:
Postanschrift: Forstamt Schlemmin, Hauptstraße 10a
Postleitzahl: 18249
Stadt: Schlemmin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Landkreis Rostock
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-04 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technik/Technologie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsorganisation/ Soziale Verantwortung
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Los 1.2.:Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) ca. 1.100 fm FoA Bad Doberan Revier Schwaan
Beschreibung der Beschaffung:
3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Los 2.1.: Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) ca. 2.600 fm Reviere Oettelin und Tarnowv
Beschreibung der Beschaffung:
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: Los 2.2.: Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) ca. 2.115 fm Reviere Rosenow, Qualitz und Weiße Krug
Beschreibung der Beschaffung:
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004 Beschreibung
Postanschrift: Forstamt Schlemmin der Landesforstanstalt MV
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Malchin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Ort des Eröffnungstermins: Malchin
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber fordert für jede bebotene Holzerntetechnologie zwei Referenzen aus den letzten zwei Jahren von insgesamt 500 fm. Hiervon muss jeweils eine Referenz je Technologie einen Leistungsumfang von mindestens 300 fm haben.
Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers
mit Telefonnummer (§ 46VgV Abs. 3 Nr. 1)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber fordert für jede bebotene Holzerntetechnologie zwei Referenzen aus den letzten zwei Jahren von insgesamt 500 fm. Hiervon muss jeweils eine Referenz je Technologie einen Leistungsumfang von mindestens 300 fm haben.
Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers
mit Telefonnummer (§ 46VgV Abs. 3 Nr. 1)
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten
Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern.
Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche
vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält
sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden,
werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der
Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten
Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern.
Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche
vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält
sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden,
werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der
Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage einer gültigen und nach PEFC anerkannte
Zertifizierungsbescheinigung für die angebotenen Technologien.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen Vorzulegen:
- das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,
- das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde,
- das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,
- dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
- dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig,
- über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000000 EUR für Personenschäden und 1.000000 EUR für Sachschäden. Bzw. das eine entsprechende Versicherung mit Vertragsschluss nachgewiesen
wird,
- Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines
anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,
- Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des
Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber
zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und Dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen Vorzulegen:
- das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,
- das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde,
- das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,
- dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
- dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig,
- über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000000 EUR für Personenschäden und 1.000000 EUR für Sachschäden. Bzw. das eine entsprechende Versicherung mit Vertragsschluss nachgewiesen
wird,
- Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines
anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,
- Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des
Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber
zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und Dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem
Handelsregister (bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem
Handelsregister (bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormenerfolgen.
- Bei der Ausführung der zu vergebenden Leistung ist mindestens ein Stundenentgelt von 14,68 Euro (brutto) zu zahlen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
- Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt,
- Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Angebote die in einer veralteten Version der Vergabeunterlagen eingereicht werden, sind von der Wertung auszuschließen.
- Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt,
- Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Angebote die in einer veralteten Version der Vergabeunterlagen eingereicht werden, sind von der Wertung auszuschließen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: VK
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 38558815164📞
Fax: +49 38558848515817 📠
URL: https://www.mv-regierung.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 176-627669 (2026-09-09)