Baumkontrolle und Baumpflege
1. Die Direktion Berlin verwaltet bundeseigene Liegenschaften und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle und Baumpflege (Verkehrssicherungsarbeiten).
2. Hierbei handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumpflege
Referenznummer: VOEK 180-22
Kurze Beschreibung:
“Baumkontrolle und Baumpflege” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baumpflege📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baumpflege📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-28 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 062-183724
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
“Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.”
Quelle: OJS 2023/S 062-183724 (2023-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen...”
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Quelle: OJS 2023/S 140-446299 (2023-07-19)