Gegenstand der Vergabe sind Verkehrsverträge für folgende Linienbündel: - Südlicher Westerwald (Los 1) - Südöstlicher Westerwald (Los 2) - Östlicher Westerwald (Los 3) - Nordöstlicher Westerwald (Los 4) über die Erbringung von Linienverkehrsleistungen mit Bussen vorwiegend im Westerwaldkreis. Der Westerwaldkreis ist Aufgabenträger gemäß § 5 des Landesgesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz – NVG RLP) und damit zugleich zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Vergabe öffentlicher Personennahverkehrsleistungen im eigenen Wirkungskreis. Die Verträge für die Busverkehrsleistungen sollen in den genannten Linienbündeln ab dem 14.07.2024 über 8 Jahre (97 Monate) bis zum 31.07.2032 gelten. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-27.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe sind Verkehrsverträge für folgende Linienbündel:
- Südlicher Westerwald (Los 1)
- Südöstlicher Westerwald (Los 2)
- Östlicher Westerwald (Los 3)
- Nordöstlicher Westerwald (Los 4)
über die Erbringung von Linienverkehrsleistungen mit Bussen vorwiegend im Westerwaldkreis.
Der Westerwaldkreis ist Aufgabenträger gemäß § 5 des Landesgesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz – NVG RLP) und damit zugleich zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Vergabe öffentlicher Personennahverkehrsleistungen im eigenen Wirkungskreis.
Die Verträge für die Busverkehrsleistungen sollen in den genannten Linienbündeln ab dem 14.07.2024 über 8 Jahre (97 Monate) bis zum 31.07.2032 gelten.
Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gegenstand der Vergabe sind Verkehrsverträge für folgende Linienbündel:
- Südlicher Westerwald (Los 1)
- Südöstlicher Westerwald (Los 2)
- Östlicher Westerwald (Los 3)
- Nordöstlicher Westerwald (Los 4)
über die Erbringung von Linienverkehrsleistungen mit Bussen vorwiegend im Westerwaldkreis.
Der Westerwaldkreis ist Aufgabenträger gemäß § 5 des Landesgesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz – NVG RLP) und damit zugleich zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Vergabe öffentlicher Personennahverkehrsleistungen im eigenen Wirkungskreis.
Die Verträge für die Busverkehrsleistungen sollen in den genannten Linienbündeln ab dem 14.07.2024 über 8 Jahre (97 Monate) bis zum 31.07.2032 gelten.
Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Westerwaldkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-31 📅
Datum des Beginns: 2024-07-14 📅
Datum des Endes: 2032-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 210-662544
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform unter https://www.daisikomm.de/... barrierefrei zur Verfügung gestellt
3. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 4.5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
4. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.daisikomm.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform unter https://www.daisikomm.de/... barrierefrei zur Verfügung gestellt
3. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 4.5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
4. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.daisikomm.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe sind Verkehrsverträge für folgende Linienbündel:
- Südlicher Westerwald (Los 1)
- Südöstlicher Westerwald (Los 2)
- Östlicher Westerwald (Los 3)
- Nordöstlicher Westerwald (Los 4)
über die Erbringung von Linienverkehrsleistungen mit Bussen vorwiegend im Westerwaldkreis.
Der Westerwaldkreis ist Aufgabenträger gemäß § 5 des Landesgesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz – NVG RLP) und damit zugleich zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Vergabe öffentlicher Personennahverkehrsleistungen im eigenen Wirkungskreis.
Der Westerwaldkreis ist Aufgabenträger gemäß § 5 des Landesgesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz – NVG RLP) und damit zugleich zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Vergabe öffentlicher Personennahverkehrsleistungen im eigenen Wirkungskreis.
Die Verträge für die Busverkehrsleistungen sollen in den genannten Linienbündeln ab dem 14.07.2024 über 8 Jahre (97 Monate) bis zum 31.07.2032 gelten.
Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im südlichen Westerwald
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Los 1 betrifft die Vergabe von ÖPNV-Leistungen für den südlichen Westerwald.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber zweimal jeweils um ein Jahr, also maximal bis einschließlich zum 31.07.2034 zum vorgegeben Betriebsschluss, verlängert werden, wenn der Auftraggeber die Verlängerungsoption spätestens vier Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer ausübt.
Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber zweimal jeweils um ein Jahr, also maximal bis einschließlich zum 31.07.2034 zum vorgegeben Betriebsschluss, verlängert werden, wenn der Auftraggeber die Verlängerungsoption spätestens vier Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer ausübt.
Beschreibung der Optionen:
Zu-,Ab- und Umbestellungen in einem Umfang von +/- 25% des kalkulierten und preisfortgeschriebenen Vollkostenpreises
Bezeichnung des Loses: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im südöstlichern Westerwald
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los 2 betrifft die Vergabe von ÖPNV-Leistungen im südöstlichen Westerwald.
Bezeichnung des Loses: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im östlichen Westerwald
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Los 3 betrifft die Vergabe von ÖPNV-Leistungen im östlichen Westerwald.
Bezeichnung des Loses: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im nordöstlichen Westerwald
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Los 4 betrifft die Vergabe von ÖPNV-Leistungen im nordöstlichen Westerwald.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Südlicher Westerwald
Südöstlicher Westerwald
Östlicher Westerwald
Nordöstlicher Westerwald
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein; Stichtag ist der Einsendeschluss für die Angebote.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein; Stichtag ist der Einsendeschluss für die Angebote.
2. Erklärung über die Abgabe eines Angebotes, Formblatt 4.1
3. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, Formblatt 4.2.
4. Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen (§ 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG), Formblatt 4.3.
5. Falls eine Bewerbergemeinschaft vorliegt: Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 4.4).
6. Im Fall einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten, Muster bereitgestellt als Formblatt 4.5.
7. Im Fall eines Nachunternehmereinsatzes: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt 4.6
8. Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 4.7.
9. Mustererklärung 2 ÖPNV LTTG, Formblatt 4.8
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt 4.5. Zudem sind für das Drittunternehmen die Formblätter 4.2, 4.3 und 4.7 sowie ein aktueller Handelsregisterauszug abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 4.9. Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen im Bereich der Personenbeförderungsdienste mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 PBefG als Unternehmer gemäß § 3 Abs. 2 PBefG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 4.9. Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen im Bereich der Personenbeförderungsdienste mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 PBefG als Unternehmer gemäß § 3 Abs. 2 PBefG.
2) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt 4.10.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt 4.10.
3) Vorlage der Geschäftsberichte der letzten drei verfügbaren Geschäftsjahre. Hinweis: Falls durch den Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist der testierte Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ggf. Anhang und ggf. Lagebericht) vorzulegen. Sofern die Unternehmensgründung des Bieters erst in den vergangenen 3 Jahren erfolgt ist, so sind jeweils nur die Geschäftsberichte bzw. testierten Jahresabschlussunterlagen der verfügbaren Jahre vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Vorlage der Geschäftsberichte der letzten drei verfügbaren Geschäftsjahre. Hinweis: Falls durch den Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist der testierte Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ggf. Anhang und ggf. Lagebericht) vorzulegen. Sofern die Unternehmensgründung des Bieters erst in den vergangenen 3 Jahren erfolgt ist, so sind jeweils nur die Geschäftsberichte bzw. testierten Jahresabschlussunterlagen der verfügbaren Jahre vorzulegen.
Mindeststandards:
zu 2) Mindestens erforderlich ist eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 50 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person, für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug.
zu 2) Mindestens erforderlich ist eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 50 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person, für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter einen Verfügbarkeitsnachweis des Dritten/Nachunternehmers (z.B. auf Formblatt 4.5) vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter einen Verfügbarkeitsnachweis des Dritten/Nachunternehmers (z.B. auf Formblatt 4.5) vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum zwischen dem 1.1.2018 und dem Schluss der Angebotsfrist, Formblatt 4.11
Mindeststandards:
Als vergleichbar gelten:
- Personenbeförderungsdienste als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 PBefG mit eigenem Vertrieb und eigener Einnahmenabrechnung bei einer Verbundabrechnungsstelle durch den Unternehmer selbst sowie die laufende Teilnahme an einem Einnahmeaufteilungsverfahren,
- Personenbeförderungsdienste als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 PBefG mit eigenem Vertrieb und eigener Einnahmenabrechnung bei einer Verbundabrechnungsstelle durch den Unternehmer selbst sowie die laufende Teilnahme an einem Einnahmeaufteilungsverfahren,
mit einem Leistungsvolumen von
Los 1: 1 Mio.
Los 2: 200.000
Los 3: 750.000
Los 4 1 Mio.
Fahrplan-Kilometer/Jahr.
Sämtliche Referenzen müssen aus dem Zeitraum 1.1.2018 bis zum Schluss der Angebotsfrist stammen und in diesem Zeitraum mindestens für die Dauer von zwei Jahren am Stück erbracht worden sein. Es ist mindestens ein den dargestellten Mindestanforderungen genügendes Referenzprojekt anzugeben.
Sämtliche Referenzen müssen aus dem Zeitraum 1.1.2018 bis zum Schluss der Angebotsfrist stammen und in diesem Zeitraum mindestens für die Dauer von zwei Jahren am Stück erbracht worden sein. Es ist mindestens ein den dargestellten Mindestanforderungen genügendes Referenzprojekt anzugeben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Auftragsfall wird die Mustererklärung 2 zum Landestariftreuegesetz des Landes Rheinland-Pfalz Vertragsbestandteil.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform unter https://www.daisikomm.de/... barrierefrei zur Verfügung gestellt
3. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 4.5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
3. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 4.5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
4. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.daisikomm.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.daisikomm.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Quelle: OJS 2023/S 210-662544 (2023-10-27)
Ergänzende Angaben (2023-11-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben