Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 01 „Verkehrsraum Fellbach/Kernen“ im offenen Verfahren
Das Linienbündel 1 ist wie folgt zu beschreiben: Linie 211 Waiblingen – Rommelshausen – Stetten i.R. Linie 212 Fellbach – Rommelshausen – Stetten i.R. Linie 214 Fellbach – Schmiden – Neckargröningen Linie 215 Stadtverkehr Fellbach Linie N21 Waiblingen – Beinstein – Endersbach – Stetten i.R. – Waiblingen (Nachtbus) Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Voraussichtlich ab 2028 wird die Brücke der K1856 über die B14/B29 zwischen Waiblingen und Rommelshausen neu gebaut werden. Auf den Linien 211 und N21 wird es dann zu Einschränkungen kommen, die noch abgestimmt werden müssen. Der Rems-Murr-Kreis ist hierzu bereits mit dem Regierungspräsidium Stuttgart im Gespräch. Es ist zu beachten, dass es auf den S-Bahn-Linien ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ zu geänderten Ankunfts- und Abfahrtszeiten kommen kann. Die Fahrpläne aller Linien sind unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der S-Bahnen anzupassen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 01 „Verkehrsraum Fellbach/Kernen“ im offenen Verfahren
Kurze Beschreibung:
Das Linienbündel 1 ist wie folgt zu beschreiben:
Linie 211 Waiblingen – Rommelshausen – Stetten i.R.
Linie 212 Fellbach – Rommelshausen – Stetten i.R.
Linie 214 Fellbach – Schmiden – Neckargröningen
Linie 215 Stadtverkehr Fellbach
Linie N21 Waiblingen – Beinstein – Endersbach – Stetten i.R. – Waiblingen (Nachtbus)
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Voraussichtlich ab 2028 wird die Brücke der K1856 über die B14/B29 zwischen Waiblingen und Rommelshausen neu gebaut werden. Auf den Linien 211 und N21 wird es dann zu Einschränkungen kommen, die noch abgestimmt werden müssen. Der Rems-Murr-Kreis ist hierzu bereits mit dem Regierungspräsidium Stuttgart im Gespräch.
Es ist zu beachten, dass es auf den S-Bahn-Linien ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ zu geänderten Ankunfts- und Abfahrtszeiten kommen kann. Die Fahrpläne aller Linien sind unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der S-Bahnen anzupassen.
Das Linienbündel 1 ist wie folgt zu beschreiben:
Linie 211 Waiblingen – Rommelshausen – Stetten i.R.
Linie 212 Fellbach – Rommelshausen – Stetten i.R.
Linie 214 Fellbach – Schmiden – Neckargröningen
Linie 215 Stadtverkehr Fellbach
Linie N21 Waiblingen – Beinstein – Endersbach – Stetten i.R. – Waiblingen (Nachtbus)
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Voraussichtlich ab 2028 wird die Brücke der K1856 über die B14/B29 zwischen Waiblingen und Rommelshausen neu gebaut werden. Auf den Linien 211 und N21 wird es dann zu Einschränkungen kommen, die noch abgestimmt werden müssen. Der Rems-Murr-Kreis ist hierzu bereits mit dem Regierungspräsidium Stuttgart im Gespräch.
Es ist zu beachten, dass es auf den S-Bahn-Linien ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ zu geänderten Ankunfts- und Abfahrtszeiten kommen kann. Die Fahrpläne aller Linien sind unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der S-Bahnen anzupassen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E68942678
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 01)
Beschreibung der Beschaffung:
Linie 211 Waiblingen – Rommelshausen – Stetten i.R.
Linie 212 Fellbach – Rommelshausen – Stetten i.R.
Linie 214 Fellbach – Schmiden – Neckargröningen
Linie 215 Stadtverkehr Fellbach
Linie N21 Waiblingen – Beinstein – Endersbach – Stetten i.R. – Waiblingen (Nachtbus)
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Voraussichtlich ab 2028 wird die Brücke der K1856 über die B14/B29 zwischen Waiblingen und Rommelshausen neu gebaut werden. Auf den Linien 211 und N21 wird es dann zu Einschränkungen kommen, die noch abgestimmt werden müssen. Der Rems-Murr-Kreis ist hierzu bereits mit dem Regierungspräsidium Stuttgart im Gespräch.
Es ist zu beachten, dass es auf den S-Bahn-Linien ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ zu geänderten Ankunfts- und Abfahrtszeiten kommen kann. Die Fahrpläne aller Linien sind unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der S-Bahnen anzupassen.
Linie 211 Waiblingen – Rommelshausen – Stetten i.R.
Linie 212 Fellbach – Rommelshausen – Stetten i.R.
Linie 214 Fellbach – Schmiden – Neckargröningen
Linie 215 Stadtverkehr Fellbach
Linie N21 Waiblingen – Beinstein – Endersbach – Stetten i.R. – Waiblingen (Nachtbus)
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Voraussichtlich ab 2028 wird die Brücke der K1856 über die B14/B29 zwischen Waiblingen und Rommelshausen neu gebaut werden. Auf den Linien 211 und N21 wird es dann zu Einschränkungen kommen, die noch abgestimmt werden müssen. Der Rems-Murr-Kreis ist hierzu bereits mit dem Regierungspräsidium Stuttgart im Gespräch.
Es ist zu beachten, dass es auf den S-Bahn-Linien ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ zu geänderten Ankunfts- und Abfahrtszeiten kommen kann. Die Fahrpläne aller Linien sind unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der S-Bahnen anzupassen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis
🏙️ Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung auf-geführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt:
• „Konzept 1: Fahrzeugkonzept“ (10 Punkte, max. 3 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig)
• „Konzept 2: Personalkonzept“ (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig)
• „Konzept 3: Qualitätskonzept“ (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig)
Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Aspekten klar und eindeutig zu gliedern.
Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anhang LB.4 (Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise im VVS, Version 2.2) enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Die Konzepte müssen verbindliche Aussagen enthalten (NICHT: „bei Bedarf“, „möglicherweise“, „auf Wunsch“, etc.). Entsprechende unverbindliche Aussagen werden nicht gewertet. Der Bieter hat die Konzepte auf die Besonderheiten des Linienbündels auszurichten; allgemeine Aussagen ohne Bezug zum konkreten Auftrag werden nicht gewertet.
Sofern ein Bieter Schaubilder oder andere Abbildungen in seine Konzepte ein-fügt, müssen die gleichen Formvorgaben wie bei Fließtext eingehalten werden (Schriftgröße Arial 12 pt, 1,5 zeilig); andernfalls werden sie nicht gewertet. Es ist unzulässig, auf andere Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen zu verweisen. Entsprechend in Verweis genommene Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen werden nicht bewertet. Zulässig und wertbar sind im Rahmen des Personalkonzepts indes die zur Plausibilisierung der Personaldecke und Personalstruktur beigefügten vorläufigen Dienstpläne (Ziffer 2.4.2. der Leistungsbeschreibung) sowie im Rahmen des Qualitätskonzepts die bei der optionalen Mehrleistung beigefügten Fahrpläne (Ziffer 2.4.3. der Leistungsbeschreibung). Schaubilder und andere Abbildungen werden auf die zur Verfügung stehenden Seitenvorgaben angerechnet; das gilt nicht für die bei-gefügten vorläufigen Dienstpläne im Rahmen der Personaldecke und Personalstruktur und die beigefügten Fahrpläne im Rahmen der optionalen Mehrleistung. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden aus-schließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Als Schriftart ist Arial zu verwenden mit der Schriftgröße 12 Punkte. Die Ränder müssen oben und unten mindestens 2 cm betragen, links und rechts mindestens 1,5 cm. Die Nichtbeachtung der Vorgaben zur Schriftgröße, Zeilenabstand, Rändern und Schriftart führt dazu, dass das Konzept so behandelt wird, wie es bei richtiger Formatierung behandelt werden würde (siehe oben). Das bedeutet, dass nur die zulässige Seitenzahl gewertet wird und bei etwaigen Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben ausschließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet werden.
Die Datei muss bearbeitbar sein (kein PDF). Bei Nichtbeachtung behält sich die Vergabestelle das Nachfordern vor.
In jedem Konzept werden zu den nachfolgend angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:
1. Konzept „Fahrzeugkonzept“ – (10 Wertungspunkte)
Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Bewertung nach den folgenden Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix).
2. Konzept „Personalkonzept“ – (10 Wertungspunkte)
Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann di
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-31 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-31 10:15:00 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
· Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre.
· Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in
geeigneter Höhe.
Vor Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe und für die gesamte
Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
· Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre.
· Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in
geeigneter Höhe.
Vor Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe und für die gesamte
Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter
vorzulegen:
· Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der
Mitarbeiter,
Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck
der Anlage 02
(„Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“)
einzutragen.
· Es werden drei mit der Leistung vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte
Referenzen
(ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der
Versendung der
Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger
mit bezeichnetem
Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und
Inhalte gefordert
(Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben
zum Referenzgeber
sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht
berücksichtigt.
Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer
Referenz betreffen
würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des
gebotenen Nachweises
der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aus-sagekräftig sein. Die
Referenzen
sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen
und beruflichen
Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf
Richtigkeit
zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen
über das Referenzprojekt
einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht
geeignet
darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung
gem. § 124
Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
· Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im
gegenständlichen Linienbündel
verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die
Projektleitung verantwortlichen
Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02
(„Eigenerklärung zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) zu erfolgen.
· Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu
benennender
Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die
Betreuung der gegenständlichen
Verkehrsleistungen verfügt. Ausreichende Kapazitäten gelten als
vorhanden, wenn von
einem Betriebsleiter bei – drei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km
Luftlinie 50 Fahrzeuge,
– zwei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km
Luftlinie 75 Fahrzeuge,
– einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge
betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den Fahrzeugen und bei der
maximalen
Entfernung sind unschädlich.
Die Erklärung muss umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher
Entfernung (Luftlinie
in Kilometern) und wie vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut
werden. Die
Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur
technischen
und beruflichen Leis-tungsfähigkeit“) anzugeben.
· Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu
benennender
Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für
die Betreuung
der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten
sind vorhanden,
wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio.
Fahrplankilometer betreut.
Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Fahrplankilometer der
Verkehrsplaner zuständig
ist. Es ist zudem anzugeben für welche Ver-kehre, Linienbündel oder Netze
der Verkehrsplaner
zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
(„Eigenerklärung
zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
Mindestbedingung:
· Nachzuweisen sind mindestens drei vergleichbare, vertragsgemäß
erbrachte
Referenzen
des Bieters / der Bietergemeinschaft im Bereich ÖPNV-Verkehre mit
Bussen. Sie sind
auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit“)
anzugeben.
· Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines namentlich zu
benennenden
Betriebsleiters nach BO-Kraft. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02
(„Eigenerklärung
zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
· Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines namentlich zu
benennenden
Verkehrsplaners. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02
(„Eigenerklärung zur technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter
vorzulegen:
· Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der
Mitarbeiter,
Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck
der Anlage 02
(„Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“)
einzutragen.
· Es werden drei mit der Leistung vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte
Referenzen
(ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der
Versendung der
Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger
mit bezeichnetem
Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und
Inhalte gefordert
(Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben
zum Referenzgeber
sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht
berücksichtigt.
Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer
Referenz betreffen
würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des
gebotenen Nachweises
der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aus-sagekräftig sein. Die
Referenzen
sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen
und beruflichen
Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf
Richtigkeit
zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen
über das Referenzprojekt
einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht
geeignet
darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung
gem. § 124
Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
· Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im
gegenständlichen Linienbündel
verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die
Projektleitung verantwortlichen
Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02
(„Eigenerklärung zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) zu erfolgen.
· Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu
benennender
Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die
Betreuung der gegenständlichen
Verkehrsleistungen verfügt. Ausreichende Kapazitäten gelten als
vorhanden, wenn von
einem Betriebsleiter bei – drei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km
Luftlinie 50 Fahrzeuge,
– zwei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km
Luftlinie 75 Fahrzeuge,
– einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge
betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den Fahrzeugen und bei der
maximalen
Entfernung sind unschädlich.
Die Erklärung muss umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher
Entfernung (Luftlinie
in Kilometern) und wie vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut
werden. Die
Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur
technischen
und beruflichen Leis-tungsfähigkeit“) anzugeben.
· Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu
benennender
Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für
die Betreuung
der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten
sind vorhanden,
wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio.
Fahrplankilometer betreut.
Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Fahrplankilometer der
Verkehrsplaner zuständig
ist. Es ist zudem anzugeben für welche Ver-kehre, Linienbündel oder Netze
der Verkehrsplaner
zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
(„Eigenerklärung
zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
Mindestbedingung:
· Nachzuweisen sind mindestens drei vergleichbare, vertragsgemäß
erbrachte
Referenzen
des Bieters / der Bietergemeinschaft im Bereich ÖPNV-Verkehre mit
Bussen. Sie sind
auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit“)
anzugeben.
· Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines namentlich zu
benennenden
Betriebsleiters nach BO-Kraft. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02
(„Eigenerklärung
zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
· Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines namentlich zu
benennenden
Verkehrsplaners. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02
(„Eigenerklärung zur technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie
niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachzuweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder
Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe
und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65)
aufgeführt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie
niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachzuweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder
Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe
und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65)
aufgeführt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungsleihe
Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
Eignungsleihe beschaffen.
Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung gemäß Ziffer V. 2.,
3., 4. (auch)
die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im
Hinblick auf
die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische
und/oder
berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach
§ 47 VgV),
muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen
Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur
Nachweisführung
kann die Vorlage in Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“
verwendet werden.
Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt
„Verpflichtungserklärung“
beschränkt.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die erforderliche
wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird
eine gemeinsame
Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe
verlangt, § 47 Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung
einer gesonderten
Haftungserklärung vor.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung in Anspruch,
muss das
eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt
werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei Bietergemeinschaften,
wenn auf
die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft
zurückgegriffen wird (§
47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der
Nachweis oder
die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt
„Verpflichtungserklärung“) auch eine
entsprechende Erklärung umfassen.
Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den
Ausschlussgründen
gemäß
§§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S.
1 oder 2 SchwarzArbG,
§ 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in
der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit dem Angebot
vom Unterauftragnehmer
Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ vorzulegen.
Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht
erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder
Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das
eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs.
2 S. 3 VgV.
Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach
§ 19 Abs. 1
MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c
Abs. 1 AufenthG
und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der
Unterauftragnehmer
durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich
bei den anderen
Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen
handelt.
Für sämtliche erbrachten Leistungen – insbesondere auch für die von
Unterauftragnehmern
ausgeführten – trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungsleihe
Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
Eignungsleihe beschaffen.
Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung gemäß Ziffer V. 2.,
3., 4. (auch)
die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im
Hinblick auf
die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische
und/oder
berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach
§ 47 VgV),
muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen
Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur
Nachweisführung
kann die Vorlage in Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“
verwendet werden.
Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt
„Verpflichtungserklärung“
beschränkt.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die erforderliche
wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird
eine gemeinsame
Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe
verlangt, § 47 Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung
einer gesonderten
Haftungserklärung vor.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung in Anspruch,
muss das
eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt
werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei Bietergemeinschaften,
wenn auf
die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft
zurückgegriffen wird (§
47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der
Nachweis oder
die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt
„Verpflichtungserklärung“) auch eine
entsprechende Erklärung umfassen.
Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den
Ausschlussgründen
gemäß
§§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S.
1 oder 2 SchwarzArbG,
§ 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in
der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit dem Angebot
vom Unterauftragnehmer
Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ vorzulegen.
Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht
erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder
Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das
eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs.
2 S. 3 VgV.
Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach
§ 19 Abs. 1
MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c
Abs. 1 AufenthG
und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der
Unterauftragnehmer
durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich
bei den anderen
Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen
handelt.
Für sämtliche erbrachten Leistungen – insbesondere auch für die von
Unterauftragnehmern
ausgeführten – trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach
den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig
verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen
zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den
letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichtsnoch
durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der
Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist
und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände
auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter
sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen
hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen
mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer
für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21
Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine
Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes
Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze
1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des §
45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG
mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der
Bieter erklärt, dem Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und Einrichtungen
gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu
entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7.
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach
den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig
verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen
zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den
letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichtsnoch
durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der
Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist
und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände
auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter
sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen
hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen
mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer
für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21
Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine
Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes
Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze
1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des §
45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG
mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der
Bieter erklärt, dem Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und Einrichtungen
gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu
entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000318
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Postleitzahl: 71332
Postort: Waiblingen
Region: Rems-Murr-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
E-Mail: m.schneider@rems-murr-kreis.de📧
Telefon: 071515011799📞
URL: https://www.rems-murr-kreis.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E68942678🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E68942678🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Name und Adressen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postleitzahl: 76173
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 07219268730📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 122-443196 (2026-06-26)