Beschreibung der Beschaffung
Das Hallenbad "AQUA fit" Kastellaun, mit der Verbandsgemeinde Kastellaun als Träger, wurde 1969 mit kleineren An- und Umbauten in seiner heutigen Form eröffnet.
Das Bad liegt in unmittelbarer Nähe des Schulzentrums, der Grundschule und Sporteinrichtungen. Ebenso ist ein Gesundheitszentrum in direkter Nachbarschaft entstanden und ist direkt an das bestehende Hallenbad angebaut. Kastellaun ist ein Bundeswehrstandort. Die Hochschule der Polizei nutzt ebenfalls die Einrichtung.
Durch den zentralen Standort und das Einzugsgebiet als Mittelzentrum wird das Bad von vielfältigen Nutzergruppen frequentiert. Es werden Schulschwimmen, Freizeitschwimmen. Nutzung durch die Bundeswehr und Angebote des Gesundheitszentrums angeboten.
Das Bad wurde seit seiner Eröffnung bis heute nicht grundlegend modernisiert. Auch an den technischen Anlagen wurden seit der Inbetriebnahme keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen. Zwischenzeitlich sind alle Einrichtungen überaltert, sehr wartungsanfällig und energetisch überholt.
Um ein zeitgemäßes Angebot zu schaffen und eine Attraktivitätssteigerung des Standorts zu erreichen, müsste das bestehende Bad kernsaniert und erweitert werden.
Durch ein Gutachten wurde untersucht, ob diese Bestandssanierung mit einer Erweiterung des bestehenden Bades gegenüber einem Neubau eine wirtschaftliche Lösung darstellt.
Das Ergebnis des Gutachtens ist, dass aus Gründen energetischer, baulicher und konstruktiver Optimierung ein Abbruch des Bestandes und ein Neubau an gleichem Standort wirtschaftlicher ist.
Der Neubau am alten Standort soll mit einer Neuausrichtung des Bades als Familien- bzw. Gesundheitsbad einhergehen und das derzeitige Konzept vom reinen Schul- und Vereinsschwimmen deutlich erweitern. Hierfür würde ein 25 m Becken mit 4 Bahnen mit Sprunganlage 1m, 3m für das Schul- und Vereinsschwimmen um ein großes Nichtschwimmer- und Kurs-/Bewegungsbecken mit Hubboden, Kinderbecken mit Spielattraktionen erweitert werden.
Als weitere Attraktion wird über ein sog. Cabriodach nachgedacht. Die Tatsache, dass das Dach geöffnet werden kann, ersetzt das Bedürfnis nach einem Freibad.
Übergeordnetes Ziel beim Neubau des Hallenbades ist die Einhaltung der Ziele des Klimaschutzes. Das Gebäude erreicht nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 40 gem. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die Wärmeversorgung wird heute schon durch erneuerbare Energien (Holzhackschnitzel) durch ein Nahwärmenetz sichergestellt. Beim Bau wird darauf geachtet. dass möglichst Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft sowie Beton aus recycelten Abfällen eingesetzt wird.
Durch einen Neubau wird allen Personen ein uneingeschränkter Zugang sowie eine uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes zur Verfügung stehen (Barrierefreiheit + Gleichstellung). Es wird eine Steigerung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration erreicht. Darüber hinaus wird der Erhalt des öffentlichen Mehrwertes, ein effizienter Betrieb durch ein auf die Nutzer abgestimmtes Angebot und die Förderung von SchuI-, Vereins-, Firmen- und Freizeitsport sichergestellt.
Erfüllung der Vorgaben zu den energetischen Standards (mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 40 gem. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)):
- Wärmeversorgung durch nicht fossile Brennstoffe
- Einbau von Photovoltaik
- Einbau einer zentralen Gebäudeleittechnik
- Einbau energieeffizienter lnnenbeleuchtungssysteme
- Einbau energieeffizienter Pumpenanlagen,
Erfüllung der Vorgaben zur Resilienz:
- Bau einer weißen Wanne
- angepasste Pflanzen
- Blitzschutz
- Beschattung
Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
- Barrierefreier Zugang und Entfluchtung in allen Bereichen
- Umkleide WCS/Dusche
- mobiler Lifter
- barrierefrei Kassenautomaten
- Stellplätze Gehhilfen / Rollstühle
- Taktiler Lageplan
- Vorkehrungen für Seheingeschränkte Personen
- Behinderten Stellplätze
- Anlage zu 100% barrierefrei
Der Vorschlag zur Beauftragung eines Generalplaners basiert auf Überlegungen der Verwaltung, größtmögliche Kosten- und Terminsicherheit für die Neubaumaßnahme zu gewährleisten.
Die Vergabe an einen Generalplaner ist zulässig, weil bei dem anstehenden komplexen Vorhaben die anstehenden Planungsleistungen eng miteinander verbunden sind.
Die GP-Vergabe erfolgt vorliegend auch und insbesondere auch zu dem Zweck, den eigenen aufwendigen aber nicht und zwar unter keinen Umständen selbst darstellbaren und deshalb gesondert zu beschaffenden und zu organisierenden Planungs- und Koordinierungsaufwand zu verringern sowie Baukosten- und/oder Terminüberschreitungen so weit wie möglich zu vermeiden.
Der Generalplaner kann sowohl Leistungen aus den verschiedenen Teilen der HOAI erbringen, sich aber auch auf die reine Generalplanertätigkeit beschränken und sämtliche Planungsleistungen an Subplaner vergeben.
Im vorliegenden Falle wird sich die Verwaltung im Rahmen des Auswahlverfahrens (erste Phase) die für eine Beauftragung vorgesehenen Subplaner benennen lassen. Diese werden dann im Falle einer Beauftragung vertraglich festgeschrieben. Die eigentlichen Generalplanerleistungen sind im Wesentlichen identisch mit denen eines Projektsteuerers und Kostencontrollers, ergänzt um die internen Koordinationsverantwortlichkeiten gegenüber den Subplanern. Sie bestehen aus den Generalplanergrundleistungen mit den Tätigkeitsbereichen Organisation, Beratung, Berichtswesen/ EDV-Dokumentation/ Sonstige Dokumentation und Koordination/ Steuerung, des Weiteren aus dem Vertragsmanagement, dem Nach-tragsmanagement, der Objektbetreuung und sonstigen Leistungen.
Auf die Wahrnehmung der Bauherrenfunktionen und hier insbesondere die Projektleitung hat die Beauftragung eines Generalplaners keine Auswirkungen.
Fortsetzung des Textes siehe Dokument "20230713 Vergabeunterlagen".