Vergabe von Planungsleistungen für die Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage und maschinellen Schlammentwässerung in Köln Merkenich Teilprojekt 2: Planungsleistungen der Klärschlamm-Druckleitung
Die Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwässerung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz StEB Köln) hat gemeinsam mit den Stadtwerken Köln (SWK), der Stadt Bonn und der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP), einem Zusammenschluss weiterer kommunaler Kläranlagenbetreiber eine Gesellschaft gegründet, die eine Klärschlammverwertungsanlage in Köln-Merkenich planen, bauen und betreiben wird: die KLAR GmbH (i.G.). Die KLAR GmbH (i.G.) ist Auftraggeberin in diesem Verfahren, d.h. der Vertrag bzw. die Verträge wird bzw. werden mit ihr geschlossen. Sie bedient sich zur Durchführung des Vergabeverfahrens der Vergabestelle der StEB Köln. Im Industriegebiet Köln Merkenich auf dem Standort des vorhandenen Braunkohlekraftwerks wird die Anlage mit einer Kapazität von ca. 39.000 t/a TS (Trockensubstanz) geplant.
Mit dem Baubeginn ist Ende 2025 zu rechnen, die Inbetriebnahme ist für 2029 vorgesehen.
Das Gesamtprojekt gliedert sich in 3 Teilprojekte, nämlich
Teilprojekt 1: Planungsleistungen der Klärschlammverbrennungsanlage und der mechanischen Schlammentwässerung,
Teilprojekt 2: Faulschlamm Druckleitung von KW Stammheim nach Merkenich
Teilprojekt 3: Schlammentladeeinrichtung Hafen Köln Niehl II.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für die Realisierung des Teilprojektes 2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
“Die Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwässerung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des...”
Kurze Beschreibung
Die Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwässerung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz StEB Köln) hat gemeinsam mit den Stadtwerken Köln (SWK), der Stadt Bonn und der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP), einem Zusammenschluss weiterer kommunaler Kläranlagenbetreiber eine Gesellschaft gegründet, die eine Klärschlammverwertungsanlage in Köln-Merkenich planen, bauen und betreiben wird: die KLAR GmbH (i.G.). Die KLAR GmbH (i.G.) ist Auftraggeberin in diesem Verfahren, d.h. der Vertrag bzw. die Verträge wird bzw. werden mit ihr geschlossen. Sie bedient sich zur Durchführung des Vergabeverfahrens der Vergabestelle der StEB Köln. Im Industriegebiet Köln Merkenich auf dem Standort des vorhandenen Braunkohlekraftwerks wird die Anlage mit einer Kapazität von ca. 39.000 t/a TS (Trockensubstanz) geplant.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-16 📅
Datum des Beginns: 2023-08-02 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 115-357302
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
“1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch einzureichen. Hierzu kann das...”
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 115-357302 (2023-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Planungsleistungen für die Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage und maschinellen Schlammentwässerung in Köln Merkenich Teilprojekt 2: Planungsleistungen der Klärschlamm-Druckleitung
Referenznummer: 2023000061
Kurze Beschreibung:
“Die Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwässerung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des...”
Kurze Beschreibung
Die Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwässerung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz StEB Köln) hat gemeinsam mit den Stadtwerken Köln (SWK), der Stadt Bonn und der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP), einem Zusammenschluss weiterer kommunaler Kläranlagenbetreiber eine Gesellschaft gegründet, die eine Klärschlammverwertungsanlage in Köln-Merkenich planen, bauen und betreiben wird: die KLAR GmbH (i.G.). Die KLAR GmbH (i.G.) ist Auftraggeberin in diesem Verfahren, d.h. der Vertrag bzw. die Verträge wird bzw. werden mit ihr geschlossen. Sie bedient sich zur Durchführung des Vergabeverfahrens der Vergabestelle der StEB Köln. Im Industriegebiet Köln Merkenich auf dem Standort des vorhandenen Braunkohlekraftwerks wird die Anlage mit einer Kapazität von ca. 39.000 t/a TS (Trockensubstanz) geplant.
Mit dem Baubeginn ist Ende 2025 zu rechnen, die Inbetriebnahme ist für 2029 vorgesehen.
Das Gesamtprojekt gliedert sich in 3 Teilprojekte, nämlich
Teilprojekt 1: Planungsleistungen der Klärschlammverbrennungsanlage und der mechanischen Schlammentwässerung,
Teilprojekt 2: Faulschlamm Druckleitung von KW Stammheim nach Merkenich
Teilprojekt 3: Schlammentladeeinrichtung Hafen Köln Niehl II.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für die Realisierung des Teilprojektes 2.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1966335.75 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwässerung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwässerung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz StEB Köln) hat gemeinsam mit den Stadtwerken Köln (SWK), der Stadt Bonn und der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP), einem Zusammenschluss weiterer kommunaler Kläranlagenbetreiber eine Gesellschaft gegründet, die eine Klärschlammverwertungsanlage in Köln-Merkenich planen, bauen und betreiben wird: die KLAR GmbH (i.G.). Die KLAR GmbH (i.G.) ist Auftraggeberin in diesem Verfahren, d.h. der Vertrag bzw. die Verträge wird bzw. werden mit ihr geschlossen. Sie bedient sich zur Durchführung des Vergabeverfahrens der Vergabestelle der StEB Köln. Im Industriegebiet Köln Merkenich auf dem Standort des vorhandenen Braunkohlekraftwerks wird die Anlage mit einer Kapazität von ca. 39.000 t/a TS (Trockensubstanz) geplant.
Mit dem Baubeginn ist Ende 2025 zu rechnen, die Inbetriebnahme ist für 2029 vorgesehen.
Das Gesamtprojekt gliedert sich in 3 Teilprojekte, nämlich
Teilprojekt 1: Planungsleistungen der Klärschlammverbrennungsanlage und der mechanischen Schlammentwässerung,
Teilprojekt 2: Faulschlamm Druckleitung von KW Stammheim nach Merkenich
Teilprojekt 3: Schlammentladeeinrichtung Hafen Köln Niehl II.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für die Realisierung des Teilprojektes 2.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bietergemeinschaft de la Motte & Partner GmbH, Pirlet und Partner Ingenieurgesellschaft mbH und DÜPLAN planende und beratende Ingenieurgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE179590894
Postanschrift: Birkenweg 11
Postleitzahl: 21465
Postort: Reinbek
Region: Stormarn🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@delamotte-partner.de📧
Telefon: +49 40 211 16 590📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: KLAR GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 00011978
Postanschrift: Ostmerheimer Straße 555
Postleitzahl: Köln
Postort: 51109
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@klar.koeln📧
Telefon: 000📞
URL: http://www.klar.koeln/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Siehe § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Siehe § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Erhebt ein Bieter eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB und erhält er daraufhin eine Mitteilung der KLAR GmbH, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, so kann der betroffene Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland stellen.
Siehe§ 160 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 135 Abs. 2 GWB: Will ein Bieter die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Wege eines Nachprüfungsverfahrens beantragen, gilt folgendes: Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die KLAR GmbH über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Haben die KLAR GmbH die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2024/S 007-016919 (2024-01-09)