Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte vergleichbare Dienstleistungen (mit Angabe von Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert, Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner);
(Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme, Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)
2) Vorlage von 10 im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher Ermittlungsverfahren in den vergangenen 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller diesen Gutachten zugrunde liegenden Protokolle und Analysedaten.
Die Gutachten müssen Beispiele für folgende Konstellationen enthalten:
- Meldebogen für die DNA-Analyse-Datei
- Mischspuren (mit und ohne biostatistische Berechnung)
- nicht auswertbare Spur (z. B. zu wenig DNA)
- Vortests zur Bestimmung der Spurenart
- Umgang mit zahlreichen Asservaten innerhalb eines Untersuchungsantrages
- Minimalspuren;
(Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme, Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)
3) Ab dem Jahr 2020 muss die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33, D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338,D16S539, D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045 geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden;
(Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme, Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)
4) Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren und Analysemethoden muss eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018 gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage beglaubigter Kopien der Akkreditierungsurkunde und der entsprechenden Anlage belegt werden;
5) Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich fixiert sein. Ein diesbezügliches Dokument (z. B. schematische Prozessbeschreibung oder Verfahrensanweisung) müssen die Bieter mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
6) Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert sein. Ein diesbezügliches Dokument (z. B. Organigramm) müssen die Bieter mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
7) Alle Untersuchungsmethoden, die im Rahmen der Leistungserbringung angewendet werden, müssen schriftlich in Form von Arbeitsanweisungen (oder vergleichbaren Dokumenten) fixiert und zudem validiert/verifiziert sein. Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie Validierungs-/ Verifizierungsnachweise sind von den Bietern mit der Einreichung des Angebots gegenüber dem Auftraggeber vorzulegen;
8) Es muss eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit Kontaminationsgefahren (Einbringen fremder DNA in das Untersuchungsmaterial), Probenverwechslungen sowie zur Sicherstellung der Entdeckung eingetretener Ereignisse dieser Art (z. B. durch eine interne Referenzdatei) existieren. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu führen;
9) Es muss ein schriftlich fixiertes Verfahren zur Archivierung ergebnisrelevanter Aufzeichnungen existieren, welches gewährleistet, dass dem LKA NRW oder den beantragenden Dienststellen auf Anforderung alle relevanten Unterlagen und Dateien für den Zeitraum von mindestens 10 Jahren zur Verfügung gestellt werden können. Das entsprechende Dokument ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorzulegen;
10) Organisatorische und technische Qualitätssicherungsmaßnahmen zum Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit müssen schriftlich fixiert sein. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorzulegen;
11) Schriftliches Konzept zur Lenkung fehlerhafter Untersuchungsergebnisse unter Einbeziehung geeigneter Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen.
Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.