Vergabeverfahren 2031 Niddertal

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH

Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-27 Auftragsbekanntmachung
2026-03-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren 2031 Niddertal
Referenznummer: Vergabeverfahren 2031 Niddertal
Kurze Beschreibung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: Teilnetz Niddertal
Titel: Teilnetz Niddertal
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im Teilnetz Niddertal auf folgender Strecke zu erbringen: - RMV-Linie RB34: Frankfurt Hbf – Bad Vilbel – Nidderau – Glauburg-Stockheim. Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2031 insgesamt ca. 0,950 Mio. Zugkilometer/Jahr. Das o. g. Teilnetz wird nur als Gesamtleistung vergeben.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer
Datum des Beginns: 2030-12-15 📅
Datum des Endes: 2045-12-09 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Leistungsänderungen im Fahrplanangebot. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Absatz 2 VgV. Die Bindefrist endet am 31.08.2026 um 17:00 Uhr.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 94 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-29 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Absatz 2 VgV. Die Bindefrist endet am 31.08.2026 um 17:00 Uhr.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(1) Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bieter die zur Ausführung des Auftrags erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. (2) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen der Bieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats belegen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Angabe der Berufs- oder Handelsregister-Nummer im Angebotsschreiben des Bieters. Sofern die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter dies im Angebotsschreiben des Bieters anzukreuzen. (3) Darüber hinaus muss der Bieter (im Fall einer Bietergemeinschaft mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft) als Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über eine Unternehmensgenehmigung im Sinne von § 6 Absatz 1 Nr. 1 AEG verfügen oder belegen, dass diese nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der Bieter hat deshalb mit Angebotsabgabe eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 1 AEG vorzulegen oder durch Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Genehmigung nach § 6f Absatz 1 AEG zu belegen, dass es keiner weiteren Unternehmensgenehmigung bedarf. (4) Eine Unternehmensgenehmigung, die nicht durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt worden ist, reicht nach Absatz 3 nur aus, wenn sie gesetzlich einer Genehmigung nach § 6 AEG bzw. § 6f AEG gleichgestellt ist.
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Der Bieter hat folgende Anforderung zu erfüllen: einen mit der Durchführung von SPNV-Leistungen erzielten Mindestjahresumsatz in Höhe von 32 Millionen EUR netto im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr. (2) Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters über den mit der Durchführung von SPNV-Leistungen erzielten Umsatz des Bieters im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr nach. Unter SPNV-Leistungen versteht der Auftraggeber öffentlichen Personennahverkehr, der auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erbracht wird, oder öffentlichen Personennahverkehr, der sowohl auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes als auch auf Schieneninfrastruktur im Sinne des § 4 Absatz 1 PBefG erbracht wird, wenn der Anteil der Verkehrsleistungen, der auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erbracht wird, überwiegt. (3) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend verlangten Erklärung darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit Angebotsabgabe eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegt, vgl. § 47 Absatz 1 VgV. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen. Die vorgenannten Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen dürfen für die Dauer des ausgeschriebenen VSV von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst / widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. (4) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 3 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. (5) Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(1) Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. (2) Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Angebotes über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können bis zur Betriebsaufnahme beschafft werden. (3) Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe eine Referenz über einen ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV zu benennen, bei dem er mindestens in einem der Kalenderjahre 2023, 2024 oder 2025 Betriebsleistungen im Umfang von mindestens 1,0 Millionen Zugkilometern erbracht hat. Mit Angabe der Referenz muss der Name des Dienstleistungsauftrages, das maßgebliche Kalenderjahr (Referenzjahr) mit Umfang der in diesem Jahr erbrachten Zugkilometer, die Vertragslaufzeit sowie der öffentliche oder private Auftraggeber dieses Dienstleistungsauftrages genannt werden. Unter SPNV versteht der Auftraggeber öffentlichen Personennahverkehr, der auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erbracht wird, oder öffentlichen Personennahverkehr, der sowohl auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes als auch auf Schieneninfrastruktur im Sinne des § 4 Absatz 1 PBefG erbracht wird, wenn der Anteil der Verkehrsleistungen, der auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erbracht wird, überwiegt. (4) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer entsprechende Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann (vgl. § 47 Absatz 1 Satz 1 VgV) und dass der Dritte, der über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, die Leistung erbringt, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die vorgenannte Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen VSV von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst / widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. Auf Artikel 4 Absatz 7 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird hingewiesen: Danach scheidet eine Eignungsleihe für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aus, wenn der Bieter aufgrund der Eignungsleihe und der Anforderungen des § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV nicht in der Lage sein wird, einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistungen im Sinne von Artikel 4 Absatz 7 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 selbst zu erbringen. (5) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 4 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. (6) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 2 GWB. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf alle in Ziffer 2.1.6 der Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: (1) Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. (2) Zum Beleg, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, hat der Bieter mit Angebotsabgabe eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vorzulegen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage 29 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. (3) Angebote von Bietern bzw. Bietergemeinschaften, die die Anforderungen gemäß den Eignungskriterien „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“, „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ oder „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ nicht erfüllen, oder bei denen einer der in § 57 Absatz 1 VgV genannten Ausschlussgründe vorliegt, werden ausgeschlossen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt.-IdNr.: DE 113847810
Abteilung: Vergabemanagement
Postanschrift: Alte Bleiche 7
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Carola Schwarz
E-Mail: 2031-niddertal@rmv.de 📧
Telefon: +49 6192 294 632 📞
URL: https://www.rmv.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe-rmv.de/E85933671 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe-rmv.de/E85933671 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen stehen registrierungsfrei zum Abruf auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Unternehmen. Die im Inhaltsverzeichnis der Vergabeunterlagen benannten nicht öffentlichen Unterlagen werden zum Schutz der Vertraulichkeit gemäß § 41 Absatz 3 VgV nur auf Anforderung in Textform über das Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform an dort registrierte Eisenbahnverkehrsunternehmen herausgegeben. Für die aktive Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine vorherige Registrierung des Unternehmens auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung und aktiver E-Mail-Adresse erforderlich. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Unternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und die Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. (2) Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 8 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärung nach § 8 Absatz 1 HVTG gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 5 Absatz 1 HVTG). Für den Fall des Einsatzes von Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 6 Absatz 2 HVTG). Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 und 2 „Tarifverträge für den Verkehr auf Schiene (SPNV)“ im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://staatsanzeiger-hessen.de und http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt. (3) Der Bieter legt mit seinem Angebot die Erklärung iSd. Artikels 5k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 gemäß Anlage 32 der Vergabeunterlagen vor. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung gemäß Satz 1 von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage 32 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. (4) Im Fall eines Betreiberwechsels kommt ein Personalübergang gemäß § 131 Absatz 3 GWB i.V.m. Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom bisherigen Betreiber zum Neubetreiber zur Anwendung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: Tel.Nr. 06151126603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3. Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151 126603 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 230-792407 (2025-11-27)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-24)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Absatz 2 VgV. Die Bindefrist endet am 06.11.2026 um 17:00 Uhr.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-08-07 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Absatz 2 VgV. Die Bindefrist endet am 06.11.2026 um 17:00 Uhr.

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-24+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Angebots- und Bindefrist
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 41043574-8533-45c7-a8bb-db4be979e54d-01
Quelle: OJS 2026/S 059-205368 (2026-03-24)