Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
I. Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt o gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist;
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 GWB, gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 GWB, § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG, § 98 c AufenthG vorliegen;
3. BI/MB erklärt, dass er: a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss nicht selbst erfüllt; b) Mitarb/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG)/der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten,versprochen o. gewährt hat; c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes. zur Eignung, Bitte um Erläuterungen o NW (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- o HR-Auszug, Bankerkl) unverzügl weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise (NW) vorlegt; d) über eine gültige Betriebshaftpflversicherung verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angem Höhe versichert sind, Personenschäden mind. EUR 2 Mio., Sach- und Vermögensschädem mind. EUR 1,5 Mio., oder verbind Zusicherung, dass er im Falle der Beauftragung entspr Versicherung abschließt und dies unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung nachweist; e) nicht zu einer Eintragung in Berufs- o. Handelsregister verpfl ist o er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u.; f) AG unverzügl informieren u ggf aktualis Eigenerkl u ggf. NW (abgeben wird, falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o. anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss für eine Zuschlagserteilung ergeben. Sofern der BI (bzw. das MB) in der Vergangenheit Verstöße gg Vorschriften begangen hat, die insbes gegen Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im Sinne des § 142 i. V. m. § 125 GWB getroffen hat, so hat der BI (bzw. das MB) geeig, aussagekr u nachvollziehb NW mit Angebot einzureichen.
4. Erklärung gem. § 24 LieferkettenG zu Ausschlussgründen;
5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
6. Angabe Umsatzsteueridentifikationsnummer;
7. Für BI/MB Angabe von vollst Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst Namen des Ansprechp für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, E-Mail). Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn Haftung,Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechp für alle Rückfragen der VSt. zur BG o deren Mitgl. (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/E-Mail.
8. Erkl zu Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez Daten für das Vergabevf, erforderl Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
II. Für die Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden. Angaben/Erklärungen/Nachweise(AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Frist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl gesetzten Nachfrist ein, so wird BI ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zugeben, dazu aber iRd gesetzl Regelungen berechtigt. Anforderungen an Eignung gelten entspr für NU/ein verbundenes UN, der/
das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Erkl zur gemeins Haftung sowie eine Verpflichtungserkl mit entspr Angaben auf dem Formbl in den VU beizubringen (bei Unzumutbkt der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschl Wertung). Angaben/EE zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien (Eignungsleihe), wie bei NU.
III. Weitere Anforderungen unter Ziff. III.1.2 und III.1.3 gelten auch hier, soweit sie sich auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister beziehen.