Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es bestehen zunächst folgende Mindestanforderungen:
1. Eigenerklärung zu zwei wertbaren Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen (a.-c.) jeweils erfüllen:
a. Fachplanung Restaurierung in Anlehnung an § 34 HOAI 2021 (oder vergleichbare Leistungen): Leistungsphasen 2-8 erbracht bzw. beauftragt; dabei müssen die Leistungsphasen bis mindestens einschließlich LPH 5 in Anlehnung an § 34 HOAI 2021 abgeschlossen sein. Als vergleichbar gelten Leistungen der Fachplanung Restaurierung, die inhaltlich mindestens die Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe und die Objektüberwachung umfassten.
Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn bei derselben eingereichten Referenz durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Leistungsphasen 2-8 (oder vergleichbare Leistungen) von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erbracht wurden.
b. Projektabschluss (Übergabe): nicht vor dem 01.01.2013
c. Mindestbausumme für 1 der 2 Projekte von EUR brutto 500.000 (für KG 300 oder vergleichbar).
Hinweis: Die Mindestanforderungen für die Projektreferenzen können durch Bietergemeinschaften, Eignungsleihen oder Nachunternehmereinsatz erbracht werden. Es ist nicht ausreichend, die Mindestanforderung der abgeschlossenen Leistungsphasen eines Projektes durch zwei verschiedene Referenzen zu erbringen (keine "zusammengesetzten" Referenzen).
2. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 Projektbeschreibung über die beauftragten Leistungen in max. 1 DIN A4-Seite einzureichen. Die Projektbeschreibung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
a. Projektsumme (Baukosten für KG 300) brutto
b. Brutto-Grundfläche (BGF)
c. Ausführungszeitraum inkl. Angabe des aktuellen Projektstandes
d. Beauftragte und erbrachte Leistungsphasen
e. Kurzbeschreibung des Leistungsprogramms (insbesondere in Hinblick auf die o.g. Kriterien).
Aus der Projektbeschreibung müssen die jeweils vorliegenden Voraussetzungen der unter 1. a.-c. genannten Merkmale sowie die der zusätzlichen Angaben hervorgehen.
3. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist müssen mindestens 2 Mitarbeiter mit der Qualifikation Architekt oder Ingenieur oder vergleichbar beschäftigt werden (einschließlich Führungsebene/Partner).
4. Der durchschnittliche Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens 100.000,00 EUR netto betragen.
Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge nicht auszuschließender und geeigneter Bewerber vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit der 2 besten eingereichten Referenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet.
Die Bewertung erfolgt im "Schulnotenprinzip" wie folgt:
5 Punkte: sehr gut und vollständig vergleichbar
4 Punkte: gut vergleichbar
3 Punkte: in wesentlichen Teilen vergleichbar
2 Punkte: noch ausreichend vergleichbar
1 Punkt: kaum vergleichbar
0 Punkte nicht vergleichbar
Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit (nach Art und Umfang) zum konkreten Gesamtprojekt entscheidend. Die Vergleichbarkeit wird anhand der beschriebenen Aufgabe bemessen, wobei insbesondere nachfolgende Aspekte in der dargestellten Reihenfolge berücksichtigt werden:
I. Referenz aus dem Bereich Kultur- bzw. Museumsbau sowie Umfang der abgeschlossenen Leistungen nach Ziffer III.1.3), Nr. 1 a) dieser Bekanntmachung.
II. Referenz, die Leistungen beinhaltet, die für einen öffentlichen Auftraggeber iSd § 99 GWB erbracht worden sind.
III. Referenz, die nach den Vorgaben öffentlicher AG gefördert wurden. Die Anforderung an die Verwendung von Fördermitteln des Referenzprojektes ist erfüllt, wenn das Projekt nach den Vorgaben der RZ-Bau gefördert wurde. Wurde das Referenzprojekt auf Basis anderer Regelwerke gefördert, hat der Bewerber diese zu nennen und kurz darzustellen, dass die Maßnahme vergleichbaren zuwendungsrechtlichen Anforderungen unterlag. Als vergleichbar angesehen werden insbesondere Referenzen, die nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus EU-Fonds (z. B. EFRE) oder den jeweiligen Allgemeinen Nebenbestimmungen durchgeführt wurden, die Anlage der Verwaltungsvorschriften zu den insoweit einschlägigen Paragrafen der Landeshaushaltsordnungen (z.B. zu § 44 LHO Hamburg) sind.
Reicht ein/e Bewerber*in/eine Bewerbergemeinschaft mehr als 2 Referenzen ein, bewertet die Vergabestelle alle eingereichten Referenzen. Nur die beiden Referenzen mit den höchsten Bewertungen werden dann bei der Auswahl berücksichtigt.
Die Punktzahlen der Bewertungen der beiden besten Referenzen werden addiert. Die 3 Bewerber*innen mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden als Bieter*innen zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums - Projektangaben - keine eindeutige Punktreihenfolge, z.B. bei Punktgleichstand, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet.
Bei Gleichstand entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los.
Nachrücker: Entscheidet sich ein zur Abgabe des Erstangebots aufgeforderte/r Bewerber*in gegen eine Angebotsabgabe, behält sich die Vergabestelle vor, den viertbeste/n Bewerber*in nachrücken zu lassen. Ein Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist besteht dann nicht.