Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
I.• Erkl. des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den
Straftatbeständen gem. § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist oder n eigener Person bzw. durch
einen seiner verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht nach § 21 Abs. 1
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder nach § 16 MiArbG von der Vergabe öffentlicher Aufträge
ausgeschlossen wurde und/oder nach § 23 AEntG, nach § 18 MiArbG, nach §§ 15, 15a oder 16 AÜG oder
nach § 404 SGB III oder § 266a StGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 € oder einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt wurde oder nach § 21
des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße belegt wurde oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) oder nach § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG, § 98 c AufenthG oder § 22 LieferkettenG mit einer
Geldbuße belegt wurde.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv. § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem. § 124 Abs. 2
vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er a) die gewerberechtl. Vorauss. für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o durch
Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss. nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten,
versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbesondere zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder
Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerkl) unverzügl weitere
gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angem
Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entspr.
Versicherung abschließt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpfl. ist o. er darin eingetragen ist,
Angabe von Nr/Register u f) AG unverzüglich informiere(n) u ggf aktualisierte Eigenerkl sowie ggf. Nachweise
abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss für eine
Zuschlagserteilung ergeben.
• Für BI/MB Angabe von vollst. Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst Namen des Ansprechp für alle
Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, EMail).
• Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der
Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie
Ansprechp für alle Rückfragen der VSt zur BG o deren Mitgl (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/EMail.
• AG kann auch ohne besonderen Anlass weitere Erkl, Angaben u ggf. Nachweise einschl Erkl u Nachweise
zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung o einen Nachweis über die Deckung der
Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen.
II.• Diese Anforderungen gelten entspr für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile
erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserkl mit entspr Angaben auf dem Formbl in den
Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbkt der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung
für NU auf Aufforderung der VSt vor abschl Wertung).
• Einverständn mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez Daten für das Vergabeverfahren,
erf Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
• Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.
• Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden,
können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI
die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot
ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der
Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
III. Vgl. auch für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche
Leistungsfähigkeit genannte Angaben.