Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die regelmäßig stattfindende verrichtungsorientierte Unterhaltsreinigung in den gemieteten Geschäftsräumen der BwFPS. Die Büroräume befinden sich in einem Gebäude mit insgesamt 1.055 m² Gesamtfläche und erstrecken sich über zwei Etagen (1. OG und 2. UG). Im 2 UG befindet sich lediglich das Lager. In der Anlage Leistungsverzeichnis sind sind alle zu reinigende Räume mit der m²-Zahl, deren Raumgruppenzuordnung, die Frequenz und der Umfang der zu erbringenden Reinigungsdienstleistung dargestellt. ACHTUNG: Aufgrund der örtlichen Verhältnisse ist eine vorherige Begehung vor Ablauf der Angebotsfrist zwingend vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass Angebote von Bietern/Bietergemeinschaften, welche nicht vorab eine Ortsbesichtigung durchgeführt haben, von der Wertung ausgeschlossen werden. Als Nachweis der Teilnahme an der Ortsbesichtigung erhält der Bieter eine unterschriebene Teilnahmebescheinigung. Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren über eine Rahmenvereinbarung für die Unterhaltsreinigung der Geschäftsräume in Berlin
Referenznummer: 26/Unterhaltsreinigung Berlin/02
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die regelmäßig stattfindende verrichtungsorientierte Unterhaltsreinigung in den gemieteten Geschäftsräumen der BwFPS. Die Büroräume befinden sich in einem Gebäude mit insgesamt 1.055 m² Gesamtfläche und erstrecken sich über zwei Etagen (1. OG und 2. UG). Im 2 UG befindet sich lediglich das Lager. In der Anlage Leistungsverzeichnis sind sind alle zu reinigende Räume mit der m²-Zahl, deren Raumgruppenzuordnung, die Frequenz und der Umfang der zu erbringenden Reinigungsdienstleistung dargestellt. ACHTUNG: Aufgrund der örtlichen Verhältnisse ist eine vorherige Begehung vor Ablauf der Angebotsfrist zwingend vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass Angebote von Bietern/Bietergemeinschaften, welche nicht vorab eine Ortsbesichtigung durchgeführt haben, von der Wertung ausgeschlossen werden. Als Nachweis der Teilnahme an der Ortsbesichtigung erhält der Bieter eine unterschriebene Teilnahmebescheinigung. Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die regelmäßig stattfindende verrichtungsorientierte Unterhaltsreinigung in den gemieteten Geschäftsräumen der BwFPS. Die Büroräume befinden sich in einem Gebäude mit insgesamt 1.055 m² Gesamtfläche und erstrecken sich über zwei Etagen (1. OG und 2. UG). Im 2 UG befindet sich lediglich das Lager. In der Anlage Leistungsverzeichnis sind sind alle zu reinigende Räume mit der m²-Zahl, deren Raumgruppenzuordnung, die Frequenz und der Umfang der zu erbringenden Reinigungsdienstleistung dargestellt. ACHTUNG: Aufgrund der örtlichen Verhältnisse ist eine vorherige Begehung vor Ablauf der Angebotsfrist zwingend vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass Angebote von Bietern/Bietergemeinschaften, welche nicht vorab eine Ortsbesichtigung durchgeführt haben, von der Wertung ausgeschlossen werden. Als Nachweis der Teilnahme an der Ortsbesichtigung erhält der Bieter eine unterschriebene Teilnahmebescheinigung. Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 932 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 26/Unterhaltsreinigung Berlin/02
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Art und Umfang der Leistung gemäß Vergabeunterlagen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Die BwFPS fordert Reinigungsmittel, die grundsätzlich ökologisch abbaubar sind. Verpackungen müssen recyclefähig sein oder sollen mehrfach verwendet werden können.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Postanschrift: Katharina-Heinroth-Ufer 1
Postleitzahl: 10787
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.12.20230 endet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.12.20230 endet.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 1 Mio. EUR Der Nachweis ist bei Angebotsabgabe mittels Eigenerklärung im Angebotsformular zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Kopie der Police nachzufordern, sofern das Angebot des Bieters in der engeren Wahl ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 1 Mio. EUR Der Nachweis ist bei Angebotsabgabe mittels Eigenerklärung im Angebotsformular zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Kopie der Police nachzufordern, sofern das Angebot des Bieters in der engeren Wahl ist.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden zwei vergleichbare Referenzen in Bezug auf die Durchführung von Unterhaltsreinigungsreinigungen von Büroräumen inkl. Sanitärbereichen im Großraum Berlin mit einer Reinigungsfläche von mindestens 1.000 m² aus den letzten drei Jahren gefordert. Der Nachweis ist mit Angebotsabgabe auf Basis einer Eigenerklärung mit mindestens folgenden Angaben im Angebotsformular zu erbringen: - Bezeichnung des Auftrags - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Größe der Reinigungsfläche - Auftraggeber (inkl. Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) - Zeitraum der Leistungserbringung Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden zwei vergleichbare Referenzen in Bezug auf die Durchführung von Unterhaltsreinigungsreinigungen von Büroräumen inkl. Sanitärbereichen im Großraum Berlin mit einer Reinigungsfläche von mindestens 1.000 m² aus den letzten drei Jahren gefordert. Der Nachweis ist mit Angebotsabgabe auf Basis einer Eigenerklärung mit mindestens folgenden Angaben im Angebotsformular zu erbringen: - Bezeichnung des Auftrags - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Größe der Reinigungsfläche - Auftraggeber (inkl. Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) - Zeitraum der Leistungserbringung Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB Die Nachweise sind bei Angebotsabgabe mittels Eigenerklärung im Angebotsformular zu erbringen.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUM71K#
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 (in der jeweils aktuellen Fassung) gemäß Angebotsformular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 50.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 (in der jeweils aktuellen Fassung) gemäß Angebotsformular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 50.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 174-619604 (2026-09-08)