Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wählt anhand der im folgenden aufgezählten objektiven Auswahlkriterien drei bis fünf grundsätzlich geeignete Bewerber aus, die im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet sind. Der Auftraggeber wird die drei bis fünf ausgewählten Bewerber über die Vergabeplattform zur Abgabe eines Erstangebotes auffordern und die anderen Bewerber über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
Bewerberauswahl über die Mindestanforderungen an Referenzen hinaus.
Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen im Bereich des Betriebs von klinischen Versorgungsapotheken. Die Vergleichbarkeit ist dabei gegeben, wenn das versorgte Klinikum über mindestens 300 Betten sowie eine Notfallversorgung mit angeschlossener Intensivstation verfügt. Beim Betrieb der Versorgungsapotheke musste dabei eine 24-7-Ruf- bzw. Dienstbereitschaft vorgehalten werden.
Die Referenzprojekte müssen während der letzten fünf Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge, begonnen oder ab-geschlossen worden sein. Zum Referenznachweis ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal 3 DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Darstellung muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Angabe des Vertragspartners unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse,
- Angabe des Beginns und ggf. der Beendigung Leistungserbringungen,
- Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (inkl. Bestätigung der 24/7 Dienstbereitschaft), Mindestanforderung
- Anzahl der Betten, Mindestanforderung
- Angabe Notversorgung mit Intensivstation. Mindestanforderung
Sowie gegebenenfalls
- Angabe und kurze Beschreibung erbrachter Fortbildungs- und Beratungsdienstleistungen,
- Anzahl der Standorte des Klinikums.
Für jede die o.g. Mindestanforderungen erfüllende eingereichte Referenz erhält der Bewerber über die Mindestanforderung von drei Referenzen hinaus 1 Punkt (maximal 7 zusätzliche Punkte).
Für jede Referenz, bei der die Dienstleistung auch Fortbildungs- und Beratungsleistungen im Sinne der Leistungsbeschreibung beinhaltet hat, wird zusätzlich 1 Punkt vergeben (maximal 10 zusätzliche Punkte).
Für jede Referenz, bei der ein Klinikum mit mehr als einem Standort betreut wurde, wird zusätzlich ein Punkt vergeben (maximal 10 zusätzliche Punkte).
Es werden maximal zehn Referenzen gewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktegleichstand ggf. weitere Bewerber über die maximale Anzahl hinaus zur Angebotsabgabe aufzufordern.