Die BwFPS stellt der Bundeswehr verschiedene Typen Radschlepper Luftfahrzeuge (nachfolgend auch Fahrzeug genannt) zum Ziehen, Drücken und Rangieren unterschiedlicher Starr- und Drehflügler zur Verfügung. Die Bestandsfahrzeuge in den unten genauer beschriebenen Klassen erreichen in naher Zukunft ihren Ersatzzeitpunkt und sollen daher ausgetauscht werden. Primäres Einsatzgebiet für die Radschlepper Luftfahrzeuge sind Flugplätze der Luftwaffe, Marine und der NATO im Inland und Ausland, eine Verwendung kann aber auch auf entsprechend geeigneten Flugplätzen in Einsatzgebieten der Bundeswehr vorgesehen werden. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge im Kauf. Je Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvereinbarungspartner geschlossen.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf
Referenznummer: 26/Radschlepper Luftfahrzeuge/06
Kurze Beschreibung:
Die BwFPS stellt der Bundeswehr verschiedene Typen Radschlepper Luftfahrzeuge (nachfolgend auch Fahrzeug genannt) zum Ziehen, Drücken und Rangieren unterschiedlicher Starr- und Drehflügler zur Verfügung. Die Bestandsfahrzeuge in den unten genauer beschriebenen Klassen erreichen in naher Zukunft ihren Ersatzzeitpunkt und sollen daher ausgetauscht werden. Primäres Einsatzgebiet für die Radschlepper Luftfahrzeuge sind Flugplätze der Luftwaffe, Marine und der NATO im Inland und Ausland, eine Verwendung kann aber auch auf entsprechend geeigneten Flugplätzen in Einsatzgebieten der Bundeswehr vorgesehen werden. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge im Kauf. Je Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvereinbarungspartner geschlossen.
Die BwFPS stellt der Bundeswehr verschiedene Typen Radschlepper Luftfahrzeuge (nachfolgend auch Fahrzeug genannt) zum Ziehen, Drücken und Rangieren unterschiedlicher Starr- und Drehflügler zur Verfügung. Die Bestandsfahrzeuge in den unten genauer beschriebenen Klassen erreichen in naher Zukunft ihren Ersatzzeitpunkt und sollen daher ausgetauscht werden. Primäres Einsatzgebiet für die Radschlepper Luftfahrzeuge sind Flugplätze der Luftwaffe, Marine und der NATO im Inland und Ausland, eine Verwendung kann aber auch auf entsprechend geeigneten Flugplätzen in Einsatzgebieten der Bundeswehr vorgesehen werden. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge im Kauf. Je Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvereinbarungspartner geschlossen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Flugzeugschlepper📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 55487172.80 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Radschlepper Luftfahrzeuge (Lfz) 1 bis 15 t Elektro
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 1: Radschlepper Lfz 1 - 15 t Elektro - Mindestabnahmemenge: 14 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 54 Fahrzeuge
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 1: Radschlepper Lfz 1 - 15 t Elektro - Mindestabnahmemenge: 14 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 54 Fahrzeuge
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Bereitstellungsort ist entweder eine Dienststelle der Bundeswehr in Deutschland oder ein Standort des Auftraggebers in Deutschland. Der Bereitstellungsort wird in der Bestellung gem. Kapitel 6.3.2 der Leistungsbeschreibung benannt.
Dauer: 6 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens nach 6 Jahren endet. Der Vertrag endet ohne weiteres Zutun der Parteien, sobald die losspezifische maximale Anzahl an Vertragsprodukten bestellt worden ist.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens nach 6 Jahren endet. Der Vertrag endet ohne weiteres Zutun der Parteien, sobald die losspezifische maximale Anzahl an Vertragsprodukten bestellt worden ist.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Radschlepper Lfz 2 15 - 30 t Diesel, WDG
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 2: Radschlepper Lfz 2 15 - 30 t Diesel, WDG - Mindestabnahmemenge: 120 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 185 Fahrzeuge
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 2: Radschlepper Lfz 2 15 - 30 t Diesel, WDG - Mindestabnahmemenge: 120 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 185 Fahrzeuge
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Radschlepper Lfz 3 25 - 150 t Diesel
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 3: Radschlepper Lfz 3 25 - 150 t Diesel - Mindestabnahmemenge: 4 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 6 Fahrzeuge
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 3: Radschlepper Lfz 3 25 - 150 t Diesel - Mindestabnahmemenge: 4 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 6 Fahrzeuge
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: adschlepper Lfz 3 25 - 150 t Elektro
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 4: Radschlepper Lfz 3 25 - 150 t Elektro - Mindestabnahmemenge: 2 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 6 Fahrzeuge
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 4: Radschlepper Lfz 3 25 - 150 t Elektro - Mindestabnahmemenge: 2 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 6 Fahrzeuge
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Radschlepper Lfz 4 45 - 300 t Diesel
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 5: Radschlepper Lfz 4 45 - 300 t Diesel - Mindestabnahmemenge: 10 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 18 Fahrzeuge
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 5: Radschlepper Lfz 4 45 - 300 t Diesel - Mindestabnahmemenge: 10 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 18 Fahrzeuge
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-09 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Begründeter Sonderfall gem. § 21 Abs. 6 VgV: Vor Beginn der Serienfertigung der Radschlepper Luftfahrzeuge müssen die Rahmenvereinbarungspartner je Los eine Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) erhalten. Die BerGe ist vergleichbar mit einer militärischen Betriebserlaubnis. Der Prozess kann bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen. Hierfür wird ein Musterfahrzeug benötigt. Für die Abstimmungen anhand des Fahrzeugkonzepts und die Produktion des abgestimmten Musterfahrzeugs ist ebenfalls mit einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten zu kalkulieren. Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass ca. 24 Monate vergehen, bevor die Bestellfähigkeit hergestellt werden kann. Gemäß § 103 Abs. 5 GWB dienen Rahmenvereinbarungen dazu, die Bedingungen für öffentliche Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Faktisch kann vorliegend eine Auftragsvergabe, wie oben dargelegt, nicht in einem absehbaren Zeitraum nach Zuschlag und Vertragsbeginn, sondern erst nach Erlangung der BerGe und somit erst nach einem Zeitraum von über 24 Monaten nach Zuschlag und Vertragsbeginn erfolgen. Die tatsächliche Vertragslaufzeit - also die Zeit, in welcher Beschaffungsbedarfe gedeckt werden können - und somit die Amortisationsdauer würde sich bei einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren somit auf weniger als zwei Jahre verkürzen, in denen sämtliche Bedarfe innerhalb von weniger als zwei Jahren platziert werden. Eine derart kurze Nutzdauer der Rahmenvereinbarung je Los würde sie somit deren grundlegendem Charakter, nämlich der Flexibilität, berauben. Eine wirtschaftliche Leistungserbringung wäre in diesem Zeitraum nicht möglich. Darüber hinaus soll die über die vier Jahre hinausgehende Laufzeit es dem Mittelstand ermöglichen und es diesem attraktiv machen, sich an einem derartig komplexen Vergabeverfahren zu beteiligen.
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Begründeter Sonderfall gem. § 21 Abs. 6 VgV: Vor Beginn der Serienfertigung der Radschlepper Luftfahrzeuge müssen die Rahmenvereinbarungspartner je Los eine Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) erhalten. Die BerGe ist vergleichbar mit einer militärischen Betriebserlaubnis. Der Prozess kann bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen. Hierfür wird ein Musterfahrzeug benötigt. Für die Abstimmungen anhand des Fahrzeugkonzepts und die Produktion des abgestimmten Musterfahrzeugs ist ebenfalls mit einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten zu kalkulieren. Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass ca. 24 Monate vergehen, bevor die Bestellfähigkeit hergestellt werden kann. Gemäß § 103 Abs. 5 GWB dienen Rahmenvereinbarungen dazu, die Bedingungen für öffentliche Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Faktisch kann vorliegend eine Auftragsvergabe, wie oben dargelegt, nicht in einem absehbaren Zeitraum nach Zuschlag und Vertragsbeginn, sondern erst nach Erlangung der BerGe und somit erst nach einem Zeitraum von über 24 Monaten nach Zuschlag und Vertragsbeginn erfolgen. Die tatsächliche Vertragslaufzeit - also die Zeit, in welcher Beschaffungsbedarfe gedeckt werden können - und somit die Amortisationsdauer würde sich bei einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren somit auf weniger als zwei Jahre verkürzen, in denen sämtliche Bedarfe innerhalb von weniger als zwei Jahren platziert werden. Eine derart kurze Nutzdauer der Rahmenvereinbarung je Los würde sie somit deren grundlegendem Charakter, nämlich der Flexibilität, berauben. Eine wirtschaftliche Leistungserbringung wäre in diesem Zeitraum nicht möglich. Darüber hinaus soll die über die vier Jahre hinausgehende Laufzeit es dem Mittelstand ermöglichen und es diesem attraktiv machen, sich an einem derartig komplexen Vergabeverfahren zu beteiligen.
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
EED Liste: Elektrische Motoren und Drehzahlregelungen
Produkte
EED anwendbar ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis des Bestehens eines Qualitätsmanagementsystems gemäß § 46 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 VgV
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMFZM#
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 086-305183 (2026-05-04)