Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine (nachfolgend: "Auftraggeberin") ist eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie nimmt im Landkreis Peine die Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 20 KrWG) wahr. Die Auftraggeberin schreibt in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§ 17, 20 KrWG) die Beschaffung von Abfallsammelbehältern für die Sammlung von angefallenen und überlassenen Haushaltsabfällen im Gebiet des Landkreises Peine aus.
DeadlineDeadline 2026-09-07
Wer? Wie?- • Großcontainer › Abfallcontainer
- • Großcontainer › Abfallsammelbehälter
- • Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter › Sonstige Behälter
- • Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter › Tonnen
- • Braunschweig › Peine
- • Hannover › Region Hannover
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Lüneburg › Lüneburg, Landkreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-08-14 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Abfallsammelbehälter 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 769 790 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: AWB 60 Liter
Geschätzter Wert ohne MwSt: 111 510 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Gadenstedter Weg 19
Postleitzahl: 31246
Stadt: Ilsede-Oberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Peine 🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit für AWB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantieverlängerung
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: AWB 120 Liter
Geschätzter Wert ohne MwSt: 173 660 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer:
3️⃣
Interne Kennung:
Titel: AWB 240 Liter
Geschätzter Wert ohne MwSt: 191 955 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer:
4️⃣
Interne Kennung:
Titel: AWB 770 Liter
Geschätzter Wert ohne MwSt: 105 000 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer:
5️⃣
Interne Kennung:
Titel: AWB 1.100 Liter
Geschätzter Wert ohne MwSt: 187 665 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-07 12:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR Woltorfer Str. 57/59 31224 Peine
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-07 12:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-28 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Woltorfer Str. 57/59
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Region: Peine 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: lindenberg@ab-peine.de 📧
Telefon: 05171779116 📞
Fax: 05171-779160 📠
URL: https://www.ab-peine.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 423043-2026
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: 04131153308 📞
Fax: 04131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 157-569001 (2026-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Referenznummer:
117/2026
Kurze Beschreibung:
Die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine (nachfolgend: "Auftraggeberin") ist eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie nimmt im Landkreis Peine die Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 20 KrWG) wahr. Die Auftraggeberin schreibt in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§ 17, 20 KrWG) die Beschaffung von Abfallsammelbehältern für die Sammlung von angefallenen und überlassenen Haushaltsabfällen im Gebiet des Landkreises Peine aus.
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Produkte/Dienstleistungen: Abfallsammelbehälter 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 769 790 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Interne Kennung:
1
Titel: AWB 60 Liter
Geschätzter Wert ohne MwSt: 111 510 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.
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#Besonders auch geeignet für:other-sme#
1) Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Das Angebot einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Angeboten ausschließlich über die EVergabeplattform DTVP.de einzureichen. Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt. 2) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person, die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen. 3) Interessenten können bis zum Ablauf der gesetzten Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind. 4) Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Angebote haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im Fragen-Antworten-Journal zu beachten. 5) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. 6) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.11.2026 angesetzt. 7) Der in dieser Bekanntmachung angegebene, geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen und des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets für Bedarfsleistungen geschätzt. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 200% des geschätzten Auftragswertes, Wenn der bezuschlagte Gesamtwertungspreis diesen geschätzten Auftragswert übersteigt, beträgt der Höchstwert der Rahmenvereinbarung 200% des bezuschlagten Gesamtwertungspreises. Bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Höchstwert der Rahmenvereinbarung von 200% des Auftragswertes können Leistungen aus diesem Vertrag ohne Vertragsänderung gem. § 132 GWB und ohne neues Vergabeverfahren abgerufen werden. Ausgeübte Preisanpassungen während der Laufzeit auf Grundlage vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, die zu einer Erhöhung des bezuschlagten Gesamtwertungspreises führen, erhöhen den Höchstwert der Rahmenvereinbarung entsprechend. Die Regelungen der vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers im Dokument B03_ab_abbh-Leistungsverzeichnis mit Anhängen. 8) Die Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage B03_ab_abbh-Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Postleitzahl: 31246
Stadt: Ilsede-Oberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Peine 🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag kann einseitig zweimal um je 12 Monate durch die Auftraggeberin verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit inkl. dieser Optionen beträgt somit 48 Monate.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der im jeweiligen Los abzuschließenden Liefervertrag stellt gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung dar, aus der die Auftraggeberin die Leistungen Lieferung von Abfallsammelbehältern abrufen kann.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit für AWB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantieverlängerung
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
2
Titel: AWB 120 Liter
Geschätzter Wert ohne MwSt: 173 660 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung:
3
Titel: AWB 240 Liter
Geschätzter Wert ohne MwSt: 191 955 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung:
4
Titel: AWB 770 Liter
Geschätzter Wert ohne MwSt: 105 000 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung:
5
Titel: AWB 1.100 Liter
Geschätzter Wert ohne MwSt: 187 665 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0005
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es handelt sich um ein offenes Verfahren nach § 15 VgV. Die Eignungsnachweise sind bereits mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Beschleunigtes Verfahren:
Die Auftraggeberin hat eine Vorinformation gem. § 38 Abs. 3 VgV am 19.06.2025 veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund ist die Auftraggeberin berechtigt, die im offenen Verfahren bestehende Regelfrist von 35 Tagen vgl. § 15 Abs. 2 VgV zu verkürzen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-07 12:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR Woltorfer Str. 57/59 31224 Peine
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen ( § 55 Abs. 2 VgV).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-07 12:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR Woltorfer Str. 57/59 31224 Peine
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen ( § 55 Abs. 2 VgV).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-28 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen und jeden wesentlichen Unterauftragnehmer (Anteil an der Leistungserbringung >20%) muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage 3a, 3b, etc.) abgegeben werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der durchschnittliche Jahresumsatz in den Jahren 2023 bis 2025 des Unternehmens, das mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Abfall-sammelbehältern für die Sammlung von überlassenen oder angefallenen Abfällen von privaten oder öffentlichen Haushaltungen) pro Los mindestens 200.000,- Euro netto betragen. Dies gilt für jede Bewerbung in den Losen 1 - 5. Bei einem Angebot auf mehrere Lose werden die geforderten Mindestumsätze über die jeweiligen Lose addiert.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktueller Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang (Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro, maximal 2 Mio. Euro pro Kalenderjahr) bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern und zur Eignungsleihe. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen sowie wesentliche Unterauftragnehmer (Anteil an der Leistungserbringung >20%) müssen gesonderte Nachweise beigefügt werden. Die Anforderungen sind im Dokument B02_ab_abbh_Eigenerklärung zur Eignung konkretisiert.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist mindestens ein Referenzprojekt über die Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) a) an öffentliche Entsorgungsträger (§ 17 , § 20 KrWG) oder vergleichbare öffentliche Unternehmen/Auftraggeber b) aus den letzten drei Jahren (2023-2025), c) die nach DIN EN 840 produziert wurden, nachzuweisen. d.) mit einem Mindestauftragswert von 200.000,00 EUR Bieter, die nicht mindestens ein Referenzprojekt nachweisen können, das die vorgenannten Anforderungen an die Berücksichtigungsfähigkeit (a.) bis d.)) erfüllt, sind als ungeeignet vom Verfahren auszuschließen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung nach Maßgabe des Dokuments B02_Eigenerklärung zur Eignung. Eigenerklärung zu russischen Unternehmen gem. VO (EU) 833/2014 nach Maßgabe des Dokuments B02_abbh_Eigenerklärung zur Eignung.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Der Ausschluss erfolgt nach Maßgabe der §§ 123 - 125 GWB.
Bildung krimineller Vereinigungen: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), auch i. V. m. § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Bildung terroristischer Vereinigungen: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), auch i. V. m. § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. 261 StGB (Geldwäsche).
Betrug oder Subventionsbetrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB i.V.m. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB i.V.m. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB i.V.m. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB i.V.m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
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§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i.V.m. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels); Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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§ 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung wenn dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
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§123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung wenn dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann.Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
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§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen…
… hat.
… hat. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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§124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
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§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
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§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben.
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§124 Abs. 1 Nr. 8 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu dem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a.) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b.) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c.) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggeber erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Nationale Registrierungsnummer:
030-0000000118-87
Postanschrift: Woltorfer Str. 57/59
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Region: Peine 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: lindenberg@ab-peine.de 📧
Telefon: 05171779116 📞
Fax: 05171-779160 📠
URL: https://www.ab-peine.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 423043-2026
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WMG2Z#
Bei der früheren Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorinformation zur Verkürzung der Angebotsfrist nach § 38 Abs. 3 VgV.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: 04131153308 📞
Fax: 04131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 157-569001 (2026-08-14)
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