Beschreibung der Beschaffung
Die derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 30 ha sollen mit diesem Verhandlungsverfahren für gewerbliche/industrielle Ansiedlungen mittels Abschluss von Erbbaurechtsverträgen oder mittels Abschluss von Mietverträgen (nachfolgend auch zusammenfassend: Grundstücksverträge) vergeben werden.
Es sollen Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung von über die wasser- und bahnseitige Infrastruktur des JadeWeserPort ein- und ausgehenden Umschlaggütern und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen Dienstleistungen beschäftigen.
Folgende Mindestanforderungen werden an ein Ansiedlungsprojekt auf den hier gegenständlichen Flächen gestellt:
a) auf der jeweiligen Ansiedlungsfläche werden Umschlaggüter bearbeitet, abgefertigt und/oder gelagert, die über die Kaje des JadeWeserPort umgeschlagen werden
und/oder
b) auf der jeweiligen Ansiedlungsfläche werden Dienstleistungen erbracht, die die hafenaffinen Ansiedlungen im Bereich des GVZ JadeWeserPort und/oder den Terminalbetrieb am JadeWeserPort unterstützen werden
(zusammen auch "hafenaffine Ansiedlung").
JWP-M wird die Erfüllung dieser ansiedlungsbezogenen Mindestanforderungen bereits nach Eingang der Teilnahmeanträge prüfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Großteil der noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen derzeit aufgrund von Bewerbungen reserviert ist (im Folgenden: reservierte Flächen). Mit diesem Verfahren soll interessierten Unternehmen die Möglichkeit geboten werden, unmittelbar in Verhandlungen über die noch nicht reservierten Flächen (im Folgenden: verfügbare Flächen) zu treten oder sich für die reservierten Flächen auf eine Warteliste setzen zu lassen. Soweit die laufenden Verhandlungen über die jeweilige reservierte Fläche nicht mit einem Vertragsabschluss beendet werden können, kann in die Verhandlungen über die Fläche eingetreten werden.
Zusammengefasst wird das Verfahren wie folgt ablaufen:
1. Teilnahmewettbewerb
JWP-M führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter geprüft werden wird.
2. Indikatives Angebot
Soweit nicht ausreichend verfügbare Flächen zur Verfügung stehen, um mit jedem der geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsprojekte die festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, in Verhandlungen einzutreten, werden die geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsprojekte auf den verfügbaren Flächen umgesetzt werden könnten, zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert.
3. Verhandlungen
Durch Wertung der indikativen Angebote wird der Bieter ausgewählt, mit dem vorrangig in Verhandlungen eingetreten wird (Bestbieter) und die für diesen Bieter zu reservierende, verfügbare Fläche festgelegt. Über die verbliebenen verfügbaren Flächen wird entsprechend des durch die Wertung festgestellten Ranges der verbliebenen Bieter mit diesen verhandelt. Sollten noch mehrere verfügbare Flächen zur Verfügung stehen, wird JWP-M derselben Anzahl von Bietern ein Angebot zur Verhandlung über je eine Fläche unterbreiten, Kompatibilität mit dem jeweiligen Ansiedlungsprojekt vorausgesetzt. Die zur Verhandlung aufzufordernden Bieter werden durch die Wertung/gem. der gewerteten Reihenfolge festgelegt.
4. Reservierte Flächen
a) Soweit keine der verfügbaren Flächen mit dem Ansiedlungsprojekt eines Bieters kompatibel sein sollte, wird der jeweilige Bieter nicht zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert.
Für den Fall, dass eine bereits aufgrund von Verhandlungen reservierte Fläche für die spezifische Ansiedlung in Frage kommen könnte, wird JWP-M dem Bieter jedoch anbieten, auf der grundstücksspezifischen Warteliste für die reservierte Fläche geführt zu werden.
b) Soweit Verhandlungen über verfügbare Flächen aufgrund des bei Wertung der indikativen Angebote festgestellten Ranges des jeweiligen Bieters nicht unmittelbar aufgenommen werden können oder das Ansiedlungsprojekt mit den verbliebenen Restflächen nicht kompatibel sein sollte, wird JWP-M den Bietern ebenfalls anbieten, auf die grundstücksspezifischen Warteliste für eine reservierte, aber grundsätzlich mit dem Ansiedlungsprojekt kompatible Fläche gesetzt zu werden.
Der Ablauf des Verfahrens wird in dem Informationsmemorandum näher dargestellt.