Sanierung des Parkplatzbereichs an Haus B unter Aufrechterhaltung des Betriebs; Der große Parkplatzbereich bei Haus B muss aufgrund seines aktuellen Zustands kurzfristig saniert werden. Die Nephrologie/Dialyse in Haus B muss zu jedem Zeitpunkt voll zugänglich bleiben. Das wichtigste Kriterium, die dauerhafte Aufrechterhaltung der Zufahrt zur Nephrologie in Haus B, ist über die gesamte Bauzeit zwingend zu gewährleisten. Die Ausführung hat daher in mindestens zwei separaten, zeitlich versetzten Bauabschnitten (jeweils halbseitige Sperrung der Zufahrtsstraße) zu erfolgen. Die vollständige Erreichbarkeit von Haus B (Nephrologie) für Rettungsfahrzeuge und Dialysepatienten ist rund um die Uhr (24/7) sicherzustellen. Alle Kosten für mehrfache Anfahrten, das abschnittsweise Umsetzen von Maschinen sowie für Vorhaltungen sind in die Pauschale einzukalkulieren. Für die im Baufeld befindlichen Bestandsbäume wurde bereits eine Fällgenehmigung eingereicht. Sollte die Asphaltdeckschicht aufgrund der Witterungsverhältnisse erst verspätet ausgeführt werden können, ist dies zulässig. Der betroffene Bereich darf jedoch auch abschnittsweise nicht länger als 7 Wochen gesperrt werden. Daher muss zumindest die Asphalttragschicht eingebaut werden, bevor es zu einer längeren Unterbrechung kommt bzw. um sicherzustellen, dass der Parkplatz nicht länger als 7 Wochen gesperrt bleibt.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsflächen und Freianlagen Parkplatzsanierung
Referenznummer: KN-2026-041-Außenanlagen
Kurze Beschreibung:
Sanierung des Parkplatzbereichs an Haus B unter Aufrechterhaltung des Betriebs; Der große Parkplatzbereich bei Haus B muss aufgrund seines aktuellen Zustands kurzfristig saniert werden. Die Nephrologie/Dialyse in Haus B muss zu jedem Zeitpunkt voll zugänglich bleiben. Das wichtigste Kriterium, die dauerhafte Aufrechterhaltung der Zufahrt zur Nephrologie in Haus B, ist über die gesamte Bauzeit zwingend zu gewährleisten. Die Ausführung hat daher in mindestens zwei separaten, zeitlich versetzten Bauabschnitten (jeweils halbseitige Sperrung der Zufahrtsstraße) zu erfolgen. Die vollständige Erreichbarkeit von Haus B (Nephrologie) für Rettungsfahrzeuge und Dialysepatienten ist rund um die Uhr (24/7) sicherzustellen. Alle Kosten für mehrfache Anfahrten, das abschnittsweise Umsetzen von Maschinen sowie für Vorhaltungen sind in die Pauschale einzukalkulieren. Für die im Baufeld befindlichen Bestandsbäume wurde bereits eine Fällgenehmigung eingereicht. Sollte die Asphaltdeckschicht aufgrund der Witterungsverhältnisse erst verspätet ausgeführt werden können, ist dies zulässig. Der betroffene Bereich darf jedoch auch abschnittsweise nicht länger als 7 Wochen gesperrt werden. Daher muss zumindest die Asphalttragschicht eingebaut werden, bevor es zu einer längeren Unterbrechung kommt bzw. um sicherzustellen, dass der Parkplatz nicht länger als 7 Wochen gesperrt bleibt.
Sanierung des Parkplatzbereichs an Haus B unter Aufrechterhaltung des Betriebs; Der große Parkplatzbereich bei Haus B muss aufgrund seines aktuellen Zustands kurzfristig saniert werden. Die Nephrologie/Dialyse in Haus B muss zu jedem Zeitpunkt voll zugänglich bleiben. Das wichtigste Kriterium, die dauerhafte Aufrechterhaltung der Zufahrt zur Nephrologie in Haus B, ist über die gesamte Bauzeit zwingend zu gewährleisten. Die Ausführung hat daher in mindestens zwei separaten, zeitlich versetzten Bauabschnitten (jeweils halbseitige Sperrung der Zufahrtsstraße) zu erfolgen. Die vollständige Erreichbarkeit von Haus B (Nephrologie) für Rettungsfahrzeuge und Dialysepatienten ist rund um die Uhr (24/7) sicherzustellen. Alle Kosten für mehrfache Anfahrten, das abschnittsweise Umsetzen von Maschinen sowie für Vorhaltungen sind in die Pauschale einzukalkulieren. Für die im Baufeld befindlichen Bestandsbäume wurde bereits eine Fällgenehmigung eingereicht. Sollte die Asphaltdeckschicht aufgrund der Witterungsverhältnisse erst verspätet ausgeführt werden können, ist dies zulässig. Der betroffene Bereich darf jedoch auch abschnittsweise nicht länger als 7 Wochen gesperrt werden. Daher muss zumindest die Asphalttragschicht eingebaut werden, bevor es zu einer längeren Unterbrechung kommt bzw. um sicherzustellen, dass der Parkplatz nicht länger als 7 Wochen gesperrt bleibt.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Parkplätzen📦 Beschreibung
Interne Kennung: KN-2026-041-Außenanlagen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Hauptmengen: - Asphaltaufbruch: ca. 180 m³ - Überarbeitung vorhandener Kies-/Schottertragschichten: ca. 1.450 m² - Asphaltarbeiten: ca. 760 m² - Rasenkammerplatten: ca. 680 m² - Stellplatzabgrenzungen aus Betonpflaster: ca. 225 m - Kabel- und Leitungsgräben: ca. 450 m - Kabelschutz- und Leerrohre DN 70 / DN 160: ca. 600 m - Kabelschächte: 7 St. - Fundamente für Mastleuchten: 15 St. - Maschendrahtzaun, H = 1,20 m: ca. 55 m - Baumfällungen: 7 St. - Baumpflanzungen: 5 St. - Strauchpflanzungen: ca. 150 St. - Gehölzrodungsflächen: ca. 100 m² Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise bei laufendem Klinikbetrieb. Die ständige Erreichbarkeit von Haus B (Nephrologie/Dialyse) ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen.
Hauptmengen: - Asphaltaufbruch: ca. 180 m³ - Überarbeitung vorhandener Kies-/Schottertragschichten: ca. 1.450 m² - Asphaltarbeiten: ca. 760 m² - Rasenkammerplatten: ca. 680 m² - Stellplatzabgrenzungen aus Betonpflaster: ca. 225 m - Kabel- und Leitungsgräben: ca. 450 m - Kabelschutz- und Leerrohre DN 70 / DN 160: ca. 600 m - Kabelschächte: 7 St. - Fundamente für Mastleuchten: 15 St. - Maschendrahtzaun, H = 1,20 m: ca. 55 m - Baumfällungen: 7 St. - Baumpflanzungen: 5 St. - Strauchpflanzungen: ca. 150 St. - Gehölzrodungsflächen: ca. 100 m² Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise bei laufendem Klinikbetrieb. Die ständige Erreichbarkeit von Haus B (Nephrologie/Dialyse) ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (FB 127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedienungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Ausküfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Toll Fragen/Antworten zu verwenden.
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (FB 127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedienungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Ausküfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Toll Fragen/Antworten zu verwenden.
Postanschrift: München Klinik Neuperlach Oskar-Maria-Graf-Ring 51
Postleitzahl: 81737
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-16 📅
Datum des Endes: 2027-04-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Plattform des Deutschen Vergabeportals-elektronische Öffnung
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Submission nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-10-22 12:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Plattform des Deutschen Vergabeportals-elektronische Öffnung
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Submission nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-16 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gemäß §16a EU VOB/A nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente auf Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden. Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind führen zum Ausschluss des Angebotes. Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235). Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag /Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege anzufordern. Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern. Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente auf Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden. Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind führen zum Ausschluss des Angebotes. Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235). Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag /Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege anzufordern. Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern. Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung gem. § 6a VOB/A (für EU-Verfahren) Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen für den Einzelfall jeweils mindestens betragen: Für Personenschäden je Schadensereignis: 3.000.000,00 EUR Für sonstige Schäden je Schadensereignis: 3.000.000,00 EUR Weiter muss die Versicherung eine Maximierung der Ersatzleistung von mindestens dem Zweifachen der Deckungssummen pro Kalenderjahr beinhalten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung gem. § 6a VOB/A (für EU-Verfahren) Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen für den Einzelfall jeweils mindestens betragen: Für Personenschäden je Schadensereignis: 3.000.000,00 EUR Für sonstige Schäden je Schadensereignis: 3.000.000,00 EUR Weiter muss die Versicherung eine Maximierung der Ersatzleistung von mindestens dem Zweifachen der Deckungssummen pro Kalenderjahr beinhalten.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen). Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen). Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen). Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen). Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für alle bis zur Abnahme entstandenen Ansprüche der München Klinik gGmbH hat der AN eine Sicherheit (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme (das ist die berechtigte Höhe der Brutto-Vergütung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung) zu stellen, sofern die Auftragssumme mindestens netto EUR 250.000,00 beträgt. Die Vertragserfüllungssicherheit sichert Ansprüche der München Klinik gGmbH wegen Mängeln oder Restleistungen nur, wenn diese vor der Abnahme geltend gemacht oder bei der Abnahme vorbehalten wurden. Als Sicherheit für alle Ansprüche der München Klinik gGmbH gegen den AN wegen nach Abnahme festgestellter Mängel hat der AN nach Abnahme eine Sicherheit (Mängelansprüchesicherheit) in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme (das ist die berechtigte Höhe der Brutto-Vergütung zum Zeitpunkt der Schlussrechnungsreife einschl. der Vergütung für geänderte und zusätzliche Leistungen) zu stellen. Für die Rückgabe der Sicherheiten gilt § 17 Abs. 8 VOB/B.
Als Sicherheit für alle bis zur Abnahme entstandenen Ansprüche der München Klinik gGmbH hat der AN eine Sicherheit (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme (das ist die berechtigte Höhe der Brutto-Vergütung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung) zu stellen, sofern die Auftragssumme mindestens netto EUR 250.000,00 beträgt. Die Vertragserfüllungssicherheit sichert Ansprüche der München Klinik gGmbH wegen Mängeln oder Restleistungen nur, wenn diese vor der Abnahme geltend gemacht oder bei der Abnahme vorbehalten wurden. Als Sicherheit für alle Ansprüche der München Klinik gGmbH gegen den AN wegen nach Abnahme festgestellter Mängel hat der AN nach Abnahme eine Sicherheit (Mängelansprüchesicherheit) in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme (das ist die berechtigte Höhe der Brutto-Vergütung zum Zeitpunkt der Schlussrechnungsreife einschl. der Vergütung für geänderte und zusätzliche Leistungen) zu stellen. Für die Rückgabe der Sicherheiten gilt § 17 Abs. 8 VOB/B.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123 bis 126 GWB, § 16 VOB/A §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und 3 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123 bis 126 GWB, § 16 VOB/A §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und 3 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
1) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfirst oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. 4) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfirst oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. 4) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 184-656520 (2026-09-21)