Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3):
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Eigenerklärung zur Eignung:
Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
- ob ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- ob zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Weiterhin wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit beitragspflichtig
- und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit dieses derartige Bescheinigungen ausstellt.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Eigenerklärung,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. seine Tätigkeit eingestellt hat.
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Registereintragungen):
Eigenerklärung,
- ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mit Angabe der Nummer beim Amtsgericht.
- ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen ist.
- ob das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist.
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung,
- dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Gesonderter Hinweis:
Bitte um Beachtung der Ergänzung Eigenerklärung Bezug Russland.