Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Beschaffungsbedarfs sind Personaldirektvermittlungsleistungen in den folgenden Leistungskategorien gemäß der diesem Verfahren zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung:
— Softwareentwickler:in,
— Softwareentwickler:in mobile Plattformen,
— Testspezialisten,
— Testmanager:in,
— Testarchitekt:in,
— Solution Architekt:in,
— IT-Architekt:in,
— Transition Manager:in,
— Anwendungsspezialist:in,
— Service Delivery Manager:in,
— Betriebsarchitekt:in,
— IT-Application Security Engineer,
— IT-Security Spezialist:in,
— Auditor:in,
— Führungskräfte 3.6.
Durch den Interessenten muss eine Festlegung auf mindestens eine der vorstehendgenannten Leistungskategorien erfolgen. Die Festlegung auf mehrere oder alle der genannten Leistungskategorien ist darüber hinaus uneingeschränkt möglich.
Für die vorstehend genannten Bereiche beabsichtigt die gematik, einen Rahmenvertrag zur Personaldirektvermittlung mit einer mengenmäßig unbegrenzten Zahl an interessierten Auftragnehmern (Vermittlern) abzuschließen. Der Rahmenvertrag stellt die Grundlage für den Abschluss und die Durchführung von einzelnen Verträgen (Einzelabrufen) zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über Leistungen der Personaldirektvermittlung dar.
Die zum Beitritt erforderlichen Vertragsunterlagen stehen unter dem unter I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für offene Verfahren. Es handelt sich jedoch nicht um ein solches offenes Verfahren – der Bekanntmachungsvordruck musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt. Die gematik geht vielmehrdavon aus, dass dieses Zulassungsverfahren aufgrund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit zum Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt.
Der Rahmenvertrag im Rahmen des Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum15.3.2021 in Kraft und endet vorbehaltlich der vertraglichen Verlängerungsoption am 31.3.2023. Im Vertrag gemäß Ziffer 8.2 Verlängerungsoption kann die Laufzeit dieses Vertrages 1 (ein) Mal um 2 (zwei) Jahre verlängert werden. Von dieser Option hat der Auftraggeber Gebrauch gemacht. Das neue Ende des Rahmenvertrages ist der 31.03.2025. Der Vertrag endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines etwaigen Exklusivvertrages über Leistungen der Personaldirektvermittlung in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regelungen des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern.
Voraussetzung für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem erstmalig zum 15.3.2021 in Kraft tretenden Rahmenvertrag ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen an die nachstehendaufgeführte Kontaktperson bei der gematik:
1. Antrag auf Zulassung bzw. zum Beitritt zum Rahmenvertrag, Personaldirektvermittlung – Open House“ (Vordruck),
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung bzw. Beitritt) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister bestehen (Vordruck),
3. Eigenerklärung des Unternehmens zur Zuverlässigkeit (Vordruck),
4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist(Vordruck),
5. Rahmenvertrag „Personaldirektvermittlung – Open House“.