Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Beschaffungsbedarfs sind Personaldirektvermittlungsleistungen in den folgenden Leistungskategorien gemäß der diesem Verfahren zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung:
• Recruiting
• Business Continuity Management
• Projektmanagement
• Planung / Steuerung
• Berater / Themenmanagement
Durch den Interessenten muss eine Festlegung auf mindestens eine (1) der vorstehend genannten Leistungskategorien erfolgen. Die Festlegung auf mehrere oder alle der genannten Leistungskategorien ist darüber hinaus uneingeschränkt möglich.
Für die vorstehend genannten Bereiche beabsichtigt die gematik, einen Rahmenvertrag zur Personaldirektvermittlung mit einer mengenmäßig begrenzten Zahl an interessierten Auftragnehmern (Vermittlern) abzuschließen. Der Rahmenvertrag stellt die Grundlage für den Abschluss und die Durchführung von einzelnen Verträgen (Einzelabrufen) zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über Leistungen der Personaldirektvermittlung dar.
Es gelten insofern folgende Limitierungen der Beitrittsmöglichkeit zum Rahmenvertrag:
1. Die Zahl der Rahmenvertragspartner ist auf 15 (fünfzehn) begrenzt.
2. Die Einreichung von Beitrittsanträgen ist nur bis zum 21.11.2021, 16 Uhr möglich.
Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während des vorstehend genannten Beitrittszeitraums der Beitritt zumRahmenvertrag ermöglicht, bis die Zahl von 15 offenen Beitrittsplätzen erschöpft ist. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
HINWEIS: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für offene Verfahren. Es handelt sich jedoch NICHT um ein solches offenes Verfahren – der Bekanntmachungsvordruck musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt. Die gematik geht vielmehr davon aus, dass dieses Zulassungsverfahren aufgrund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit zum Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt.
Der Rahmenvertrag im Rahmen des Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 15.11.2021 in Kraft und endet vorbehaltlich der vertraglichen Verlängerungsoption am 14.11.2023. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines etwaigen Exklusivvertrages über Leistungen der Personaldirektvermittlung in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regelungen des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern.
Voraussetzung für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem erstmalig zum 15.11.2021 in Kraft tretenden Rahmenvertrag ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen an die nachstehend aufgeführte Kontaktperson bei der gematik:
1. Antrag auf Zulassung bzw. zum Beitritt zum Rahmenvertrag „Personaldirektvermittlung – Open House“ (Vordruck Anlage A).
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung bzw. Beitritt) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister bestehen (Vordruck Anlage B).
3. Eigenerklärung des Unternehmens zur Zuverlässigkeit (Vordruck Anlage B).
4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Vordruck Anlage B).
5. Rahmenvertrag „Personaldirektvermittlung nicht technische Profile– Open House“ - ausgefüllt und unterzeichnet