In den zurückliegenden Jahren sind die Fahrgastzahlen in Köln stark angestiegen. Zwar sind die Fahrgastzahlen 2020/21 aufgrund der Corona-Krise insgesamt zurückgegangen, eine Umkehr der Entwicklung ist aber seit 2022 festzustellen. Dies führt nicht nur auf der Linie 1, sondern auch auf den Linien 4, 13 und 18 zu Kapazitätsengpässen. Da für eine Erhöhung der Angebotsfrequenz in den entscheidenden Netzabschnitten keine Trassen zur Verfügung stehen, sollen die Engpässe durch den Einsatz längerer Züge beseitigt werden. Bei den Hochflur-Linien 4, 13 und 18 sollen künftig etwa 10 m längere Züge eingesetzt werden. Hierfür werden durch die KVB 34 neue, etwa 70 m lange Fahrzeuge beschafft, die die notwendigen Mehrkapazitäten aufweisen und ab 2026 ff. auf den betroffenen Linien eingesetzt werden sollen. Diese Züge bedürfen aufgrund eines Türabstandes von maximal 57 m mindestens 60 m lange Bahnsteige für einen regulären Fahrgastwechsel. Da nicht alle Haltestellen diese Länge aufweisen, müssen an 21 oberirdischen Haltestellen im Stadtgebiet Köln die Bahnsteige zwischen 7 und 14 m verlängert werden. Hierzu zählt auch die Haltestelle Am Emberg.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verlängerung Rampenanlage der Haltestelle "Am Emberg"
Referenznummer: E93347425
Kurze Beschreibung:
“In den zurückliegenden Jahren sind die Fahrgastzahlen in Köln stark angestiegen. Zwar sind die Fahrgastzahlen 2020/21 aufgrund der Corona-Krise insgesamt...”
Kurze Beschreibung
In den zurückliegenden Jahren sind die Fahrgastzahlen in Köln stark angestiegen. Zwar sind die Fahrgastzahlen 2020/21 aufgrund der Corona-Krise insgesamt zurückgegangen, eine Umkehr der Entwicklung ist aber seit 2022 festzustellen. Dies führt nicht nur auf der Linie 1, sondern auch auf den Linien 4, 13 und 18 zu Kapazitätsengpässen. Da für eine Erhöhung der Angebotsfrequenz in den entscheidenden Netzabschnitten keine Trassen zur Verfügung stehen, sollen die
Engpässe durch den Einsatz längerer Züge beseitigt werden. Bei den Hochflur-Linien 4, 13 und 18 sollen künftig etwa 10 m längere Züge eingesetzt werden. Hierfür werden durch die KVB 34 neue, etwa 70 m lange Fahrzeuge beschafft, die die notwendigen Mehrkapazitäten aufweisen und ab 2026 ff. auf den betroffenen Linien eingesetzt werden sollen. Diese Züge bedürfen aufgrund eines Türabstandes von maximal 57 m mindestens 60 m lange Bahnsteige für einen regulären Fahrgastwechsel. Da nicht alle Haltestellen diese Länge aufweisen, müssen an 21 oberirdischen Haltestellen im Stadtgebiet Köln die Bahnsteige zwischen 7 und 14 m verlängert werden. Hierzu zählt auch die Haltestelle Am Emberg.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In den zurückliegenden Jahren sind die Fahrgastzahlen in Köln stark angestiegen. Zwar sind die Fahrgastzahlen 2020/21 aufgrund der Corona-Krise insgesamt...”
Beschreibung der Beschaffung
In den zurückliegenden Jahren sind die Fahrgastzahlen in Köln stark angestiegen. Zwar sind die Fahrgastzahlen 2020/21 aufgrund der Corona-Krise insgesamt zurückgegangen, eine Umkehr der Entwicklung ist aber seit 2022 festzustellen. Dies führt nicht nur auf der Linie 1, sondern auch auf den Linien 4, 13 und 18 zu Kapazitätsengpässen. Da für eine Erhöhung der Angebotsfrequenz in den entscheidenden Netzabschnitten keine Trassen zur Verfügung stehen, sollen die
Engpässe durch den Einsatz längerer Züge beseitigt werden. Bei den Hochflur-Linien 4, 13 und 18 sollen künftig etwa 10 m längere Züge eingesetzt werden. Hierfür werden durch die KVB 34 neue, etwa 70 m lange Fahrzeuge beschafft, die die notwendigen Mehrkapazitäten aufweisen und ab 2026 ff. auf den betroffenen Linien eingesetzt werden sollen. Diese Züge bedürfen aufgrund eines Türabstandes von maximal 57 m mindestens 60 m lange Bahnsteige für einen regulären Fahrgastwechsel. Da nicht alle Haltestellen diese Länge aufweisen, müssen an 21 oberirdischen Haltestellen im Stadtgebiet Köln die Bahnsteige zwischen 7 und 14 m verlängert werden. Hierzu zählt auch die Haltestelle Am Emberg.
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Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Kriterium:
“niedrigster Preis” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage von 3 Referenzen über früher ausgeführte Aufträge/ Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstand und Umfang vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage von 3 Referenzen über früher ausgeführte Aufträge/ Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstand und Umfang vergleichbar sind. Referenzaufträge dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Abnahme bzw. vollständigen Erbringung der Leistung. In der Referenz sind folgende Angaben zu machen: Name und Adresse des jeweiligen Referenz Auftraggebers, Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, vertragliche Rolle des eigenen Unternehmens beim Referenzprojekt, aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der (selbst) erbrachten Leistung,
Angaben zu etwaigen (eigenen) Unterauftragnehmern, Beschreibung der Vergleichbarkeit des Projekts (wesentlichen Überschneidungen / Parallelen
zur vorliegenden Ausschreibung) sowie der Dauer des Projekts. In den Referenzen soll ein Ansprechpartner genannt werden, der die Referenz bestätigen kann und befugt dazu ist, Angaben gegenüber der KVB zur Qualität der Leistungserbringung zu machen. Für die vorstehenden Angaben ist das Formblatt Anlage A-3 zu verwenden. Bietet das Formblatt nicht ausreichend Platz für die entsprechenden Angaben, können die Angaben auch in einem separaten Dokument gemacht werden, wobei der jeweilige Bezug kenntlich zu machen ist. Es ist zulässig, dass mehr als die geforderte Anzahl an Referenzprojekten eingereicht wird. Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften muss aus der Referenz ersichtlich sein, welches ihrer Mitglieder die Referenzleistung erbracht hat.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Nationale Registrierungsnummer: St-Nr.: DE811183963 / Reg-Nr.: Amtsgericht Köln, HRB 2130
Postanschrift: Scheidtweilerstr. 38
Postleitzahl: 50933
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: team-bau@kvb.koeln📧
Telefon: 000📞
URL: https://kvb.koeln/🌏 Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E93347425🌏
Teilnahme-URL: http://www.subreport.de/E93347425🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-3045📞
Fax: +49 221 147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
-Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2026/S 076-266603 (2026-04-17)