Verlängerung VMware Lizenzen 2026-2029

Stadt Aalen - Amt für IT und Digitalisierung

Die zentrale Serverinfrastruktur der Stadt Aalen sowie der städtischen Schulen basiert weitgehend auf einer virtualisierten Rechenzentrumsumgebung auf Basis von VMware vSphere. Im Zuge der Übernahme von VMware durch Broadcom Inc. wurde die Lizenzierung auf ein ausschließlich zeitlich befristetes Subscriptionmodell umgestellt. Die bestehenden Lizenzen enden gestaffelt im Jahr 2026. Die Laufzeiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Ermittlung eines Handelspartners zum Abschluss eines Subscriptionlizenz-Vertrags mit einer Laufzeit von drei Jahren. Im Rahmen der Neubeschaffung sollen die bislang unterschiedlichen Laufzeiten auf ein einheitliches Vertragsende harmonisiert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-08-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-07-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-27 Auftragsbekanntmachung
2026-07-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verlängerung VMware Lizenzen 2026-2029
Kurze Beschreibung:
Die zentrale Serverinfrastruktur der Stadt Aalen sowie der städtischen Schulen basiert weitgehend auf einer virtualisierten Rechenzentrumsumgebung auf Basis von VMware vSphere. Im Zuge der Übernahme von VMware durch Broadcom Inc. wurde die Lizenzierung auf ein ausschließlich zeitlich befristetes Subscriptionmodell umgestellt. Die bestehenden Lizenzen enden gestaffelt im Jahr 2026. Die Laufzeiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Ermittlung eines Handelspartners zum Abschluss eines Subscriptionlizenz-Vertrags mit einer Laufzeit von drei Jahren. Im Rahmen der Neubeschaffung sollen die bislang unterschiedlichen Laufzeiten auf ein einheitliches Vertragsende harmonisiert werden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Lizenzverwaltungssoftwarepaket 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E98892683
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postanschrift: Stadtverwaltung Aalen
Marktplatz 30
Postleitzahl: 73430
Stadt: Aalen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ostalbkreis 🏙️
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsverzeichnis zu den einzelnen Laufzeiten
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-27 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: fehlende Unterlagen werden soweit rechtlich zulässig nachgefordert

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Aalen - Amt für IT und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08136088
Postanschrift: Marktplatz 30
Postleitzahl: 73430
Postort: Aalen
Region: Ostalbkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: it@aalen.de 📧
Telefon: 0 73 61 52 11 90 📞
URL: https://www.aalen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E98892683 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E98892683 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Wie: Name und Adressen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 144-524958 (2026-07-27)
Auftragsbekanntmachung (2026-07-30)

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Abteilung: Referat 15
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-01+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4efd2378-e111-4a15-9aa7-facc786a3012-01
Quelle: OJS 2026/S 147-534755 (2026-07-30)