Verpackungsanlagen für ID1+ID3 Produkte, ECA-2023-068

Bundesdruckerei GmbH

Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist der Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von zwei Verpackungs- / Kuvertieranlagen für den Einzel- / Direktversand von ID-1- und ID-3-Dokumenten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-30 Auftragsbekanntmachung
2023-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verpackungsmaschinen
Referenznummer: ECA-2023-068
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist der Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von zwei Verpackungs- / Kuvertieranlagen für den Einzel- / Direktversand von ID-1- und ID-3-Dokumenten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpackungsmaschinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de 📧
Fax: +49 302598-6074 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6GSJ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6GSJ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 127-404035
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Angebotsabgabe und Nachforderung: Der vollständige Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal unter zwingender Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden im Deutschen Vergabeportal kostenfrei bereitgestellt und sind über den Link unter Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung abrufbar. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht oder nicht vollständig mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers fristgebunden nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist eingereicht, wird der betroffene Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6GSJ
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesdruckerei beabsichtigt die Beschaffung von zwei Hybriden Anlagen für die Verpackung von ID-1- und ID-3-Dokumenten vorbereitet für den Einzelversand. Die Anlagen sollen die verschiedenen Produkte (ID-1: Kunststoffkarten und ID-3: Passbücher) und ihre Varianten vereinzeln, jeweils ein zugehöriges Anschreiben drucken, Produkt und Anschreiben in den Versandträger (Kuvert oder Faltschachtel) verpacken und mit den erforderlichen Frankierinformationen versehen.
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Die Anlagen müssen die Nachverfolgbarkeit jedes Dokuments und korrekte Zuordnung aller Bestandteile einer Sendung sicherstellen.
Die Anlagen müssen als Versandträger entweder C5-Kuverts oder Faltschachteln verarbeiten können.
Dauer: 18 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
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2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt;
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. später mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, die Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
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5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bewerber vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
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Des Weiteren behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auch hinsichtlich aller Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, einen Wettbewerbsregister-Auszug abzufordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich dieser Bewerber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss der Bewerber vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
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Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Projektbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Projektbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen.
c) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen und beschäftigte Angestellte sind
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d) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen und Produktionsmitarbeiter sind
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e) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen und Service-Techniker für Störungsbeseitigung sind
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8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens zwei (2) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Projekten aus den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
jeweils unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
e) des Leistungserbringers (Angabe zum Anteil an Eigenleistung).
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
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Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen insbesondere dann, wenn sie die Entwicklung, Herstellung und Betreuung von komplexen Sondermaschinen für die versandfertige Verpackung von ID1 und ID3 Produkten für den Direktversand umfassen.
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Mindeststandards:
In Bezug auf die unter Ziff. 7. e. geforderten Angabe zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen und Service-Techniker für Störungsbeseitigung sind, wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
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Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, und Service-Techniker für Störungsbeseitigung sind, muss in Summe in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils mindestens 2 betragen.
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In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
Es sind mindestens zwei (2) Referenzen aus den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen nachzuweisen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen insbesondere dann, wenn sie die Entwicklung, Herstellung und Betreuung von komplexen Sondermaschinen für die versandfertige Verpackung von ID1 und ID3 Produkten für den Direktversand umfassen.
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In Bezug auf die Vergleichbarkeit der geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Erfahrungen bei der Entwicklung, Herstellung und Betreuung von komplexen Sondermaschinen für die versandfertige Verpackung von ID1 und ID3 Produkten für den Direktversand als vergleichbar angesehen werden: (Vergleichbarkeitsmaßstab):
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- Die gefertigte Sondermaschine muss folgende Prozesssysteme und -schritte enthalten: Inspektionssysteme; Erstellung Begleitpapiere; Schnittstellenanbindung an IT-Systeme.
- Es sollen Erfahrungen aus dem Bereich der Verpackung im geforderten Formatbereichen ID1+ID3 mit Karton und /oder Kuvert nachgewiesen werden.
- Die Referenz soll die Integration verschiedener Prozessschritte und Inspektionen in einem Leitrechner und einer zentralen Datenbank für die Produktprüfung, Überwachung, Auftragsabarbeitung und Produkt-verfolgung (vorzugsweise nach den Richtlinien der Industrie 4.0) nachweisen.
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- Es sollen Erfahrungen aus dem Bereich Servicebetreuung und Störungsbeseitigung nachgewiesen werden. Dazu sind Informationen zu erbringen, zur Anzahl der angestellten und verfügbaren Servicetechniker, Reaktionszeiten, Verfügbarkeit von Service- / Hotline-Nr.
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Zudem werden in Bezug auf die Referenzleistung die weiteren folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
(1) mindestens eine Referenz muss Verpackungsmaschine mit Versandmaterial Kuvert oder Karton im geforderten Formatbereich ID1 und ID3 umfassen;
(2) mindestens eine Referenz muss die versandfertige Verpackung inkl. Produktverfolgung im Verarbeitungsprozess der geforderten Formatbereiche in der geforderten Maschinenleistung (ID1=2.000 VE/Std. ID3=1.500 VE/Std.) belegen;
(3) mindestens eine Referenz muss die Hybride Verarbeitung beider Formatbereiche in einer Anlage belegen.
(4) Anteil der Eigenleistungen beim jeweiligen Referenzprojekt muss mindestens 30 % betragen.
Zum Nachweis der Erfüllung der vorbenannten Mindestbedingungen ist es nicht zwingend erforderlich, unterschiedliche Referenzleistungen anzugeben, soweit der Bewerber eine Referenzleistung aufweisen kann, mit welcher jede der benannten Mindestbedingungen abgedeckt wird. Mit den mind. zwei (2) vergleichbaren Referenzleistungen sind jedoch alle der vorgenannten Mindestbedingungen insgesamt nachzuweisen. Von dieser Möglichkeit unberührt bleibt jedoch die Vorgabe, dass mindestens zwei mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzen einzureichen sind.
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Bei den geforderten Angaben zu den Referenzen soll der Schwerpunkt auf die Angaben zum konkreten Projektinhalt und den Technologien der gefertigten vergleichbaren Maschine gelegt werden. Maßgeblich ist hierbei, dass die Referenzbeschreibungen alle Informationen enthalten, die zur Prüfung der Erfüllung der vorbenannten Mindestkriterien erforderlich sind.
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Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt sodann für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber ihre grundsätzliche Eignung nachgewiesen haben. Zur Ermittlung der Punkte des jeweiligen im Vergabewettbewerb verbliebenen Bewerbers im Falle einer erforderlichen Auswahlentscheidung erfolgt die Bewertung anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen und den Angaben des Bewerbers zu dem objektiven Kriterium
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- "Referenzen über früher ausgeführte mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen".
Hierzu werden mithin die mit dem Formblatt I.4. einzureichenden mindestens zwei (2) Referenzen mit Bewertungspunkten versehen. Hierbei ist die inhaltliche Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte zum Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung maßgeblich. Für die Punktevergabe werden die Referenzen mithin danach beurteilt, in welchem Maße sie nach Art, Umfang und dem Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind.
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Die Bewertung richtet sich somit danach, ob die Referenz zeigt, dass der Bewerber unter Berücksichtigung der Ausführungen zur Vergleichbarkeit unter Ziff. 13 dieser Teilnahmebedingungen Erfahrungen hat, die für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen von
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- geringer (0 bis 2 Punkte),
- durchschnittlicher (3 bis 5 Punkte),
- besonderer (6 bis 8 Punkte) oder
- herausragender (9 bis 10 Punkte)
Bedeutung sind.
Im Rahmen dieser Bewertung der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand gilt, dass der Nachweis einer höheren Anzahl der unter Ziff. 13 dieser Teilnahmebedingungen dargestellten Erfahrungen des Bieters/Technologieaspekte auch zu einer besseren Bewertung der entsprechenden Referenz führt. Die Bewertung der Vergleichbarkeit der Referenzen erfolgt allein auf Basis der Angaben des Bewerbers im Formblatt "I.4 Referenzerklärung".
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen richtet sich nach den Anforderungen, wie diese unter Ziff. 13 dieser Teilnahmebedingungen dargelegt sind. Die zu vergebenden Punkte spiegeln dabei den vorstehenden und unter Ziff. 13 dieser Teilnahmebedingungen dargestellten Zielerfüllungsgrad bzw. Erwartungshorizont des Auftraggebers an die Vergleichbarkeit der Referenzen wider. Pro Referenz wird mithin die Punktzahl vergeben, die in Ihrer Eignungsbewertung zu der entsprechend formulierten Bewertung korrespondiert. Die Punktevergabe erfolgt in den vorstehend dargestellten Stufen. Eine weitere Differenzierung ist nicht vorgesehen.
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Insofern ist zu beachten, dass die Bewertung ausschließlich bis zur Maximalanzahl von zwei (2) vergleichbaren Referenzen erfolgt. Reicht der Bewerber darüberhinausgehende Referenzen ein, werden ausschließlich die besten zwei (2) Referenzen in die Bewertung einbezogen. Für jede eingereichte Referenz werden maximal 10 Punkte vergeben. Die je Referenz erreichten Punkte werden sodann bis zur Maximalanzahl der zu bewertenden Referenzen addiert, um auf diesem Weg eine Gesamtpunktzahl für die Bewertung des entsprechenden Teilnahmeantrags zu ermitteln. Mithin können für dieses Kriterium maximal 20 Punkte erreicht werden.
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Grundlegende Voraussetzung für die Wertung jeder Referenz ist die eigenverantwortliche Projektführerschaft in den durchgeführten Referenzprojekten ("lead"). Wenn der Bewerber nur Teilleistungen erbracht hat, ist dies nicht ausreichend i. S. der hier geforderten Referenzen. Zu diesem Zweck hat der Bewerber den Anteil der Eigenleistungen beim jeweiligen Referenzprojekt anzugeben. Von der Erbringung von Teilleistungen ist auszugehen, wenn der Anteil der Eigenleistungen unter 30 % liegt. In diesem Fall wird die entsprechende Referenz nicht gewertet.
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Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl der erreichbaren Maximalpunktzahl werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und übersteigt die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der benannten Eignungskriterien die Höchstzahl von fünf Bewerbern, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden gleich geeigneten Bewerbern durch Losentscheid.
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Für weitere Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziff. 17 der Teilnahmebedingungen verwiesen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 40 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6GSJ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angebotsabgabe und Nachforderung:
Der vollständige Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal unter zwingender Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden im Deutschen Vergabeportal kostenfrei bereitgestellt und sind über den Link unter Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung abrufbar.
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Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht oder nicht vollständig mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers fristgebunden nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist eingereicht, wird der betroffene Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6GSJ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 22894990 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.
Quelle: OJS 2023/S 127-404035 (2023-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist der Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von zwei Verpackungs- / Kuvertieranlagen für den Einzel- / Direktversand von ID-1- und ID-3-Dokumenten.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 247-778744
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 127-404035
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist der Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von zwei
Verpackungs- / Kuvertieranlagen für den Einzel- / Direktversand von ID-1- und ID-3-Dokumenten.
Die Bundesdruckerei beabsichtigt die Beschaffung von zwei Hybriden Anlagen für die Verpackung von ID-1-
und ID-3-Dokumenten vorbereitet für den Einzelversand. Die Anlagen sollen die verschiedenen Produkte (ID-1:
Kunststoffkarten und ID-3: Passbücher) und ihre Varianten vereinzeln, jeweils ein zugehöriges Anschreiben
drucken, Produkt und Anschreiben in den Versandträger (Kuvert oder Faltschachtel) verpacken und mit den
erforderlichen Frankierinformationen versehen.
Die Anlagen müssen die Nachverfolgbarkeit jedes Dokuments und korrekte Zuordnung aller Bestandteile einer
Sendung sicherstellen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-08 📅
Name: Otto Künnecke GmbH
Postort: Holzminden
Land: Deutschland 🇩🇪
Holzminden 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – Office for contract awarding (FP ECA)
Internetadresse: www.bundesdruckerei.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher
missachtet werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind“.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin, dort heißt es: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber. 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Quelle: OJS 2023/S 247-778744 (2023-12-20)