Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Lizenz der Bundesnetzagentur gemäß §6 Postgesetz
Die Lizenz gemäß § 6 Postgesetz der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) für die bundesweite Beförderung ist dem Angebot beizufü-gen.
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 200.000 EUR netto pro Jahr betragen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Referenzen bei Los 1 ist insgesamt nur gegeben, wenn diese Referenzen folgende Merkmale aufweisen:
• zwei Referenzen umfassen den Versand einer bundesweit zuzustellenden Zeitschrift / Broschüre
und
• drei Referenzen dauern zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist jeweils mindestens 12 Monate an.
Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Referenzen bei Los 2 ist insgesamt nur gegeben, wenn diese Referenzen folgende Merkmale aufweisen:
• drei Referenzen umfassen die bundesweite Zustellung
und
• drei Referenzen dauern zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist jeweils mindestens 12 Monate an.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Sofern Sie für beide Lose ein Angebot abgeben, ist die Referenzliste je Los einzureichen.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Nachweis Qualitätsmanagement
Geeignet sind nur Unternehmen, die ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten. Das entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Nachweis Umweltmanagement
Geeignet sind nur Unternehmen, die ein von ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z. B. DIN EN ISO 14001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten. Das entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Darstellung der logistischen Infrastruktur
Stellen Sie in einer selbst zu erstellenden Anlage dar, über welches bundesweite logistische Netzwerk (Transport-, Sortierzentralen o.ä.) Sie für die Ausführung des Auftrags verfügen. Geben Sie ferner an, über welche Transportmittel (PKW, LKW, Bahn, Flugzeuge etc.) Sie verfügen und zur Auftragserfüllung einzusetzen beabsichtigen. Erläutern Sie, wie Sie die Abholung der Sendungen organisieren und durchführen und wie die Sendungen während der gesamten Transportkette zwischen Absender- und Empfängerstelle vor unbefugtem Zugriff gesichert werden.