Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit und führt unter anderem ein Abwassermonitoring im Rahmen der Überwachung akuter respiratorischer Erreger (z.B. SARS-CoV2) durch. Hierbei werden regelmäßig Abwasserproben an verschiedenen Standorten in Bayern entnommen und sollen an die Untersuchungsstandorte des LGL gesendet werden. Gegenstand der Ausschreibung ist der regelmäßige Transport von an bayernweiten Standorten (Abholorte) entnommenen Abwasserproben zu zwei Untersuchungsstandorten des LGL (Oberschleißheim und Erlangen).
Auftragsbekanntmachung (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versanddienstleistung Abwassermonitoring
Referenznummer: 2026NAG000002
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit,...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit und führt unter anderem ein Abwassermonitoring im Rahmen der Überwachung akuter respiratorischer Erreger (z.B. SARS-CoV2) durch. Hierbei werden regelmäßig Abwasserproben an verschiedenen Standorten in Bayern entnommen und sollen an die Untersuchungsstandorte des LGL gesendet werden. Gegenstand der Ausschreibung ist der regelmäßige Transport von an bayernweiten Standorten (Abholorte) entnommenen Abwasserproben zu zwei Untersuchungsstandorten des LGL (Oberschleißheim und Erlangen).
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kurierdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit und führt unter anderem ein Abwassermonitoring im Rahmen der Überwachung akuter respiratorischer Erreger (z.B. SARS-CoV2) durch. Hierbei werden regelmäßig Abwasserproben an verschiedenen Standorten in Bayern entnommen und sollen an die Untersuchungsstandorte des LGL gesendet werden. Gegenstand der Ausschreibung ist der regelmäßige Transport von an bayernweiten Standorten (Abholorte) entnommenen Abwasserproben zu zwei Untersuchungsstandorten des LGL (Oberschleißheim und Erlangen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als geeignet sind Bieter(-gemeinschaften) zu betrachten, bei denen keine Ausschlussgründe nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen und die die zur Erfüllung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als geeignet sind Bieter(-gemeinschaften) zu betrachten, bei denen keine Ausschlussgründe nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen und die die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können.
1.1 Erfüllung der Mindestanforderungen aus der Leistungsausschreibung. Insbesondere zur Fahrzeugbeschaffenheit.
• Mindestens die Hälfte des vorhandenen Fuhrparks bzw. der für den Auftrag erforderlichen Fahrzeuge erfüllt die Anforderungen der EU-Abgasnorm Euro5 oder besser.
• Kein Fahrzeug ist schlechter als EU-Abgasnorm Euro3, jedoch höchstens ein Zehntel des Fuhrparks mit EU-Abgasnorm Euro3.
1.2 Darüber hinaus hat der Bieter sicherzustellen, dass die in der Leistungsbeschreibung benannten Standorte von seinen Fahrzeugen erreicht werden. Sie können sich zum Teil in Umweltzonen befinden, die möglicherweise bestimmte Fahrzeuge mit Umweltplaketten im Sinne 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von der dortigen Straßennutzung ausschließen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1.3 Eine ausreichende Versicherung ist nachzuweisen. Diese beträgt
- für Sachschäden mindestens 500.000 € je Schadensfall, kann aber auf 1.000.000 €...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.3 Eine ausreichende Versicherung ist nachzuweisen. Diese beträgt
- für Sachschäden mindestens 500.000 € je Schadensfall, kann aber auf 1.000.000 € insgesamt begrenzt werden.
- für Vermögensschäden mindestens 500.000 €.
Sollte zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen worden sein, so ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens vorzulegen, wonach im Zuschlagsfall die geforderte Versicherung abgeschlossen wird.