Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Nachweis der Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung gemäß § 8 VAG oder anderweitige, vergleichbare Nachweiserbringung
- Erklärung, dass die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der genannten Leistungen erfüllt werden
- Erklärung, dass während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung genannter Leistungen verfügt wird
- Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, weder rechtskräftig verurteilt worden ist noch gegen uns eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten;
- Erklärung, dass in den letzten drei Jahren nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (AEntG) oder wegen eines Verstoßes nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens 2.500,00 EUR belegt wurden und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG oder § 21 MiLoG begangen wurde;
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurden und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB oder Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
- Erklärung, dass für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
- Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden
- Erklärung, dass im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wird
- Erklärung, dass bei der Ausführung der öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde
- Erklärung, dass keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
- Erklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als den Ausschluss nicht wirksam beseitigt werden kann
- Erklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als den Ausschluss beseitigt werden kann
- Erklärung, dass keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
- Erklärung, dass in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten wurde und stets die erforderlichen Nachweise übermitteln werden können
- Erklärung, dass nicht versucht wurde, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
- Erklärung, dass nicht versucht wurde, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren hätten erlangt werden können
- Erklärung, dass weder fahrlässig noch vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt wurden oder versucht wurde, solche zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.