Vertrag gemäß §140a SGB V - FBREK Vertrag -
Der Vertrag gemäß § 140a SGB V über die Risikofeststellung, die interdisziplinäre Beratung, die genetische Untersuchung, das Intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm (IFNP) einschließlich der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und Information über Maßnahmen für Erkrankte und Nicht-Erkrankte mit familiärer Belastung für Brust- oder Eierstockkrebs und deren Angehörige (FBREK-Vertrag) soll zum 01.01.2025 umgesetzt werden. Ein Beitritt ist jederzeit möglich. Mit dem vdek bestehende FBREK-Verträge werden durch Abschluss eines FBREK-Open-House-Vertrages aufgehoben. FBREK - Verträge im Open-House- Verfahren vdek - 154 - 2022 gelten ab dem 31.12.2024 als beendet.
Deadline
Deadline 2026-12-31
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Geschichte der Beschaffung
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