Vertrag gemäß §140a SGB V - FBREK Vertrag -

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Der Vertrag gemäß § 140a SGB V über die Risikofeststellung, die interdisziplinäre Beratung, die genetische Untersuchung, das Intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm (IFNP) einschließlich der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und Information über Maßnahmen für Erkrankte und Nicht-Erkrankte mit familiärer Belastung für Brust- oder Eierstockkrebs und deren Angehörige (FBREK-Vertrag) soll zum 01.01.2025 umgesetzt werden. Ein Beitritt ist jederzeit möglich. Mit dem vdek bestehende FBREK-Verträge werden durch Abschluss eines FBREK-Open-House-Vertrages aufgehoben. FBREK - Verträge im Open-House- Verfahren vdek - 154 - 2022 gelten ab dem 31.12.2024 als beendet.

Deadline
Deadline 2026-12-31

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument