Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Hessen mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V und solchen Verbandmitteln, die gemäß der Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 als sonstige Produkte zur Wundbehandlung verordnungsfähig und nicht ausgeschlossen sind und damit unter die Übergangsregelung des § 31 Absatz 1a Satz 5 fallen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Ebenfalls ausgeschlossen sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG), Hilfsmittel nach § 33 SGB V, Lebensmittel im Sinne § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes, kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes und Stoffe oder Zubereitungen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruches angewendet werden. Der Leistungserbringer hat eine bedarfsgerechte, ausreichende zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung nach §§ 12 und 70 SGB V und § 135a SGB V sicherzustellen. Jede Versorgung muss insbesondere ausreichend und zweckmäßig erbracht werden und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Versichertenversorgung muss wirtschaftlich und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahren wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Beitritt zu diesem Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Interessierte Leistungserbringer können die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen wie folgt anfordern: Nutzen Sie dafür bitte folgenden Link: www.aok.de/gp/service/ansprechpartnersuche Die Kontaktaufnahme ist über folgende Auswahlschritte möglich: 1. Region: AOK Hessen 2. Berufsfeld: Apotheke/ -> Thema Abrechnung/ -> Verbandmittel-Vertrag Einzelverordnung Füllen Sie das dort hinterlegte Kontaktformular bitte vollständig aus und wählen den Kontaktweg-E-Mail. Die Vertragsunterlagen werden Ihnen anschließend übersandt. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder interessierte Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Für das Ausfüllen und Übersenden ist folgendes zu beachten: Wenn Sie dem Vertrag beitreten möchten, füllen Sie bitte unter §17 Abs. 1 des Vertrages das entsprechende Startdatum aus (frühestens 01.07.2025) und übersenden uns rechtzeitig die vollständig unterzeichneten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung per Post an die AOK Hessen, z.Hd. Barbara Bergs, 64520 Groß-Gerau. Senden Sie uns darüber hinaus gerne vorab eine digitale Version (Scan) an die E-Mail-Adresse Barbara.Bergs@he.aok.de. Wir senden Ihnen dann nach Prüfung der zu erfüllenden Teilnahmevoraussetzungen ein unterzeichnetes Exemplar zurück. Als Startdatum kann jeweils der 1. oder der 15. eines Monats gewählt werden. Eine Exklusivität bzw. ein Recht auf exklusive Versorgung auf Seiten des Leistungserbringers besteht nicht. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit zum 1. oder 15. eines jeden Monats und bis zum 30.06.2026 sowie zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

Deadline

Deadline 2026-06-29

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Hessen mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V und solchen Verbandmitteln, die gemäß der Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 als sonstige Produkte zur Wundbehandlung verordnungsfähig und nicht ausgeschlossen sind und damit unter die Übergangsregelung des § 31 Absatz 1a Satz 5 fallen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Ebenfalls ausgeschlossen sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG), Hilfsmittel nach § 33 SGB V, Lebensmittel im Sinne § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes, kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes und Stoffe oder Zubereitungen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruches angewendet werden. Der Leistungserbringer hat eine bedarfsgerechte, ausreichende zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung nach §§ 12 und 70 SGB V und § 135a SGB V sicherzustellen. Jede Versorgung muss insbesondere ausreichend und zweckmäßig erbracht werden und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Versichertenversorgung muss wirtschaftlich und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahren wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Beitritt zu diesem Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Interessierte Leistungserbringer können die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen wie folgt anfordern: Nutzen Sie dafür bitte folgenden Link: www.aok.de/gp/service/ansprechpartnersuche Die Kontaktaufnahme ist über folgende Auswahlschritte möglich: 1. Region: AOK Hessen 2. Berufsfeld: Apotheke/ -> Thema Abrechnung/ -> Verbandmittel-Vertrag Einzelverordnung Füllen Sie das dort hinterlegte Kontaktformular bitte vollständig aus und wählen den Kontaktweg-E-Mail. Die Vertragsunterlagen werden Ihnen anschließend übersandt. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder interessierte Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Für das Ausfüllen und Übersenden ist folgendes zu beachten: Wenn Sie dem Vertrag beitreten möchten, füllen Sie bitte unter §17 Abs. 1 des Vertrages das entsprechende Startdatum aus (frühestens 01.07.2025) und übersenden uns rechtzeitig die vollständig unterzeichneten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung per Post an die AOK Hessen, z.Hd. Barbara Bergs, 64520 Groß-Gerau. Senden Sie uns darüber hinaus gerne vorab eine digitale Version (Scan) an die E-Mail-Adresse Barbara.Bergs@he.aok.de. Wir senden Ihnen dann nach Prüfung der zu erfüllenden Teilnahmevoraussetzungen ein unterzeichnetes Exemplar zurück. Als Startdatum kann jeweils der 1. oder der 15. eines Monats gewählt werden. Eine Exklusivität bzw. ein Recht auf exklusive Versorgung auf Seiten des Leistungserbringers besteht nicht. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit zum 1. oder 15. eines jeden Monats und bis zum 30.06.2026 sowie zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Verbrauchsartikel 📦
Beschreibung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hessen
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-29 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-30 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-06-30 12:00:00 📅
Begründung der Verfahrenswahl:
Elektronische Einreichung der Interessenbekundung vorab an Barbara.Bergs@aok.he.de sowie in zweifacher Ausfertigung postalisch an AOK Hessen, 64520 Groß-Gerau

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Nationale Registrierungsnummer: DE114110216
Postanschrift: AOK Hessen
Postleitzahl: 64520
Postort: Groß-Gerau
Region: Groß-Gerau 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: z. Hd. Barbara Bergs
E-Mail: barbara.bergs@he.aok.de 📧
Telefon: 06196 4069708 📞
URL: http://www.aok.de/hessen/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Schutz besonders sensibler Informationen
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 067-218995 (2025-04-03)