Vertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld schreibt das Abschleppen, Unterbringen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen vom 01.11.2026 bis 31.10.2028 plus optionale Verlängerungen von 2 x 12 Monaten aus. Der anliegende Vertrag wird mit dem Bestbieter geschlossen. Sämtliche in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertrag genannten Anforderungen und Maßnahmen sind von dem Auftragsnehmer (AN) zu erfüllen. Die Leistungsbeschreibung wird Bestandteil des Vertrages.
DeadlineDeadline 2026-09-22
Wer? Wie? Wo?- • Detmold › Bielefeld, Kreisfreie Stadt
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Münster › Münster, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-08-20 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Stadt: Bielefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2030-10-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-14 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/B
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Postleitzahl: 33602
Postort: Bielefeld
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: susanne.bahr@bielefeld.de 📧
Telefon: +49 521512058 📞
Fax: +49 521513350 📠
URL: https://www.bielefeld.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.bielefeld.de/bekanntmachungen/ausschreibungen 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDDYYNL11MY/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDDYYNL11MY 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDDYYNL11MY 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514113094 📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 161-579643 (2026-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen
Referenznummer:
ZVS 2026 0292
Kurze Beschreibung:
Das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld schreibt das Abschleppen, Unterbringen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen vom 01.11.2026 bis 31.10.2028 plus optionale Verlängerungen von 2 x 12 Monaten aus. Der anliegende Vertrag wird mit dem Bestbieter geschlossen. Sämtliche in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertrag genannten Anforderungen und Maßnahmen sind von dem Auftragsnehmer (AN) zu erfüllen. Die Leistungsbeschreibung wird Bestandteil des Vertrages.
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Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
ZVS 2026 0292
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
2. Auftragsmenge und Ausführungszeiten
2.1 Zugelassene Fahrzeuge
Es werden jährlich ca. 1580 Fahrzeuge abgeschleppt bzw. umgesetzt, darunter ca. 30 LKW. Hinzu kommen ca. 880 Leerfahrten.
Die überwiegende Zahl der Abschleppvorgänge fand in der Vergangenheit im Stadtbezirk Mitte statt.
Abschleppaktionen sind an allen Tagen und zu allen Zeiten möglich, überwiegend erfolgen sie in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 23.00 Uhr, im Sommer an Freitagen und Samstagen bis 02.00 Uhr. An Markttagen je nach Marktplatz ab 05.00 Uhr. Größere geplante Aktionen, besonders nachts und an Wochenenden werden dem AN vorher bekannt gegeben.
Der AN ist verpflichtet, Aufträge für das Abschleppen zugelassener Fahrzeuge unverzüg-lich (Eintreffen am Einsatzort spätestens 45 Minuten nach Auftragserteilung) auszuführen. Der AN muss deshalb telefonisch ständig erreichbar sein.
2.2 Nicht mehr zugelassen Fahrzeuge
Es werden jährlich ca. 60 nicht mehr zugelassene Fahrzeuge, verteilt über das ganze Stadtgebiet, abgeschleppt. Bei den Fahrzeugen handelt es sich überwiegend um PKW, in Einzelfällen um Wohnwagen, Anhänger, Kleintransporter u. ä.
Die Aufträge werden nahezu ausschließlich während der üblichen Bürozeiten der Stadt-verwaltung erteilt.
Die Fahrzeuge werden oft (rd. 50 %) nicht von den Berechtigten abgeholt und müssen nach Ablauf einer Frist von ca. 6 Wochen verwertet bzw. verschrottet werden.
Abschleppaufträge für nicht mehr zugelassene Fahrzeuge sind binnen 24 Stunden nach Auftragserteilung auszuführen, es sei denn, bei der Auftragserteilung wird im Einzelfall eine kürzere Frist vorgegeben.
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#Besonders auch geeignet für:other-sme#
3. Fuhrpark und Geräte
Der AN muss über einen ausreichend Fuhrpark zur Ausführung der Auftragsleistung verfügen.
Dieser Fuhrpark muss mindestens zwei Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge) mit einer Nutzlast von 3,5 t Minimum vorhalten, von denen mindestens eins zum Abschleppen von Hochvoltfahrzeugen geeignet ist und eins als Abschlepp- und Bergungsfahrzeug mit einer Nutzlast von mehr als 3,5 t zum Abschleppen von LKWs .
Diese Fahrzeuge müssen auch die beschädigungsfreie Sicherstellung und Bergung von Fahrzeugen mit Rädern bis zu einer Breite von 300 mm, blockierten Rädern sowie schweren Zweirädern ermöglichen.
Zudem muss wenigstens ein Brillenfahrzeug mit einer maximalen Höhe von 1,90 Metern vorhanden sein.
Die Fahrzeuge müssen sich stets optisch und technisch in einwandfreiem, den rechtlichen Vorschriften entsprechendem Zustand befinden. Das von dem AN verwendete Gerät muss dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen. Insbesondere müssen alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 6 zugeordnet sein.
4. Mitarbeiter / Fahrpersonal
Der AN und seine Angestellten, die mit Tätigkeiten für die Stadt Bielefeld betraut werden, müssen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Abwicklung und handwerklichen Bewältigung von Abschlepp- und Bergungsvorgängen und der Sicherstellung und Pflege aller abzuschleppenden Fahrzeugen besitzen.
Dazu gehören auch die erforderlichen Qualifikationen zum Abschleppen sog. Hochvolt-fahrzeugen.
Der AN trägt die volle Verantwortung für das von ihm eingesetzte Fahrpersonal. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass nur Personen eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Der AN darf Fahrerinnen bzw. Fahrer nicht einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen deren Eignung, Zuverlässigkeit oder Fahrtüchtigkeit sprechen.
Weiterhin müssen der AN und seine o.g. Angestellten die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen.
5. Sicherstellungsgelände
Der AN muss über ein Sicherstellungsgelände zur Aufbewahrung der abgeschleppten Fahrzeuge verfügen.
Das Sicherstellungsgelände muss sich innerhalb der Stadt Bielefeld befinden und insbesondere mit dem öffentlichen Personennahverkehr gut (ca. 500 m von der nächsten Haltestelle) erreichbar sein.
Es muss für Ortsfremde leicht erkennbar (Beleuchtung, Hinweisschilder) und ausreichend ausgeleuchtet sein und Platz für mindestens 15 Fahrzeuge bis 3,5 t bieten. Die Fahrzeuge müssen dort derart gesichert verwahrt werden, dass unberechtigtes Entfernen ausgeschlossen ist, ebenso Beschädigungen durch Dritte. Ggf. nicht ausreichende Sicherheitsvorkehrungen sind vor Vertragsbeginn zu Lasten des AN zu ergänzen.
Ist noch kein Gelände vorhanden, ist nachzuweisen, dass mit Vertragsbeginn ein Gelände, das die o. g. Voraussetzungen erfüllt, zur Verfügung steht.
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Das von dem AN verwendete Gerät muss dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen. Insbesondere müssen alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 6 zugeordnet sein.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Stadt: Bielefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2030-10-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag beginnt zum 01.11.2026 und läuft mindestens bis zum 31.10.2028 mit einer Verlängerungsoptionen von 2 x 12 Monaten.
Er verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate bis zum 31.10.2029 bzw. 31.10.2030, wenn nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 9 Monaten zum 31.10.2028 bzw. 31.10.2029 gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-14 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV)
Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) vorliegen. Eine entsprechen-de Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden.
Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeits-bescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
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Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V.m VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.1.2 Zuschlagsverbot für Ausschreibungen nach VGV
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintrag im Berufs-oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.2.1 Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschrif-ten des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
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Betriebs-/Firmenbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.4.1 Betriebsbeschreibung (hilfsweise sh. Anlage B zum Angebot)
Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungs-fähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.4.2 Referenz (hilfsweise sh. Anlage B zum Angebot)
Der Bieter muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, zu benennen.
Vergleichbar sind Abschleppmaßnahmen in Art und Umfang für kommunale Auftraggeber (o.ä.) mit einem jährlichen Auftragsvolumen von mindestens 80% der ausgeschriebenen Leistung.
Die Referenz muss Angaben
- zum Auftraggeber einschl. Anschrift, Name des jeweiligen Ansprechpartners, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- über die ausgeführten Leistungen und
- einen Vermerk über die Dauer der Leistungserbringung enthalten.
Die Referenz soll dem Angebot beigefüg werden.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft wer-den kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
2.2.2 Erlaubnis für den Güterkraftverkehr
Der AN benötigt die Erlaubnis für den GüKG (§ 3 Abs. 1 GüKG), welche spätestens von Auftragsbeginn für die Vertragserfüllung zur Verfügung zu stehen hat. Der Nachweis ist vor Auftragsbeginn vorzulegen.
2.2.3 Zulassungsbescheinigung Teil I der Abschleppfahrzeuge
Für die zum Einsatz vorgesehenen Abschleppfahrzeuge muss eine Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegen. Der Nachweis ist vor Auftragsbeginn vorzulegen.
Die noch anzuschaffenden Fahrzeuge müssen (soweit zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt) benannt werden und dann zum Vertragsbeginn mit Zulassungsbescheinigung Teil I zur Verfügung stehen.
2.3 Versicherungen
Es müssen Haftpflicht-/Haftungsversicherungen, Betriebshaftpflicht u. Kfz-Transportversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegen, die die Stadt Bielefeld von jeglichen Ansprüchen aus den Abschleppvorgängen freistellen. Soweit im Schadenfall eine Versicherung nicht für den Schaden eintritt, kommt der AN dafür auf
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Nationale Registrierungsnummer:
05711-31001-60
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Postleitzahl: 33602
Postort: Bielefeld
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: susanne.bahr@bielefeld.de 📧
Telefon: +49 521512058 📞
Fax: +49 521513350 📠
URL: https://www.bielefeld.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.bielefeld.de/bekanntmachungen/ausschreibungen 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDDYYNL11MY/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDDYYNL11MY 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDDYYNL11MY 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDDYYNL11MY#
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer:
05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514113094 📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 161-579643 (2026-08-20)
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