Vertrag zur Übertragung der Pflicht zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vertrag zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte
KME-VA-2023.10.39.41692
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Veterinärwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Vertrag zur Übertragung der Pflicht zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von...”
Kurze Beschreibung
Vertrag zur Übertragung der Pflicht zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 092 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Mettmann🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Kreis Mettmann beabsichtigt die Übertragung der Beseitigungspflicht für die im Kreis anfallenden tierischen Nebenprodukte ab dem 01.01.2024 für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Kreis Mettmann beabsichtigt die Übertragung der Beseitigungspflicht für die im Kreis anfallenden tierischen Nebenprodukte ab dem 01.01.2024 für die Dauer von zwei Jahren auf einen Dritten zu übertragen. Es besteht die Option auf eine zweimalige Verlängerung um jeweils zwei Jahre.
Die Beseitigungspflicht erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Kreises Mettmann. Die Einwohnerzahl (Stand 31.12.2021) beträgt 484.411 Einwohner. Die Fläche (Stand 31.12.2015) beträgt 407,22 qkm. Dies ergibt somit 1.189,6 Einwohner je qkm.
Die beliehene Person muss über ausreichend Kapazitäten verfügen, um eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der genannten Pflichten zu gewähren. Die Grundlage für die Beurteilung der Kapazitäten bilden die in Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis aufgeführten Daten. Dementsprechende Angaben und Nachweise sind erforderlich. Auf die beigefügte Bietererklärung wird insofern verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 092 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das Optionsrecht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern ((längstens also bis zum 31.12.2029),”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Führungszeugnis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnis,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Führungszeugnis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnis, Belegart 0 (=Quittung)
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eine Kopie der Haftpflichtversicherung gem. § 6 des Vertrages
- Zulassungsbescheide (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Zulassungsbescheide auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 vom 21.10.2009 (früher auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 vom 03.10.2009) und Angaben zur Gesamtkapazität der betroffenen Anlagen, zu Freikapazitäten für die Verarbeitung und Beseitigung der tierischen Nebenprodukte
- Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bestätigung der örtlichen Gewerbestelle (= Kopie der Gewerbeanmeldung)
- 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-17
10:00 📅
“1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die...”
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt.
5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.
6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.
8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.
9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y1CN5ADCV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1.Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen,
vermutete Rechtsverstöße
1.1Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1.Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen,
vermutete Rechtsverstöße
1.1Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3 Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte ge-rügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 203-639341 (2023-10-17)