Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen (Kopie) sind mit dem Angebot einzureichen:
Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern (Kopie nicht älter als 6 Monate):
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Sozialversicherungsträger/s (Krankenkasse/n),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Minijobzentrale (nur bei Einsatz von solchen Arbeitskräften),
Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
- 2.000.000 EUR für Personenschäden
- 1.000.000 EUR für die einzelne Person
- 1.000.000 EUR pauschal für Sachschäden
- 500.000 EUR für reine Vermögensschäden und Vermögensschäden
bei Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes
- 500.000 EUR für Abhandenkommen bewachter Sachen
- 500.000 EUR für Abhandenkommen überlassener Schlüssel
- 100.000 EUR für Tätigkeitsschäden
bzw. Erklärung des Bieters, dass er die vorgegebenen Versicherungssummen im Auftragsfall absichern wird - Der Versicherungsnachweis ist im Auftragsfall innerhalb von 4 Wochen vorzulegen.
Zu Vertragsbeginn und einmal jährlich zum 01.07. weist der Auftragnehmer dem AG durch eine entsprechende Versicherungsbestätigung seine Versicherung nach.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Änderungen des Versicherungsvertrages, soweit sie sich auf den hier versicherten Gegenstand auswirken können, der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen. Eine Unterschreitung der mitgeteilten Mindestanforderungen der Versicherung ist unzulässig.
Bedingungen für die Ausführung des Vertrages:
- Erklärung zu den Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB
- Es wird mindestens das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz gezahlt. Sollte der Tariflohn innerhalb der Vertragslaufzeit höher sein als das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, ist jeweils der höhere Tariflohn zu zahlen.
Für die geforderten Nachweise kann auch das beiliegende Formular "Eigenerklärung" beigefügt werden.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind.
Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden aufgefordert die Eigenerklärungen innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist mittels Bescheinigungen (max. sechs Monate alt) nachzuweisen.