Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(8) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU)
(9) Eigenerklärung über Unteraufträge /Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU) (sofern einschlägig). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. (sofern einschlägig)
(10)Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich Eignungsleihe (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (Formular 4.4 EU).
(11) Mindestens eine unternehmensbezogene geeignete abgeschlossene oder noch laufende Referenz aus den letzten 5 Jahren (beginnend ab Angebotsfrist), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar ist: Vergleichbar ist die Verwertung von Bioabfällen.
Dabei sind folgende Angaben zu machen:
Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum
- Auftragswert netto ca.
- Beschreibung der Leistung
- Auftraggeber
- Ggf. Ansprechpartner/Abteilung des Auftraggebers
- Vorgangsnummer
(12) Erklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12 EU)
(13) Erklärung vorgesehene Verwertungsanlage/n (Formular 4.13A)
(14) Erklärung vorgesehene Verwertungsverfahren (Formular 4.13B)
(15) Angaben und Nachweise zu der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n)
(16) Eigenerklärung Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb (Formular 4.14)
(17) ggf. Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden
(18) ggf. Vorlage von Auftragsgeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen.