Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung gemischter Bau und Abbruchabfälle (ASN 17 09 04)
71.3.903.23
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung: Verwertung gemischter Bau und Abbruchabfälle (ASN 17 09 04)
1️⃣
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel Daimlerstraße 2 24109 Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“Verwertung der im Kieler Stadtgebiet anfallenden gemischten Bau- und Abbruchabfällen (17 09 04)
Es fallen beim Auftraggeber Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel...”
Beschreibung der Beschaffung
Verwertung der im Kieler Stadtgebiet anfallenden gemischten Bau- und Abbruchabfällen (17 09 04)
Es fallen beim Auftraggeber Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) derzeit jährlich ca. 950 Mg gemischte Bau- und Abbruchabfälle zur Verwertung an. Die Verwertung der vorgenannten Abfälle soll im Wege eines Rahmenvertrages vergeben werden. Die Abfälle werden sowohl auf
den Wertstoffhöfen in Großcontainern gesammelt als auch über die Großcontainerabfuhr bei
Kunden des Auftraggebers abgeholt. Die Masse von 950 Mg/a sind Erfahrungswerte, die aus
den Daten der letzten vier Jahren ermittelt wurden.
Für die Vertragslaufzeit von 18 Monaten (01.07.2023 bis 31.12.2024) ergibt sich nach Rundung eine Menge von 1.500 Mg. Bei der vorgenannten Menge handelt es sich um die Höchstmenge im Rahmen des Vergabeverfahrens. Der Rahmenvertrag endet mit dem Erreichen der
zuvor genannten Höchstmenge.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Der Auftragnehmer wird als Beauftragter Dritter gemäß § 22 KrWG tätig. Die Leistungen können nur an einen nach § 56 KrWG für die zu erbringenden Leistungen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb vergeben werden. Das Unternehmen muss die Zertifizierung für die in diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen und die entsprechenden Abfallschlüsselnummern auf Anforderung nachweisen und sich verpflichten, diese während des gesamten
Vertragszeitraumes aufrechtzuerhalten. Gleiches gilt für mögliche Nachunternehmer.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer wird als Beauftragter Dritter gemäß § 22 KrWG tätig. Die Leistungen können nur an einen nach § 56 KrWG für die zu erbringenden Leistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer wird als Beauftragter Dritter gemäß § 22 KrWG tätig. Die Leistungen können nur an einen nach § 56 KrWG für die zu erbringenden Leistungen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb vergeben werden. Das Unternehmen muss die Zertifizierung für die in diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen und die entsprechenden Abfallschlüsselnummern auf Anforderung nachweisen und sich verpflichten, diese während des gesamten
Vertragszeitraumes aufrechtzuerhalten. Gleiches gilt für mögliche Nachunternehmer.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-23
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-23
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
“Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher...”
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 11.05.2023 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CY1YX0QZEV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Verwertung der im Kieler Stadtgebiet anfallenden gemischten Bau- und Abbruchabfällen (17 09 04)
Es fallen beim Auftraggeber Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel...”
Beschreibung der Beschaffung
Verwertung der im Kieler Stadtgebiet anfallenden gemischten Bau- und Abbruchabfällen (17 09 04)
Es fallen beim Auftraggeber Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) derzeit jährlich ca. 950 Mg gemischte
Bau- und Abbruchabfälle zur Verwertung an. Die Verwertung der vorgenannten Abfälle soll im Wege eines
Rahmenvertrages vergeben werden. Die Abfälle werden sowohl auf
den Wertstoffhöfen in Großcontainern gesammelt als auch über die Großcontainerabfuhr bei
Kunden des Auftraggebers abgeholt. Die Masse von 950 Mg/a sind Erfahrungswerte, die aus
den Daten der letzten vier Jahren ermittelt wurden.
Für die Vertragslaufzeit von 18 Monaten (01.07.2023 bis 31.12.2024) ergibt sich nach Rundung eine
Menge von 1.500 Mg. Bei der vorgenannten Menge handelt es sich um die Höchstmenge im Rahmen des
Vergabeverfahrens. Der Rahmenvertrag endet mit dem Erreichen der
zuvor genannten Höchstmenge.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 079-234502
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Otto Dörner GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.