Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung und Vermarktung von sortiertem Altpapier (PPK)
D-EBA-2023-25
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung: Verwertung und Vermarktung von sortiertem Papier, Pappe, Katonage (Altpapier)
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Mischpapier
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Rhein-Pfalz-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Abholort Sortieranlage der Jakob Becker Entsorgungs-GmbH, Mühlweg 10, 67105 Schifferstadt und Verwertungsanlagen des AN”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Abfallwirtschaft im Rhein-Pfalz-Kreis ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) zuständig.
Dieses Los betriftt die
Verwertung/Vermarktung des PPK...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Abfallwirtschaft im Rhein-Pfalz-Kreis ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) zuständig.
Dieses Los betriftt die
Verwertung/Vermarktung des PPK Sorte 1.02 (Mischpapier) ca. 800 Mg/a
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Deinking
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Abfallwirtschaft im Rhein-Pfalz-Kreis ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) zuständig.
Dieses Los betriftt die
Verwertung/Vermarktung des PPK...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Abfallwirtschaft im Rhein-Pfalz-Kreis ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) zuständig.
Dieses Los betriftt die
Verwertung/Vermarktung des PPK Sorte 1.11 (Deinkingware) ca. 5.300 Mg/a
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kaufhausaltpapier
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Abfallwirtschaft im Rhein-Pfalz-Kreis ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) zuständig.
Dieses Los betriftt die
Verwertung/Vermarktung des PPK...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Abfallwirtschaft im Rhein-Pfalz-Kreis ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) zuständig.
Dieses Los betriftt die
Verwertung/Vermarktung des PPK Sorte 1.04 (Kaufhausaltpapier), ca. 3.500 Mg/a
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die jeweils letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden:
https://cloud.rpkinfo.de/index.php/s/LELN9c8GZ7ZTDr2
Passwort: Eignung123
Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate - gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu vorangehenden Satz (vgl. BB Los 1-3 Nr. 13.6 Buchstabe b) kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre - zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe - mit einer Verwertungsmenge von mindestens 5.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden:
https://cloud.rpkinfo.de/index.php/s/LELN9c8GZ7ZTDr2
Passwort: Eignung123
Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenzprojekts weniger als 5.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit) Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das Jahr 2022. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit)
Zur Eignungsleihe und Präqualifikation siehe Nr. II.1.2.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben , dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Die Anlage 1.4 steht zum Download zur Verfügung:
https://cloud.rpkinfo.de/index.php/s/LELN9c8GZ7ZTDr2
Passwort: Eignung123
2)a) Erklärung zur Einhaltung der Bedingungen des Landestariftreuegesetz LTTG (Datei "Anlage 2.1 Mustererklärung LTTG.docx")
Die Erklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
2)b) Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.
Die Erklärungen zu 2)a) und 2)b) stehen ebenfalls in der bereits benannten cloud zum Download zur Verfügung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-30
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten...”
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Zur Angebotswertung: Von einer Einzellosvergabe wird dann abgesehen, wenn der Bieter einen Mehrpreis (als Preiszulage, anzugeben im Angebotsschreiben des jeweiligen Loses) im Fall der Vergabe mehrerer Lose an ihn vorsieht und sich hierdurch über alle Lose betrachtet der höchste Wertungspreis errechnet. Vorranging vor der Einzellosvergabe ist damit der höchste Wertungspreis, wie er sich auf Basis der Mengen im jeweiligen LV errechnet. Damit kann es sein, dass ein Angebot, das in der Einzellosbetrachtung den höchsten Preis bietet, keinen Zuschlag erhält, sondern das losübergreifende Angebot, für das sich in Summe über alle Lose der höchste Wertungspreis errechnet. Zeile 9 der Excel-Tabelle wirft den Bruttopreis über die Vertragslaufzeit aus. Im Fall von Zulagen wird diese dem EP der Pos. 1 zugeschlagen; in diesem Fall wirft Zeile 9 dann den Wertungspreis aus.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131 / 16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131 / 16 / 16-2113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Adresse der Vergabekammer, Telefon und Faxnummer usw. sind dieser Veröffentlichung unter VI 4.1 und dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 190-594321 (2023-09-28)