Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Mit dem Angebot vorzulegen
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen wird,
— Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Nennung des Auftraggebers und des Anspruchspartners (mit Tel.),
— Beschreibung des Leistungsumfangs,
— Auftragssumme (netto),
— Ausführungszeitraum,
— Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/ Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Alternativ kann auch ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage vorgelegt werden, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden PPK-Fraktionen hervorgehen.
— Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 1 Mio. EUR für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen,
— Beschreibung des voraussichtlichen Verwertungsweges der PPK-Abfälle. Bei den Angaben zu Verwertungs- und Sortieranlagen muss es sich nur um die Angabe einer Anlage handeln, die während der Vertragslaufzeit genutzt werden kann, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung möglich ist.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen, Vorlage von Bereitschaftserklärungen zur Abfallannahme von den Betreibern der benannten Anlagen,
— Auskünfte zur Genehmigung der Verwertungsanlage,
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
— Angabe der zur Verwertung angenommenen Altpapier-Mengen der letzten drei Jahre,
— Vorlage einer Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers bei Zwischenhändlern sowie Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Verwertungsweg für die erfasste Menge vorsehen zu wollen,
— Nachweis zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn,
— Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung,
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).