Verwertung von Baustellenabfall aus dem Landkreis Rostock einschließlich Bereitstellung und Transport von Abrollcontainern

Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Bereitstellung von Abfallcontainern 30 - 35 m³ zur Aufnahme von Baustellenabfall (ASN 17 09 04) auf Wertstoffhöfen im Landkreis Rostock, Transport und Verwertung dieser Abfälle (ca. 1823 t/a in den Jahr 2024 und 2025) in drei Gebietslosen.

Deadline

Deadline 2026-10-05

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Baustellenabfall aus dem Landkreis Rostock einschließlich Bereitstellung und Transport von Abrollcontainern
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Abfallcontainern 30 - 35 m³ zur Aufnahme von Baustellenabfall (ASN 17 09 04) auf Wertstoffhöfen im Landkreis Rostock, Transport und Verwertung dieser Abfälle (ca. 1823 t/a in den Jahr 2024 und 2025) in drei Gebietslosen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 7011-2026-SF-02
Titel: Verwertung von Baustellenabfall (ASN 17 09 04) einschließlich Bereitstellung, Abholung und Transport von Abrollcontainern aus den Wertstoffhöfen Bad Doberan, Neubukow und Rühn
Beschreibung der Beschaffung:
Verwertung von Baustellenabfall (ASN 17 09 04) einschließlich Bereitstellung und Transport von Abrollcontainern aus den Wertstoffhöfen Bad Doberan, Neubukow und Rühn mit einem Mengenkorridor von 610 - 920 t/a, lückenlose Bereitstellung von 4 Containern (durchschnittliche Leistungszahlen 2024 - 2025: 173 Abfuhren/a, erfasste Baustellenabfallmenge 766 t/a)
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Angabe nach § 122 Absatz 4 Satz 4 GWB: Die Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise sind in den Vergabeunterlagen https://www.subreport.de/E46494578 in Kapitel II. 3 aufgeführt.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ordnungsgemäße Erfassung und Verwertung der Baustellabfälle
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Aufstellung und Abholung der Abrollcontainer Wertstoffhöfe Bad Doberan, Neubukow und Rühn, Transport und Zuführung zur vom Auftraggeber zu benennenden Behandlungsanlage bzw. Übergabestelle.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Landkreis Rostock 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich höchstens zweimal um jeweils zwei Jahre, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens acht Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (d.h. bis spätestens zum 30.04.2028 zum 31.12.2028 oder bis spätestens 30.04.2030 zum 31.12.2030) schriftlich gekündigt wird.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Prognostizierte Kosten gem. Vergabeunterlagen Kapitel II Nr. 5 Preisnachlässe für den Fall der Zuschlagserteilung auf mehrere Lose (Kombinationsrabatte) können in einer Anlage mit dem Angebot unterbreitet werden. Ein für eine Loskombination angebotene Preisnachlass wird bei der Angebotswertung nur berücksichtigt, wenn das Angebot des betreffenden Bieters unter Berücksichtigung des angebotenen Preisnachlasses in jedem einzelnen von der Loskombination erfassten Los das jeweils wirtschaftlichste Angebot darstellt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 7011-2026-SF-02
Titel: Verwertung von Baustellenabfall (ASN 17 09 04) einschließlich Bereitstellung und Transport von Abrollcontainern aus den Wertstoffhöfen Gnoien, Laage und Pastow
Beschreibung der Beschaffung:
Verwertung von Baustellenabfall (ASN 17 09 04) einschließlich Bereitstellung und Transport von Abrollcontainern aus den Wertstoffhöfen Gnoien, Laage und Pastow mit einem Mengenkorridor von 460 – 690 t/a, lückenlose Bereitstellung von 4 Containern (durchschnittliche Leistungszahlen 2024 - 2025: 149 Abfuhren/a, erfasste Baustellenabfallmenge 574 t/a)
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Aufstellung und Abholung der Abrollcontainer Wertstoffhöfe Gnoien, Laage und Pastow, Transport und Zuführung zur vom Auftraggeber zu benennenden Behandlungsanlage bzw. Übergabestelle.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003 7011-2026-SF-02
Titel: Verwertung von Baustellenabfall (ASN 17 09 04) einschließlich Bereitstellung und Transport von Abrollcontainern aus den Wertstoffhöfen Güstrow, Krakow am See, Schwaan und Teterow
Beschreibung der Beschaffung:
Verwertung von Baustellenabfall (ASN 17 09 04) einschließlich Bereitstellung und Transport von Abrollcontainern aus den Wertstoffhöfen Güstrow, Krakow am See, Schwaan und Teterow mit einem Mengenkorridor von 390 – 580 t/a, lückenlose Bereitstellung von 4 Containern (durchschnittliche Leistungszahlen 2024 - 2025: 131 Abfuhren/a, erfasste Baustellenabfallmenge 486 t/a)
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Aufstellung und Abholung der Abrollcontainer Wertstoffhöfe Güstrow, Krakow am See, Schwaan und Teterow, Transport und Zuführung zur vom Auftraggeber zu benennenden Behandlungsanlage bzw. Übergabestelle.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-05 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber festzulegenden, angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 13072 000-K70041
Postanschrift: An der Schanze 9
Postleitzahl: 18273
Postort: Güstrow
Region: Landkreis Rostock 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: service@abfall-lro.de 📧
Telefon: +49 384375570390 📞
URL: https://www.abfall-lro.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E46494578 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E46494578 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 385588-15164 📞
Fax: +49 385588485-15817 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 169-602966 (2026-08-31)