Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Erding mit folgendem Leistungsbild: • Übernahme der organischen Abfälle aus dem Landkreis Erding an einer Übernahme- bzw. Annahmestelle (ca.12.500 Mg/a) • ggf. Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für organische Abfälle innerhalb der Landkreisgrenzen • ggf. Umladung und Transport der übernommenen organischen Abfälle zu einer Verwertungseinrichtung des Auftragnehmers • Vorbereitung zur Verwertung sowie Verwertung der organischen Abfälle aus dem Landkreises Erding (ca.12.500 Mg/a) • Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen • Im Zuge der Verwertung Aussortierung von Störstoffen einschließlich einer Verwertung dieser Störstoffe und der hierfür ggf. erforderlichen Transporte • Ggf. Vermarktung des marktgängigen Outputs (v.a. Fertigkomposte)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Erding
mit folgendem Leistungsbild:
• Übernahme der organischen Abfälle aus dem Landkreis Erding an einer Übernahme- bzw. Annahmestelle (ca.12.500 Mg/a)
• ggf. Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für organische Abfälle innerhalb der Landkreisgrenzen
• ggf. Umladung und Transport der übernommenen organischen Abfälle zu einer Verwertungseinrichtung des Auftragnehmers
• Vorbereitung zur Verwertung sowie Verwertung der organischen Abfälle aus dem Landkreises Erding (ca.12.500 Mg/a)
• Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen
• Im Zuge der Verwertung Aussortierung von Störstoffen einschließlich einer Verwertung dieser Störstoffe und der hierfür ggf. erforderlichen Transporte
• Ggf. Vermarktung des marktgängigen Outputs (v.a. Fertigkomposte)
• Übernahme der organischen Abfälle aus dem Landkreis Erding an einer Übernahme- bzw. Annahmestelle (ca.12.500 Mg/a)
• ggf. Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für organische Abfälle innerhalb der Landkreisgrenzen
• ggf. Umladung und Transport der übernommenen organischen Abfälle zu einer Verwertungseinrichtung des Auftragnehmers
• Vorbereitung zur Verwertung sowie Verwertung der organischen Abfälle aus dem Landkreises Erding (ca.12.500 Mg/a)
• Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen
• Im Zuge der Verwertung Aussortierung von Störstoffen einschließlich einer Verwertung dieser Störstoffe und der hierfür ggf. erforderlichen Transporte
• Ggf. Vermarktung des marktgängigen Outputs (v.a. Fertigkomposte)
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-07 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 070-210746
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Weiteres siehe Vergabeunterlagen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Erding
mit folgendem Leistungsbild:
• Übernahme der organischen Abfälle aus dem Landkreis Erding an einer Übernahme- bzw. Annahmestelle (ca.12.500 Mg/a)
• ggf. Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für organische Abfälle innerhalb der Landkreisgrenzen
• ggf. Umladung und Transport der übernommenen organischen Abfälle zu einer Verwertungseinrichtung des Auftragnehmers
• Vorbereitung zur Verwertung sowie Verwertung der organischen Abfälle aus dem Landkreises Erding (ca.12.500 Mg/a)
• Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen
• Im Zuge der Verwertung Aussortierung von Störstoffen einschließlich einer Verwertung dieser Störstoffe und der hierfür ggf. erforderlichen Transporte
• Ggf. Vermarktung des marktgängigen Outputs (v.a. Fertigkomposte)
Der Landkreis Erding beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur Verwertung von Bioabfall ab dem 1.1.2024 für eine Dauer von zunächst 5 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist zuerfüllen:
Die angegebenen Mengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Vertragsbedingungen, Ziffer 9.1.7 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die angegebenen Mengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Vertragsbedingungen, Ziffer 9.1.7 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens achtzehn Monate vor seinem Ablauf kündigt, verlängert sich die Laufzeit „automatisch“ um jeweils ein Jahr. Maximal kann der Vertrag drei Mal je um ein Jahr verlängert werden, läuft also maximal bis zum 31.12.2031.
Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens achtzehn Monate vor seinem Ablauf kündigt, verlängert sich die Laufzeit „automatisch“ um jeweils ein Jahr. Maximal kann der Vertrag drei Mal je um ein Jahr verlängert werden, läuft also maximal bis zum 31.12.2031.
Zusätzliche Informationen: Weiteres siehe Vergabeunterlagen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Erding
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters über den Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 vom 09.04.2022 (siehe Formblatt L 127)
Mindeststandards:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe L124).
- Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000,00 EUR für Vermögensschäden oder 3.500.000,00 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden - bei jeweils 2-facher Maximierung pro Jahr - sowie 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L F01).
- Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000,00 EUR für Vermögensschäden oder 3.500.000,00 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden - bei jeweils 2-facher Maximierung pro Jahr - sowie 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L F01).
- Erklärung des Bieter, dass er im Auftragsfall eine Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (grds. von mindestens 3.000.000,00. EUR Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden) abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L F01)
- Erklärung des Bieter, dass er im Auftragsfall eine Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (grds. von mindestens 3.000.000,00. EUR Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden) abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L F01)
- Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistung Verwertung von Bioabfällen (min. 8.000 Mg/Jahr), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Es können die Aufträge von mehreren Auftraggebern genannt werden, die einen kleineren Umfang als 8.000 Mg/a haben um in Summe auf die 8.000 Mg/a zukommen. Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
- Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistung Verwertung von Bioabfällen (min. 8.000 Mg/Jahr), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Es können die Aufträge von mehreren Auftraggebern genannt werden, die einen kleineren Umfang als 8.000 Mg/a haben um in Summe auf die 8.000 Mg/a zukommen. Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Formblatt F01, detaillierte Beschreibung)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe L124).
- detaillierte Beschreibung der Leistung (siehe Formblatt F01)
- Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (siehe Formblatt L 235)
- Vorlage der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Transportentfernung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Anforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld). Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nichterstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien (Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) Eigenerklärungen ab.
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Anforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld). Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nichterstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien (Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) Eigenerklärungen ab.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Zusatz zum Punkt IV.2.4 Sprache: Angebotsabgabe muss in deutscher Sprache erfolgen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer mit Faxnummer usw. sind dieser Veröffentlichung unter VI 4.1 und dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen.
Quelle: OJS 2023/S 070-210746 (2023-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Erding
mit folgendem Leistungsbild:
• Übernahme der organischen Abfälle aus dem Landkreis Erding an einer Übernahme- bzw. Annahmestelle (ca.12.500 Mg/a)
• ggf. Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für organische Abfälle innerhalb der Landkreisgrenzen
• ggf. Umladung und Transport der übernommenen organischen Abfälle zu einer Verwertungseinrichtung des Auftragnehmers
• Vorbereitung zur Verwertung sowie Verwertung der organischen Abfälle aus dem Landkreises Erding (ca.12.500 Mg/a)
• Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen
• Im Zuge der Verwertung Aussortierung von Störstoffen einschließlich einer Verwertung dieser Störstoffe und der hierfür ggf. erforderlichen Transporte
• Ggf. Vermarktung des marktgängigen Outputs (v.a. Fertigkomposte)
• Übernahme der organischen Abfälle aus dem Landkreis Erding an einer Übernahme- bzw. Annahmestelle (ca.12.500 Mg/a)
• ggf. Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für organische Abfälle innerhalb der Landkreisgrenzen
• ggf. Umladung und Transport der übernommenen organischen Abfälle zu einer Verwertungseinrichtung des Auftragnehmers
• Vorbereitung zur Verwertung sowie Verwertung der organischen Abfälle aus dem Landkreises Erding (ca.12.500 Mg/a)
• Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen
• Im Zuge der Verwertung Aussortierung von Störstoffen einschließlich einer Verwertung dieser Störstoffe und der hierfür ggf. erforderlichen Transporte
• Ggf. Vermarktung des marktgängigen Outputs (v.a. Fertigkomposte)
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
• Übernahme der organischen Abfälle aus dem Landkreis Erding an einer Übernahme- bzw. Annahmestelle (ca.12.500 Mg/a)
• ggf. Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für organische Abfälle innerhalb der Landkreisgrenzen
• ggf. Umladung und Transport der übernommenen organischen Abfälle zu einer Verwertungseinrichtung des Auftragnehmers
• Vorbereitung zur Verwertung sowie Verwertung der organischen Abfälle aus dem Landkreises Erding (ca.12.500 Mg/a)
• Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen
• Im Zuge der Verwertung Aussortierung von Störstoffen einschließlich einer Verwertung dieser Störstoffe und der hierfür ggf. erforderlichen Transporte
• Ggf. Vermarktung des marktgängigen Outputs (v.a. Fertigkomposte)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-13 📅
Name: Wurzer Umwelt GmbH
Postanschrift: Am Kompostwerk 1
Postort: Eitting
Land: Deutschland 🇩🇪 Erding
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 150-479211 (2023-08-02)